Trotz der langen Tagesordnung war die Sitzung dank einer effizienten Sitzungsökonomie zeitlich völlig im Rahmen. Vielleicht lernen wir Räte gegen Ende der Wahlperiode doch noch, dass nicht immer alles von allen gesagt werden muss 😉
Die Tagesordnung der Sitzung mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Wie immer viel Spaß beim Nachlesen!
Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
Worum geht es?
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeindesrates vom 01. Oktober 2018:
Veräußerung verschiedener Grundstücke im Rahmen der B 31 neu an die Bundesrepublik Deutschland
- Die Stadt Friedrichshafen verkauft an die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑bau GmbH (DEGES), verschiedene Grundstücke.
Die Verwaltung wird zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages bevollmächtigt. - Der Erwerber trägt die Kosten des Vertrages und des Vollzugs in vollem Umfang. Ebenfalls trägt der Erwerber die Kosten für die anfallende Grunderwerbsteuer.
So habe ich abgestimmt:
Kenntisnahme
Karl-Olga-Haus
2018 / V 00189 Jahresabschluss des Karl-Olga-Hauses für das Jahr 2017
Worum geht es?
Seit 01.01.1996 gilt für alle Altenheime die Pflegebuchführungsverordnung (PBV). Die PBV verpflichtet die Heime zur Buchführung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Gleichzeitig ist das Karl-Olga-Haus verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und den Fördernachweisen.
Der Abmangel beläuft sich für das Jahr 2017 auf 551.628,40 EUR. Dies begründet sich unter anderem durch eine sinkende Auslastung, die hauptsächlich auf fehlende Pflegekräfte zurückzuführen ist. Außerdem sind die vorhanden Doppelzimmer aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben nur noch an Einzelpersonen zu vergeben. Die Warmwasseranlage musste umfangreich repariert und instand gesetzt werden. Die Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der Stadt Friedrichshafen sind leicht angestiegen. Es mangelt an Freiwilligen aus den Bundesprogrammen FSJ und BFD. Und zuletzt hat der Gemeinderat der Einrichtung aufgrund ihrer baulichen Besonderheiten 2,5 zusätzliche Stellen zugestanden, die nicht über Pflegeplätze refinanzierbar sind und somit direkt auf den Abmangel aufschlagen.
Beschlussantrag:
- Die zusammenfassenden Erläuterungen der Prüfung und die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Regiebetriebes Karl-Olga-Haus werden zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 2017 wird wie folgt festgestellt:
Betrag € |
|
Bilanzsumme |
9.023.815,77 |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
das Anlagevermögen |
8.493.414,36 |
das Umlaufvermögen |
529.364,25 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.037,16 |
davon entfallen auf der Passivseite |
|
auf das Eigenkapital |
5.435.611,16 |
die Sonderposten |
2.435.451,75 |
die Rückstellungen |
283.784,85 |
die Verbindlichkeiten |
868.968,01 |
Jahresverlust |
551.628,40 |
Summe der Erträge |
4.238.988,14 |
Summe der Aufwendungen |
4.790.616,54 |
- Der Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 88.023,02 € wird zugestimmt (Investitionszuschüsse der Zeppelin-Stiftung – im Jahresabschluss 2017 bereits verbucht, aber noch zu genehmigen).
- Der Anteil an den Abschreibungen, die aufgrund der von der Zeppelin-Stiftung finanzierten Investitionen entstehen, wird durch eine Auflösung der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2017 sind dies 188.032,48 €.
- Der danach verbleibende Fehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 363.595,92 € (551.628,40 € ./. 188.032,48 €) wird durch die Zeppelin-Stiftung ausgeglichen.
Meine Haltung:
Das Haus ist alt und die Rahmenbedingungen sind mehr als ungünstig. Allerdings ist durch den Neubau, der auf dem Gelände des Karl-Olga-Park (KOP) entstehen wird, zeitnah Besserung in Sicht.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Friedrichshafen – Jahresrechnung 2017
Worum geht es?
Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO-Kameral) ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA) verpflichtet, die Jahresrechnung der Stadt vor ihrer Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbericht festgehalten. Zusammen mit dem Rechenschaftsbericht dient er als Informationsquelle für den Gemeinderat vor Beschlussfassung über das Ergebnis der Jahresprüfung.
Die Jahresrechnung der Stadt einschließlich der Zeppelin-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 war daraufhin zu prüfen, ob
- Bei den Einnahmen und Ausgaben sowie bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist
- Die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind
- Der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- Das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Die getroffene Feststellung im Rahmen der Prüfung sind für den jeweiligen Vorgang von Bedeutung. Es ergaben sich jedoch keine Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstünden. Dem Gemeinderat wird somit empfohlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg festzustellen.
Beschlussantrag:
(…) Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 95 Abs. II der GemO-kameral festzustellen.“
- Meine Haltung:
Natürlich ist es gut, wenn wir einerseits als Stadt keine neuen Schulden aufbauen und alte tilgen können. Andererseits gibt es unter anderem vom Gemeinderat als notwendig erachtete und beschlossene Projekte und Maßnahmen, die trotz der eingestellten Gelder nicht umgesetzt wurden. Dies liege, so die Verwaltung, meist an fehlendem Fachpersonal vor allem im Bereich Planen/Bauen, aber auch an der hohen Auslastung der Bauunternehmen, die sich häufig noch nicht einmal mehr auf Anfragen zurückmelden würden. Ich sehe ein, dass die Verwaltung manchen Bedingungen derzeit machtlos gegenübersteht und dennoch ihr Möglichstes unternimmt, um die liegengebliebenen Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Insbesondere möchte ich hier dennoch den bereits beschlossenen Umbau des Gebäudes in der Keplerstraße 7 (Einzelzimmer, Nasszellen), die Entfernung des Sperrvermerks für die Stelle Streetwork – Menschen in der Sexarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit Radverkehr sowie den Ausbau des ÖPNV nennen und hoffe auf eine baldige Umsetzung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
MEDIZIN CAMPUS BODENSEE – Ausfallbürgschaft
Worum geht es?
Bau, Betrieb und Finanzierung des „Zentralen Versorgungszentrums“ stellen für den MEDIZIN CAM- PUS BODENSEE eine wesentliche und zukunftsorientierte Herausforderung und Investitionsmaß- nahme dar. In diesem Zentralen Versorgungszentrum wären eine zentrale Küche, ein zentrales Lager und eine zentrale Apotheke vereint. Ausgangüberlegung für dieses Logistikzentrum ist die Tatsache, dass die Fläche in der sich derzeit die Küche befindet (im Erdgeschoss des Klinikums Friedrichshafen neben der Chirurgischen Notaufnahme), die einzig sinnvolle Möglichkeit bietet um eine Zentrale Interdisziplinäre Notaufnahme für das Klinikum in Friedrichshafen zu etablieren. Mit dieser Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme lassen sich zum einen interne Prozesse optimieren, zum anderen wird durch die frei werdende Fläche auf einer Pflegegruppe eine weitere Möglichkeit gewonnen, die Bettenkapazitäten des Hauses zu erweitern.
Die Baukosten einschließlich der erforderlichen Ausstattungen für Küche und Apotheke belaufen sich auf rund 28,0 Mio. EUR.
Das Sozialministerium Badenwürttemberg bezuschusst das Zentralte Versorgungszentrum mit einem Festbetrag von 12,0 Mio. EUR. Die Zeppelin-Stiftung darf den Zweckbetrieb mit maximal 9,3 Mio. EUR bezuschussen. Der Differenzbetrag soll durch die Aufnahme eines Darlehens gedeckt werden.
Beschlussantrag:
- Die Stadt Friedrichshafen gewährt der Klinikum Friedrichshafen GmbH nach Maßgabe des EU-Beihilferechts unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 5.360.000 EUR für eine Laufzeit von maximal 25 Jahren zur Aufnahme eines Darlehens durch die Klinikum Friedrichshafen GmbH für die verbleibenden Investitionskosten der Maßnahme „Zentrales Versorgungszentrum“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen festzulegen.
Meine Haltung:
Ein Krankenhaus muss funktionieren, sonst nutzt es denen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollen/müssen nichts. Die Maßnahmen erachte ich deshalb für sinnvoll und notwendig.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
MEDIZIN CAMPUS BODENSEE – Investitionskostenzuschuss
Worum geht es?
Der Klinikverbund MEDIZIN CAMPUS BODENSEE steht – wie es in der Sitzungsvorlage heißt – vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Damit ist der Klinikverbund nicht allein, viele Krankenhäuser haben derzeit das Problem, dass sie investieren müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben, bzw. überhaupt überleben zu können. Für die Häuser in Friedrichshafen sind hauptsächlich notwendige Neuprojekte mit ökonomischen Effekten, die Instandhaltung der in die Jahre gekommenen Immobilien sowie die Ersatz- oder Neubeschaffung größerer Medinzintechnik für den immensen finanziellen Mehrbedarf verantwortlich. Konkret werden für
- Klinikum Friedrichshafen GmbHin diesem Jahr ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.553.100 EUR und ein Instandhaltungskostenzuschuss in Höhe von 231.300 EUR benötigt.
- Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH in diesem Jahr ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.879.900 EUR und ein Instandhaltungskostenzuschuss in Höhe von 67.500 EUR benötigt.
- Klinik Tettnang GmbH in diesem Jahr ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.208.000 EUR und ein Instandhaltungskostenzuschuss in Höhe von 1.008.000 EUR benötigt.
Beschlussantrag
- Anlaufverluste / Betriebskostenzuschuss
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin Stiftung gewährt laut Antrag vom 08.05.2018.
- für die Übernahme der im Zuge der Klinikübernahme bzw. Bildung des Medizin Campus Bo- densee in den Jahren 2014 bis 2017 entstandenen unbezuschussten Anlaufververluste des jeweiligen Zweckbetriebs der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Klinik Tettnang GmbH und Klinikum Friedrichshafen GmbH nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen einen zweckgebundenen Verlustausgleich in Höhe von zusammen insgesamt maximal 6.472.878,17 EUR.
- für den Zweckbetrieb der Klinikum Friedrichshafen GmbH und ihrer Kliniktöchter des Medizin Campus Bodensee nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haus- halts der Zeppelin-Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen einen zweckgebundenen Betriebskostenzuschuss
- aa) für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von zusammen insgesamt maximal 4.442.800 EUR und
bb) für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von zusammen insgesamt maximal 4.247.100 EUR. Der bereits gewährte Betriebskostenzuschuss in Höhe von 428.000 EUR für das Jahr 2018 bleibt unberührt. - Der Gemeinderat stimmt zur Finanzierung einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im Haushalt der Zeppelin-Stiftung für das Jahr 2018 von 5.227.512 EUR und für das Jahr 2019 von 1.698.100 EUR auf der Finanzposition 1.5110.7780.000 zu.
Die Deckung der Mittelbereitstellung bzw. Ausgaben für 2018 erfolgt anteilig durch in 2018 bereitstehende Mittel in Höhe von 6.116.166 EUR, Einsparungen in 2018 in Höhe von 1.993.200 EUR auf der Finanzposition 1.5110.7180.000 EUR sowie in Höhe von 3.234.400 EUR auf der Finanzposition 2.5110.9850.000‑0001 des Stiftungshaushalts.
Die Deckung der Mittelbereitstellung bzw. Ausgaben für 2019 erfolgt anteilig durch in 2019 bereitstehende Mittel in Höhe von 2.549.000 EUR sowie in Höhe von 1.698.100 EUR auf der Finanzposition 2.5110.9850.000‑0001 des Stiftungshaushalts.
- Investitionskostenzuschüsse / Instandhaltungskostenzuschüsse
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt für die mit Antrag vom 08.05.2018 bean- tragte Maßnahme „Zentrales Versorgungszentrum“ der Klinikum Friedrichshafen GmbH nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zulässigen aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss i.H.v. insgesamt maximal 9.300.000,- € für die nachgewiesenen notwendigen Kosten dieses in der Begründung aufgeführten und erläuterten In- vestitionsprojekts.
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Klinikum Friedrichshafen GmbH für die mit Antrag vom 08.05.2018 beantragten Maßnahmen gemäß der Instandhaltungs- und Inves- titionsprojektliste des Wirtschaftsplans 2018 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zu- lässigen aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung
- aa) für die Investitionen einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 1.553.100 EUR sowie
- bb) für den aufwandswirksamen Instandhaltungsanteil von Maßnahmen und Projekten In- standhaltungskostenzuschüsse für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 231.300 EUR für die jeweils nachgewiesenen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus dem auf Finanzposition 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den aufwandswirksamen Instandhaltungskosten aus dem auf Finanzposition 1.5110.7180.000 bereit stehenden Planansätzen 2018. - Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH für die im Antrag vom 08.05.2018 beantragten Maßnahmen gemäß der Instandhaltungs- und Investi- tionsprojektliste des Wirtschaftsplans 2018 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zuläs- sigen aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Geschäftsjahr 2018
- aa) für die Investitionen einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 1.879.900 EUR sowie
- bb) für den aufwandsbezogenen Instandhaltungsanteil von Maßnahmen und Projekten In- standhaltungskostenzuschüsse für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 67.500 EUR für die nachgewiesenen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus dem auf Finanzposition 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den aufwandswirksamen Instandhaltungskosten aus dem auf Finanzposition 1.5110.7180.000 bereitstehenden Planansätzen 2018.
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Klinik Tettnang GmbH für die im An- trag vom 08.05.2018 beantragten Maßnahmen gemäß der Instandhaltungs- und Investitionspro- jektliste des Wirtschaftsplans 2018 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den Zweck- betrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zulässigen aus
den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Geschäftsjahr 2018
aa) für die Investitionen einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 2.208.000 EUR sowie
bb) für den aufwandsbezogenen Instandhaltungsanteil von Maßnahmen und Projekten In- standhaltungskostenzuschüsse für 2018 i.H.v. insgesamt maximal 1.008.000 EUR für die nachgewiesenen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus dem auf Finanzposition 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den aufwandswirksamen Instandhaltungskosten aus dem auf Finanzposition 1.5110.7180.000 bereit stehenden Planansätzen 2018. - Der Gemeinderat macht die konkrete Auszahlung der vorgenannten Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse von seiner einzelfallbezogenen Freigabe der Projekte und Maßnahmen abhängig. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt hiermit jedoch Herrn Oberbürgermeister Brand namens und im Auftrag des Gemeinderats zu diesen Freigabeentscheidungen im Einzelfall der jeweiligen Investitionskosten- und Instandhaltungszuschüsse. Hierfür ist von der jeweiligen Klinikgeschäftsführung rechtzeitig vor der Vergabe bzw. vor Beauftragung der einzelnen zu- schussbedürftigen Maßnahme bzw. des Projekts dem Oberbürgermeister jeweils ein vollständiger Finanzierungsplan für die jeweilige Maßnahme bzw. das jeweilige Projekt vorzulegen.
- Den unter Nummer 1 bis 6 vorgenannten Verlustübernahmen bzw. Zuschüssen liegen gegenwärtig Pauschalannahmen für die zweckbetriebsbezogenen Anteile vor. Die ermittelten Summen stehen insofern unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Anpassung nach dem Ergebnis der in Erarbeitung befindlichen Sphärenrechnung für den Klinikverbund MEDIZIN CAMPUS BODEN- SEE und dessen Einzelkliniken.
Meine Haltung:
Der MEDIZIN CAMPUS BODENSEE kommt derzeit aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen, die von den Kliniken nicht selbst beeinflusst werden können, nicht aus den roten Zahlen und benötigt deshalb kräftige Finanzspritzen. Vielleicht hätten vor Jahren, als die Entscheidungen für den Kauf der beiden Häuser in Tettnang und Weingarten anstanden, die Weichen anders gestellt werden können.
Jetzt gilt es, die kommunale Daseinsvorsorge zu erfüllen und den Klinikverbund so zu ertüchtigen, dass eine gute Arbeit für die Patienten in der Region geleistet werden können und dafür ist das Geld, auch wenn es viel ist, gut angelegt. Ganz im Sinn von Gerhard Leiprecht, der seine Fraktionserklärung für Bündnis 90/Die Grünen pro MEDIZIN CAMPUS BODENSEE mit der Aussage schloss: „Kommunales Krankenhaus unter kommunaler Führung ist goldwert!“
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
ECHTBODENSEECARD – Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Worum geht es?
Am 11. Juni 2018 stellte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme der Stadt Friedrichshafen an der EchtBodenseeCard (EBC). Schon seit einigen Jahren wurde von Touristikern im Bodenseekreis die Einführung einer einheitlichen Gästekarte gefordert. Insbesondere sollte zur Reduzierung des immensen Sommer-Verkehrs in dieser Karte auch die kostenlose Nutzung des ÖPNV beinhaltet sein. Verwiesen wird im Antrag auf gut funktionierende und vergleichbare Tickets die in anderen Urlaubsregionen von Touristen gerne genutzt werden.
Derzeit ist allerdings eine Kurtaxe/Tourismusabgabe neben der Einführung eines elektronischen Meldewesens für Übernachtungsgäste für die Teilnahme der Stadt eine grundsätzliche Voraussetzung, um der EBC beitreten zu können. Derzeit gibt es in Friedrichshafen weder das Eine noch das Andere.
Beschlussantrag (Geändert, Änderungen in Rot)
- Der aktuelle Sachstand zur Echt Bodensee Tourismus GmbH wird zur Kenntnis
- Die Verwaltung empfiehlt, die Entwicklungen weiterhin konstruktiv zu begleiten und zu verfolgen. Ein Beitritt zum gegenwärtigen Zeitpunkt kommt für die Stadt Friedrichshafen nicht in Betracht. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. *
- Ergänzung: Die Verwaltung soll dem Gemeinderat im 4. Quartal 2019 über die Erfahrungen der Gemeinden im Bodenseekreis, die bereits mit der EBC arbeiten, berichten.
*Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Streichung der beiden letzten Sätze ab „Ein Beitritt zum gegenwärtigen Zeitpunkt (…)“ beantragt. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Meine Haltung:
Als der Antrag zur Prüfung eines Beitritts der Stadt Friedrichshafen zur EBC gestellt wurde, war ich noch nicht Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und habe ihn deshalb in seinen Anfängen nicht mitdiskutieren können. Den Antrag unterstütze ich dennoch voll und ganz und zwar aus dem im Antrag genannten Grund, dass vor allem in den Sommermonaten, in denen neben Geschäftsreisenden (hauptsächlich Messe), auch viele Touristen mit ihren eigenen Fahrzeugen in der Region unterwegs sind und damit oft zum sowieso schon vorhanden Verkehrschaos beitragen. Das könnte eine Karte, die die kostenlose Nutzung des ÖPNV von Sipplingen bis Isny beinhaltet, positiv beeinflussen. Denn wer schon bezahlt hat, nutzt auch eher, wie andere Regionen und Städte bereits vorbildlich aufzeigen. Jede Maßnahme, wirklich jede, die dazu führt, dass der motorisierte Individualverkehr rückläufig ist, eine gute Maßnahme für die Stadt und ihre Einwohner.
Dass es dabei bei der EchtBodenseeTouristik (EBT) noch technische Anfangsschwierigkeiten oder Kinderkrankheiten gibt, ist richtig, aber die sollten zu heilen sein. Auch dass eine Tourismusabgabe z.B. in Form einer Kurtaxe derzeit eine Eingangsvoraussetzung zur EBC ist, stimmt. Sollte der Gemeinderat die positiven Aspekte der Verkehrsreduktion tatsächlich wollen, müsste er im ersten Schritt die Tourismusabgabe für Friedrichshafen beschließen (die nur für Übernachtungen im touristischen, nicht aber im geschäftlichen Bereich zu bezahlen wäre).
Doch dass die Verwaltung letztlich argumentiert, das elektronische Meldewesen sei in der ehemaligen T‑City-Stadt eine nennenswerte Hürde auf dem Weg zur städtischen Beteiligung an der EBC, das ist nun fast schon wieder zum … gut: Lachen 😀
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in den Punkten 1. und 3. zugestimmt. Bei Punkt 2. habe ich mich enthalten.
Vandalismus auf Schulhöfen
2018 / V 00206 Maßnahmen gegen Vandalismus auf Schulhöfen
– Erlass einer Satzung
– Viedeoüberwachung
Worum geht es?
Die Schulhöfe in der Stadt sind seit jeher öffentlich zugängliche Flächen und dienen neben dem Schulbetrieb als Freizeitflächen für Familien, Kinder und Jugendliche. Störungen der öffentlichen Ordnung waren in zurückliegenden Jahren insbesondere in der wärmeren Jahreszeit immer wieder an wechselnden Standorten zu verzeichnen. In den letzten Jahren ist eine Zunahme in jeglicher Hinsicht zu verzeichnen wie z. B. auch in der kalten Jahreszeit, beim Grad der Störungen, der Zahl der betroffenen Schulgelände oder der Anzahl der Vorfälle.
Als Bausteine für eine Verbesserung der Sicherheit und Ordnung auf den Schulhöfen schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:
- Beschilderung um den Hausmeistern, Sicherheitsdiensten und der Polizei eine Handhabe gegen Störer zu geben.
- Erlass einer Benutzungsordnung für Schulhöfe (Satzung) mit klaren Verhaltensvorgaben und Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen. Die Schulhöfe sind öffentliche Orte, die auch außerhalb der Schulzeiten an Nachmittagen, Wochenenden und in den Ferien bespielt werden dürfen. Damit klar ist, dass es sich zwar um öffentliche, jedoch nicht regellose Orte handelt, wird eine Benutzungsordnung erstellt.
- Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten sind Kontrollen erforderlich.
- Verbesserung der sozialen Kontrolle durch mehr Einblicke auf die Schulhöfe (Rückschnitt von Gehölzen, bessere Ausleuchtung).
Beschlussantrag
- Die bereits an sechs Schulstandorten angebrachte „sei fair“-Beschilderung soll an allen Schulhöfen angebracht werden.
- Die als Anlage dargestellte Schulhofsatzung wird erlassen.
- Nach der bisherigen positiven Auswirkung der nächtlichen Kontrollgänge durch Sicherheitsdienste sollen diese bedarfsorientiert fortgeführt und wenn notwendig ausgeweitet werden.
- Durch geeignete Maßnahmen (z. B. verstärkter Gehölzrückschnitt und Ausweitung der Beleuchtung) ist die soziale Kontrolle auf den Schulgeländen, wo erforderlich, zu verbessern.
- Eine Videoüberwachung von Schulhöfen wird als letztes Mittel gesehen. Eine Umsetzung ist derzeit (noch) nicht vorgesehen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, den präventiven Einsatz der Jugendarbeit mit Blick auf die Lage auf den Schulhöfen und die Zusammenarbeit mit der Polizei zu intensivieren.
Meine Haltung:
Dass wenige sich nicht benehmen (können) zieht oft nach sich, dass viele, die das sehr wohl können und auch tun, darunter leiden müssen. So auch in diesem Fall. Wenige, zum Teil unter 14jährige und damit nicht strafmündige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wissen mit sich und ihrer Zeit und Energie nichts besseres anzufangen, als auf Häfler Schulhöfen zu wüten und dabei erhebliche Sachschäden anzurichten. Das ist ärgerlich und will/darf von den betroffenen Schulen, aber auch von der Stadt als Schulträger nicht hingenommen werden. Deshalb erfolgt jetzt ein Maßnahmenkatalog bestehend aus den Elementen Appell (Schild und Satzung), ordnungsrechtlicher Kontrolle (Sicherheitsdienst und Polizei) sowie die soziale Kontrolle durch Anwohner und Passanten (Rückschnitt von Gehölzen, bessere Ausleuchtung). Die genannten Maßnahmen sind meines Erachtens sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass die vielen, die sich an die bislang ungeschriebenen Regeln gehalten haben, nicht über die Maßen unter den jetzt geplanten Konsequenzen leiden dürfen. Dies betrifft z.B. den Rückschnitt der Gehölze um Rückzugsmöglichkeiten und uneinsichtige Ecken zu reduzieren. Diese Bereiche haben aber während der Schulzeiten vor allem auf den Höfen der Ganztagesschulen durchaus ihren Sinn und ihre Berechtigung für die Schülerinnen und Schüler, die ein Recht auf Rückzug haben.
Ähnliches gilt für die Ausleuchtung der Schulhöfe: Dunkelbereiche sind unter anderem für Vögel und Fledermäuse wichtig und im Stadtgebiet sowieso schon sehr selten. Insofern bitte ich darum, dass die betreffenden Lampen mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden, so dass es zumindest im Wesentlichen tatsächlich dunkel bleibt.
Dass die Verwaltung die im Antrag der CDU geforderte Video-Überwachung erst als letztes Mittel gegen den Vandalismus sieht, begrüße ich.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde (18:00 Uhr)
Worum ging es?
Frage: Ein Anwohner der Müllerstraße merkt an, dass er im Juni 2018 einen schriftlichen Einspruch zum Bebauungsplan Müllerstraße“ gestellt hat. Bis heute hat er keine Antwort erhalten. Er frägt, ob dies normal ist.
Antwort: Der Oberbürgermeister antwortet, dass der Bebauungsplan auslag, die Anmerkungen und Einsprüche wurden gesammelt und in die Sitzungsvorlage (letztes Blatt) aufgenommen. Diese Sitzungsvorlage wurde bereits im Ausschuss Planen, Bauen, Umwelt beraten und dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung empfohlen.
Neue Kita Allmannsweiler
Worum geht es?
Im Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wurde aufgezeigt, dass in Friedrichshafen weiterhin Bedarf an Betreuungsplätzen für Krippen- sowie Kindergartenkinder besteht. Insbesondere auch in den Ortsteilen Wiggenhausen-Süd, Mühlösch und Allmannsweiler. Der Bedarf wird durch das Baugebiet Wiggenhausen-Süd sowie künftig auch Allmannsweiler-Südost noch verstärkt.
Benötigt werden vor allem Plätze mit verlängerten Öffnungszeit (6 oder 7 Betreuungsstunden / Tag) sowie Ganztagesplätze.
Geplant ist die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung mit voraussichtlich fünf Gruppen in Friedrichshafen-Allmannsweiler, Rheinstrasse, auf dem Flurstück 53. Dieses befindet sich im Eigentum der Stadt Friedrichshafen und ist an den SC Friedrichshafen verpachtet. Die Verhandlungen mit dem SC Friedrichshafen wurden geführt und die für die Kindertageseinrichtung benötigte Fläche kann aus dem Pachtvertrag herausgenommen werden, da diese vom Verein nicht mehr benötigt wird. Damit steht die Fläche für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung.
Die Gebäude sind in Moduler Bauweise geplant, die zumindest für die kommenden 10 – 15 Jahre bestehen sollen.
Beschlussantrag
- Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die Ortsteile Wiggenhausen Süd und Allmannsweiler wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Bedarf an Betreuungsplätzen mit verlängerten Öffnungszeiten sowie einer Ganztagesbetreuung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung einer Kindertageseinrichtung einschließlich dem ggf. zu schaffenden Planungsrechts im Stadtteil Allmannsweiler zu prüfen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage eines angemessenen Raumprogramms für eine 5‑gruppige Kindertageseinrichtung vorzulegen.
- Es werden Planungskosten in Höhe von 100.000 Euro bewilligt.
Meine Haltung:
Es fehlen immer noch zahlreiche Plätze für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Jeder Kita-Neubau, mit dem neue Plätze geschaffen werden, ist deshalb zu begrüßen! Zudem benötigen wir aufgrund der zahlreichen sanierungsbedürftigen Einrichtungen Interimslösungen für die Zeit des Um- oder Neubaus – auch hierfür könnte der Standort Allmannsweiler evtl. zunächst dienen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Mehrkosten Kindergarten St. Columban
Worum geht es?
Das Gebäude des Kindergartens St. Columban steht im Eigentum der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen. Gemäß den gültigen Betriebsverträgen zwischen der Zeppelin-Stiftung und der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen ist eine Aufteilung von notwendigen Investitionskosten im Verhältnis 70% (Zeppelin-Stiftung) zu 30% (Katholische Gesamtkirchengemeinde) festgelegt.
Das Außengelände des Kindergartens wurde vor 25 Jahren das letzte Mal grundlegend saniert und erneuert. Die Spielgeräte entsprechen aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen und mussten teilweise bereits abgesperrt und abgebaut werden. Damit bietet das Außengelände den Kindern der Einrichtung nicht mehr das, was sie benötigen: Ein attraktives Spielgelände, das zur Bewegung und zum freien Spiel anregt.
Damit die Qualität des Spielwerts wieder steigt, soll die Aussenanlage des Kindergartens nun Saniert werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Sandfläche mit Wassermatschbereich, ein Kletter- und Schaukelbereich, ein „Hexenhaus“, eine Hängebrücke, Rutschbahnen sowie ein gestalteter Außensitzplatz.
Nach Ausschreibung durch die Katholische Gesamtkirchengemeinde liegt das wirtschaftlich günstigste Angebot weit über den in der Kostenberechnung angenommenen Baukosten. Diese Differenz entsteht durch die jährlichen Preissteigerungen und der momentan guten Auftragslage der Baubranche. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Sanierung des Außengeländes zusätzlich die Zaunanlage erneuert werden soll.
Ergebnis:
Der Sanierungsbedarf wurde bereits vom BBS geprüft und anerkannt. Die Plausibilitätsprüfung des Stadtbauamts anhand der Kostenaufstellung hat ergeben, dass die für die Maßnahme veranschlagten Kosten in Höhe von nun 366.287 Euro plausibel sind.
Beschlussantrag
- Der Zuschuss der Zeppelin-Stiftung an die Katholische Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen zur Sanierung der Außenanlagen des Kindergartens St. Columban wird auf Grund von Mehrkosten um 63.203 Euro, auf insgesamt maximal 256.401 Euro erhöht.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen zu leisten. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die Schlusszahlung auf der Grundlage einer nachprüfbaren Baukostenabrechnung in Form einer Kostenfeststellung gem. DIN 276.
Meine Haltung:
Über Kostensteigerungen freut sich niemand, nichtsdestotrotz sind die Maßnahmen notwendig und wurden auch bereits vom Gemeinderat beschlossen. Um die Mehrkosten kommen wir nun nicht herum.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Lebensräume für Jung und Alt in Ettenkirch
Worum geht es?
Auf dem Areal der ehemaligen Hofstelle Rueß in Ettenkirch soll generationenübergreifendes Wohnen nach dem Modell „Lebensräume für Jung und Alt“ realisiert werden.
Das Mehrgenerationenwohnen nach dem Konzept Lebensräume für Jung und Alt ist eine Wohn- und Lebensform, die einerseits größtmögliche Autonomie und Freiheit lässt und andererseits Fürsorge und Gemeinschaft garantiert. Hier leben Seniorinnen und Senioren, Familien, Menschen mit Behinderungen, Alleinstehende, Alleinerziehende oder Paare zusammen, die bereit sind für ein Miteinander – etwas miteinander zu unternehmen, Nachbarschaft zu pflegen, Hilfen im Alltag anzubieten und anzunehmen, also gewillt sind dazu beitragen, Lebensqualität für alle zu schaffen. Jeder kann in dem Maße Hilfe anbieten oder annehmen, wie es seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und gerecht wird; jeder kann, keiner muss.
Dazu laufen seit 2016 Gespräche zwischen der Stadt und der Stiftung Liebenau als möglichem Betreiber der sozialen Gemeinwesenarbeit, die kurz vor einem erfolgreichen Abschluss stehen. Mit der Zeppelin Wohlfahrt GmbH steht auch ein interessierter und potenter Bauträger bereit.
Der Ortschaftsrat war in den Entwicklungsprozess einbezogen. Am 17.07.2018 wurde das Konzept den Bürgern Ettenkirchs vorgestellt und intensiv diskutiert. Das Projekt wird vor Ort mehrheitlich mitgetragen. Dem Gemeinderat wurde am 18.06.2018 ein Sachstandsbericht abgegeben.
Beschlussantrag
- Dem Bebauungs- und Realisierungs-Konzept für die Neubebauung der städtischen Grundstücke (ehemalige Hofstelle Rueß) in Ettenkirch wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit den Beteiligten, der Zeppelin Wohlfahrt und der Stiftung Liebenau, zu verhandeln und unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates abzuschließen.
- Dem Antrag des Ortschaftsrat Ettenkirch die Projektträger zu verpflichten, einen konzeptbegleitenden Arbeitskreis zu installieren und ein Fassadengestaltungs- und Parkraumkonzept zu entwickeln und dem Ortschaftsrat und Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Das Projekt hat Model-Charakter und weitere, ähnliche Projekte wären im Stadtgebiet durchaus wünschenswert. Wenn Jung und Alt wieder bewusst und nachbarschaftlich zusammenrücken und sich gegenseitig unterstützen, dann ist das wichtig und sinnvoll und wirkt derzeitigen gesellschaftlichen Strömungen entgegen.
Wünschenswert wäre allerdings für Ettenkirch auch eine gute ÖPNV-Anbindung, die es den Alt und Neu-Ettenkirchern ermöglicht, auch ohne eigenes Auto auszukommen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kulturhaus Caserne gGmbH
Worum geht es?
Das Kulturhaus Caserne entstand vor mehr als 20 Jahren aus dem Anliegen heraus, in Friedrichshafen einen Ort zu schaffen der freien Kulturinitiativen wie Theatern und anderen Kulturschaffenden einen Raum zur Entfaltung bietet. Die anfängliche Idee umfasste neben dem Theater ein Kino, eine Kulturkneipe und einen Club – Bausteine, die bis heute Bestand haben.
Bis März diesen Jahres wurde der Betrieb des Kulturhaus Caserne GmbH ehrenamtlich geleistet, die mit dem Beschluss des Gemeinderats jedoch in eine gGmbH mit hauptamtlichem Geschäftsführer umgewandelt wurde. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass für die gGmbH ein Beirat zu bestellen ist, der sich aus folgenden Vertretern zusammensetzt: Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen/Leiter des Dezernat III oder ein durch ihn benannter Vertreter, sechs vom Gemeinderat zu entsendende Mitglieder, ein Vertreter des Jugendparlaments sowie einen Vertreter der Zeppelin-Stiftung.
Weitere Entwicklungen:
Die Vergangenen Monate waren vor allem geprägt von Umbaumaßnahmen und Personalgewinnung. Ein detailliertes und umfassendes Konzept zum künftigen Betrieb und dem Programm des Kulturhaus Caserne wird voraussichtlich ab Oktober 2018 ausgearbeitet. Nach jahrzehntelangem ehrenamtlichen Engagement braucht es Zeit, um einen professionellen betrieb des Kulturhauses Caserne aufzubauen, deshalb wird ein erster Tätigkeitsbericht für Oktober 2019 vorgeschlagen.
Beschlussantrag
- Für die Kulturhaus Caserne gGmbH ist laut Gesellschaftsvertrag ein Beirat zu gründen, in den unter anderem sechs Mitglieder des Gemeinderats zu entsenden sind. Der Gemeinderat entsendet aus seiner Mitte folgende Mitglieder in den Beirat der Kulturhaus Caserne gGmbH:
- Bauer
- Oberschelp
- Krüger
- Mommertz
- Ankermann
- Hiss-Petrowitz
- Für den Beirat ist außerdem ein Mitglied aus dem Jugendparlament zu bestimmen. Diese Entscheidung hat das Jugendparlament in der Sitzung am 27. September 2018 getroffen.
- Der beigefügte Sachstandsbericht zur Professionalisierung des Betriebs wird zur Kenntnis genommen.
- Im Zuge der weiteren Entwicklungen zur Professionalisierung der Kulturhaus Caserne gGmbH und der vorgesehenen Schaffung eines umfassenden Kreativquartiers im Fallenbrunnen werden Notwendigkeiten und Möglichkeiten bzgl. Unterhaltung und Sanierung des Gebäudes geprüft. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Dezernat IV sowie der Stadt- und Stiftungspflege. Über das weitere Vorgehen und sich hieraus ergebende Konsequenzen wird zu gegebener Zeit mit einer separaten Sitzungsvorlage informiert.
Meine Haltung:
Mit der personellen Besetzung des Beirates ist ein weiterer Schritt zur Professionalisierung gemacht. Das ist nach 22 Jahren ehrenamtlicher Arbeit auch dringend notwendig um zum einen die in den zwei Jahrzehnten geleistete Arbeit der Caserne-Akteure zu würdigen und andererseits auf handlungsfähige Füße zu stellen. Das passiert jetzt, Geld zur Sanierung und zum Umbau wird fließen, ein Bericht wird zu einem sinnvollen, späteren Zeitpunkt kommen. Ich freue mich drauf!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Jugendzeltlager Seemoos
Worum geht es?
Das Grundstück des Zeltlagers ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immmenstaad entlang der Möwenstraße als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bebauungsplan Nr. 217 „Jugendzeltlager-Seemoos“ soll das Plangebiet aufgrund seiner spezifischen Nutzungsart als Sondergebiet Erholung (Zeltplatz) nach § 10 BauNVO festgesetzt werden.
Die im zukünftigen Bebauungsplan vorgesehene Festsetzung eines Sondergebietes ist gem. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nicht als aus der Darstellung des FNP 2015 entwickelt anzusehen (bisher Wohnbaufläche). Eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes ist daher erforderlich.
Aus den o.g. Gründen soll der Flächennutzungsplan nun parallel zur Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens im Parallelverfahren geändert und den neuen Planungszielen angepasst werden. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die bisherige Wohnbaufläche zukünftig als Sonderfläche „Jugendzeltlager“ dargestellt.
Der zum Bebauungsplan Nr. 217 „Jugendzeltlager-Seemoos“ zu erarbeitende Umweltbericht dient auch als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren soll voraussichtlich im 4. Quartal 2018 und der Satzungsbeschluss im 1.Quartal 2019 erfolgen. Das FNP-Änderungsverfahren soll parallel dazu geführt und abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zum Bauleitplanverfahren können der Gemeinderatsvorlage „Bebauungsplan 217 „Jugendzeltlager-Seemoos“ sowie den dieser Vorlage beigefügten Anlagen entnommen werden.
Beschlussantrag
1) Der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 „Jugendzeltlager Seemoos“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenen Änderungen (Vorentwurf, Anlage 3) vom 10.07.2018 sowie die Begründung zur Änderung (Vorentwurf, Anlage 4) vom 18.06.2018.
2) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang durchgeführt.
3) Die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Das Projekt wurde schon mehrfach beraten und beleuchtet. Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss folgt der logisch nächste Schritt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Wohnungsbau Müllerstraße
Worum geht es?
Die Postbaugenossenschaft Baden-Württemberg eG Stuttgart/Tübingen ist Eigentümerin der Grundstücke Flurstück 1008, 1009 und 1009⁄1 in der Müllerstraße in Friedrichshafen. Das Flurstück 1009 ist derzeit mit zwei Wohnzeilen/4 Wohnblöcken mit insgesamt 24 Wohneinheiten bebaut. Da für diese Gebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten anstehen, will die Postbaugenossenschaft eine seit 2008 existierende Idee der Nachverdichtung wieder aufgreifen. Dabei sind zwei Bauabschnitte geplant: Die derzeitigen Mieter sollen im 1. Bauabschnitt wieder eine Wohnung angeboten bekommen. Erst nach Realisierung des 1. Abschnitts sollen dann die 24 Bestandswohnungen abgerissen und durch neue Wohnungen (2. Bauabschnitt) ersetzt werden.
Geplant sind eine campusartige Bebauung mit 4 Geschosswohnungsbauten, die sich um einen Innenhof gruppieren. Die Stellplatzfrage wird größtenteils über die geplante Tiefgarage und einer geringen Anzahl oberirdischer Stellplätze gelöst.
Aufbauend auf der angepassten Alternative 4 wurde vom Gemeinderat am 19.03.2018 der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss gefasst und die Auslegung durchgeführt. Im Anschluss erfolgte die öffentliche Auslegung der Planung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel dazu. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind als Anlage 10 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, die vom Gemeinderat beschlossene Quote von 25% geförderten preisgebundenen Wohnraum umzusetzen.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgt die Mitteilung über das Abwägungsergebnis an die jeweiligen Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Rechtskraft.
Beschlussantrag
- Die im Rahmen der Information gem. § 13a Abs. 3 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden in dem im Abwägungsvorschlag dargestellten Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 10)
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 21.09.2018, wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 21.09.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 21.09.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Es wird folgende Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 214 „Müllerstraße Nordwest“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 22.10.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 214 „Müllerstraße Nordwest“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 21.09.2018, dem Textteil vom 21.09.2018 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 21.09.2018.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingezeichnet.
Meine Haltung:
Ein gutes Projekt und mit der Postbaugenossenschaft mit einem angenehmen und kompetenten Projektpartner. Wohnungsbau steht derzeit auf der Prioritätenliste ganz oben, jede zusätzliche Wohnung, die entsteht, ist gut für die Stadt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Erweiterung Hotel Maier, Fischbach
Worum geht es?
Die Betreiber des „Hotel Maier“ in Fischbach (Ecke Zeppelin-/Poststraße) beauftragten zur Erweiterung ihres Hotelbetriebs bereits 2015 ein Architekturbüro mit der Erstellung eines Grobkonzepts um die bestehende baurechtliche und städtebauliche Situation mit der Verwaltung abzugleichen. Im Rahmen der Überprüfung wurde der Bebauungsplans in einer Studie der Stadt Friedrichsahen zur Überarbeitungsnotwendigkeit von Bebauungsplänen mit einem sehr hohen Änderungsbedarf eingestuft.
Zunächst war seitens der Verwaltung beabsichtigt, den Umbau, bzw. die Erweiterung des Hotels Maier in eine Gesamtüberplanung für den Bebauungsplan „Fischbach-Nord“ einzubinden und im Rahmen eines klassischen Bebauungsplanverfahrens baurechtlich neu zu ordnen. Nach verwaltungsinterner Prüfung wurde diese Vorgehensweise jedoch verworfen, da dies zu lange gedauert hätte. Da aber eine zeitnahe Umsetzung des Hotelumbaus, bzw. Der Hotelerweiterung als betriebswirtschaftlichen Gründen seitens der Hoteleigentümer als dringend notwendig dargestellt wurde, wurde die Möglichkeit zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich gewählt.
Im Weiteren wurden vom zuständigen Architekturbüro mehrere konkrete Variantenkonzepte für eine mögliche Bebauung vorgestellt, aus der die Variante 3b im weiteren Verfahren als weiterzuverfolgende Variante empfohlen wurde. In der weiteren Vorgehensweise hat die vorliegende Variante 3b als Grundlage für die baurechtliche Umsetzung in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gedient.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen, bzw. Einwände vorgetragen worden. Auch aus der Behördenbeteiligung ergaben sich keine wesentlichen Korrekturen.
Im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan sind Regelungen aus dem Schallimmissionsuntersuchungen aufgenommen worden. Darin ist geregelt, dass zwischen 22 und 6 Uhr keine Belieferung erfolgen darf und keine geräuschintensiven Aktivitäten zulässig sind.
Da der Vorhabenträger bereits für seine bestehenden Stellplätze eine Teilfläche des öffentlichen Gehweges nutze, wird ein Kaufvertrag vereinbart, der die Teileinziehung (Entwidmung) der Gehwegfläche beinhaltet.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgt die Mitteilung über das Abwägungsergebnis an die jeweiligen Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Rechtskraft.
Beschlussantrag
- Die bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 8).
- Dem Lageplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 25.07.2018 und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 25.07.2018, wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 25.07.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 25.07.2018 festgelegt (Anlage 3).
- Es wird folgende Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 217 „Hotel Maier“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 22.10.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 217 „Hotel Maier“ mit Textteil einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 25.07.2018, dem Textteil vom 25.07.2018 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 11.04.2018.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingezeichnet.
Meine Haltung:
Keine Einwände zu diesem Zeitpunkt.
Während der vorangegangenen Planungsschritte waren die Fassadengestaltung (Textilbespannung statt Begrünung), die nur punktuelle Begrünung auf den Außenflächen, die künftige Gebäudeform, Parkplätze entlang des Gehweges, so dass dieser, wie bereits auch in der Vergangenheit, mit beparkt wird und den Charakter des Straßenbildes deutlich Blech-lastig prägt.
Heute, zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, sind diese Anmerkungen nicht mehr relevant.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Worum ging es?
Frage: Die Straße in Heiseloch ist immer noch oder wieder gesperrt. Für Radfahrer / Fußgänger bedeutet das einen großen Umweg, weshalb die Straße trotz Sperrung über eine private Hofstelle befahren/begangen wird, was dort zu chaotischen Zuständen führt.
Antwort: Die Straße ist nach wie vor gesperrt, weil die Prüfung, ob das dort befindliche Gebäude einsturzgefährdet ist, noch andauert. Fristsetzung ist 31.10.2018. Der Oberbürgermeister sagt eine schnellstmögliche Bearbeitung und Lösung zu.
Frage:Nochmalige Nachfrage ob an der Ampelanlage Baustelle „Hotelschöllhorn“ / Karlstraße ein gelbes Blinklicht für zeitgleiches Grün Rechtsabbieger/Fußgänger installiert werden kann. Bislang erfolgte keine Antwort.
Antwort: Wird intern abgestimmt, Antwort folgt.
Frage: Kann in der Millionenschllucht ein stationärer Blitzer installiert werden?
Antwort: Zuerst soll die Baustelle Brücke über die Eckenerstraße fertiggestellt werden, bevor die Verkehrsführung überprüft werden. Allerdings gibt es für stationäre Blitzer an dieser Stelle derzeit keine Beschlusslage und mobile Blitzer können dort nicht aufgestellt werden.
Frage:In der Fußgängerzone ist eine Passantin über hochstehende Gehwegplatten gestürzt und hat sich verletzt.
Antwort: Ist notiert.
Frage:Die Uhr und das Schild am Eingang der Fußgängerzone / Friedrichstraße ist nur noch teilweise bestückt, bzw. verschmutzt.
Antwort: Ist notiert.