TOP 2014 / V 00219
Beschluss­an­trag:

  1. Die Ermitt­lung von Grund­stücks­wer­ten durch den selb­stän­di­gen Gut­ach­ter­aus­schuss wird auf die Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft der Stadt Fried­richs­ha­fen mit der Gemein­de Immenstaad als Erfül­lungs­auf­ga­be übertragen.
  2. Die öffent­lich-recht­li­che Ver­ein­ba­rung über die ver­ein­bar­te Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft zwi­schen der Stadt Fried­richs­ha­fen und der Gemein­de Immenstaad vom 24.09.1974 wird wie folgt geän­dert: § 1 Abs. 4 wird um fol­gen­de Zif­fer 3 ergänzt: Die Ermitt­lung von Grund­stücks­wer­ten durch den selb­stän­di­gen Gutachterausschuss.
  3. Die nach­fol­gen­de Ände­rung des Gebüh­ren­sat­zes für die Erstel­lung von Gut­ach­ten durch den Gut­ach­ter­aus­schuss wird beschlossen.

Anla­ge 1 – Sat­zung zur Ände­rung der Sat­zung über die Erhe­bung von Gebüh­ren für die Erstat­tung von Gut­ach­ten durch den Gutachterausschuss 

Anla­ge 2 – Kal­ku­la­ti­on und Ver­gleich der Gebüh­ren alt – neu

Anla­ge 3 – Neue Gutachterausschussgebührensatzung

  • So hat der Rat gestimmt: dafür
  • So habe ich gestimmt: dafür