Schild FußgängerzoneIch war heu­te, Sams­tag, 14:30 Uhr – zu Fuß – in der Häf­ler Fuß­gän­ger­zo­ne unter­wegs. Auf dem etwa drei Minu­ten kur­zen Weg vom Spi­tal­kel­ler bis zur Ein­fahrt an der Ampel Fried­rich­stra­ße kamen uns acht Autos (bis auf eines alle aus FN) und ein Motor­rol­ler ent­ge­gen. Ange­pass­te Geschwin­dig­keit? Fehl­an­zei­ge. Rück­sicht auf die bevor­rech­tig­ten Fuß­gän­ger? Eben­falls nein. Jetzt habe ich mal recher­chiert und bin beim Süd­ku­rier online auf eine Mel­dung vom 27.06.2012 gesto­ßen.In der heißt es:
„1. Das Befah­ren ist nur zum Be- und Ent­la­den wäh­rend der Andi­en­zei­ten zwi­schen 6 und 11 Uhr sowie 18 bis 20 Uhr erlaubt.
2. Erlaubt ist auch der Ver­kehr zur Abho­lung von Medi­ka­men­ten bei Apo­the­ken zu den Not­zei­ten, der Taxi- und Miet­wa­gen­ver­kehr zur Per­so­nen­be­för­de­rung sowie die Hotel­an­fahrt für Übernachtungsgäste.
3. Bestimm­te Grup­pen kön­nen außer­halb der Andi­en­zei­ten eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Erlaub­nis bean­tra­gen: Anwoh­ner ohne pri­va­ten Stell­platz bzw. eige­nes Fahr­zeug, Betreu­ungs­diens­te, Gewer­be­be­trie­be, Hand­wer­ker, Medi­en sowie Post- und Zustell­be­trie­be. Außer­halb der Andi­en­zei­ten gebüh­ren­frei auch Anwoh­ner mit pri­va­tem Stell­platz, Behin­der­te ohne pri­va­ten Stell­platz, Unter­neh­men mit Sitz in der Zone und Stell­plät­zen sowie für die Kin­der­gar­ten­an­fahrt. Der­zeit gibt es 1270 Sondernutzungserlaubnisse.“
Ein­tau­send­zwei­hun­dert­sieb­zig Son­der­nut­zungs­er­laub­nis­se im Jahr 2012!!! Klar in dem Fall wun­dert mich nichts mehr, aller­dings soll­te man doch dann mal über eine ver­än­der­te Beschil­de­rung nach­den­ken – oder?