Ich war heute, Samstag, 14:30 Uhr – zu Fuß – in der Häfler Fußgängerzone unterwegs. Auf dem etwa drei Minuten kurzen Weg vom Spitalkeller bis zur Einfahrt an der Ampel Friedrichstraße kamen uns acht Autos (bis auf eines alle aus FN) und ein Motorroller entgegen. Angepasste Geschwindigkeit? Fehlanzeige. Rücksicht auf die bevorrechtigten Fußgänger? Ebenfalls nein. Jetzt habe ich mal recherchiert und bin beim Südkurier online auf eine Meldung vom 27.06.2012 gestoßen.In der heißt es:
„1. Das Befahren ist nur zum Be- und Entladen während der Andienzeiten zwischen 6 und 11 Uhr sowie 18 bis 20 Uhr erlaubt.
2. Erlaubt ist auch der Verkehr zur Abholung von Medikamenten bei Apotheken zu den Notzeiten, der Taxi- und Mietwagenverkehr zur Personenbeförderung sowie die Hotelanfahrt für Übernachtungsgäste.
3. Bestimmte Gruppen können außerhalb der Andienzeiten eine gebührenpflichtige Erlaubnis beantragen: Anwohner ohne privaten Stellplatz bzw. eigenes Fahrzeug, Betreuungsdienste, Gewerbebetriebe, Handwerker, Medien sowie Post- und Zustellbetriebe. Außerhalb der Andienzeiten gebührenfrei auch Anwohner mit privatem Stellplatz, Behinderte ohne privaten Stellplatz, Unternehmen mit Sitz in der Zone und Stellplätzen sowie für die Kindergartenanfahrt. Derzeit gibt es 1270 Sondernutzungserlaubnisse.“
Eintausendzweihundertsiebzig Sondernutzungserlaubnisse im Jahr 2012!!! Klar in dem Fall wundert mich nichts mehr, allerdings sollte man doch dann mal über eine veränderte Beschilderung nachdenken – oder?