SV 2014 / V 00323
Beschlussantrag:
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 1).2. Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 18.11.2014 wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3).3. Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 18.11.2014 festgelegt (Anlage 3).4. Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 18.11.2014 festgelegt (Anlage 4).5. Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 542 „Bodenseestraße“ erlassen:Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 09.02.2015 den Bebauungsplan Nr. 542 „Bodenseestraße“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.Einziger Paragraph:Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 18.11.2014 und dem Textteil vom 18.11.2014.Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.