SV 2015/V 00077

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die neue kom­mu­na­le Krip­pe im Fal­len­brun­nen ab dem

Kin­der­gar­ten­jahr 2015/2016 (Febru­ar /​März 2016) in den Kindergartenbedarfsplan

auf­zu­neh­men.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt außer­plan­mä­ßig eine 50%-Stelle ab 01. August 2015 zur

Vor­be­rei­tung der kom­mu­na­len Krip­pe Fal­len­brun­nen im Amt für Bil­dung, Fami­lie und Sport zu

schaf­fen, aus­zu­schrei­ben und zu beset­zen (Befris­tet bis zur Eröff­nung der Kinderkrippe).

Soll­ten die Mit­tel für Per­so­nal­kos­ten im Stif­tungs-Haus­halt nicht aus­rei­chend sein, so werden

die durch die Stel­len­schaf­fung (0,5 Stel­len­an­tei­le) ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Ausgaben

in Höhe von 20.045 € hier­mit genehmigt.

  1. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt außer­plan­mä­ßi­ge Ver­pflich­tun­gen in Höhe von 210.000 Euro

für die Erst­aus­stat­tung der Kin­der­krip­pe ein­zu­ge­hen. In Fol­ge des­sen wird die Verwaltung

beauf­tragt die not­wen­di­gen Haus­halt­mit­tel in den Dop­pel­haus­halt 2016/2017 in den

Ver­mö­gens­haus­halt der Zep­pe­lin-Stif­tung mit aufzunehmen.

Die außer­plan­mä­ßi­ge Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung für 2015 mit Kas­sen­wirk­sam­keit in 2016

wird geneh­migt.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, 8,36 Stel­len für das päd­ago­gi­sche Per­so­nal sowie 0,36

Stel­len für Haus­wirt­schaft­li­che Kräf­te in den Stel­len­plan 2016 der Zeppelin-Stiftung

auf­zu­neh­men.

Die Ver­wal­tung wird dazu ermäch­tigt, die 8,36 Stel­len­an­tei­le für päd­ago­gi­sches Per­so­nal und

0,36 Stel­len­an­tei­le für haus­wirt­schaft­li­ches Per­so­nal schon im Jahr 2015 aus­zu­schrei­ben und

ent­spre­chen­de Arbeits­ver­trä­ge abzuschließen.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die neue kom­mu­na­le Kin­der­krip­pe in Fal­len­brun­nen ab dem

Jahr 2016 in einem sepa­ra­ten Unter­ab­schnitt in den Dop­pel­haus­halt 2016/2017 der Zeppelin-

Stif­tung mit aufzunehmen.

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die erfor­der­li­chen finan­zi­el­len Mit­tel in Höhe von 840.160,36

Euro in den Dop­pel­haus­halt 2016/2017 der Zep­pe­lin-Stif­tung aufzunehmen.

Ände­rungs­an­trag zu Zif­fer 2: Befris­tung der Stel­le bis zur Eröff­nung der Ein­rich­tung wird aus dem Antrag herausgenommen.

So hat der Rat gestimmt: Dafür
So habe ich gestimmt: Dafür
Begrün­dung: Es ist gut, dass es eine wei­te­re Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in kom­mu­na­ler Trä­ger­schaft – gera­de im Hin­blick auf die gefor­der­te Viel­falt der Trä­ger – geben wird.