Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt die neue kommunale Krippe im Fallenbrunnen ab dem
Kindergartenjahr 2015/2016 (Februar /März 2016) in den Kindergartenbedarfsplan
aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt außerplanmäßig eine 50%-Stelle ab 01. August 2015 zur
Vorbereitung der kommunalen Krippe Fallenbrunnen im Amt für Bildung, Familie und Sport zu
schaffen, auszuschreiben und zu besetzen (Befristet bis zur Eröffnung der Kinderkrippe).
Sollten die Mittel für Personalkosten im Stiftungs-Haushalt nicht ausreichend sein, so werden
die durch die Stellenschaffung (0,5 Stellenanteile) entstehenden überplanmäßigen Ausgaben
in Höhe von 20.045 € hiermit genehmigt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt außerplanmäßige Verpflichtungen in Höhe von 210.000 Euro
für die Erstausstattung der Kinderkrippe einzugehen. In Folge dessen wird die Verwaltung
beauftragt die notwendigen Haushaltmittel in den Doppelhaushalt 2016/2017 in den
Vermögenshaushalt der Zeppelin-Stiftung mit aufzunehmen.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2015 mit Kassenwirksamkeit in 2016
wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, 8,36 Stellen für das pädagogische Personal sowie 0,36
Stellen für Hauswirtschaftliche Kräfte in den Stellenplan 2016 der Zeppelin-Stiftung
aufzunehmen.
Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, die 8,36 Stellenanteile für pädagogisches Personal und
0,36 Stellenanteile für hauswirtschaftliches Personal schon im Jahr 2015 auszuschreiben und
entsprechende Arbeitsverträge abzuschließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die neue kommunale Kinderkrippe in Fallenbrunnen ab dem
Jahr 2016 in einem separaten Unterabschnitt in den Doppelhaushalt 2016/2017 der Zeppelin-
Stiftung mit aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 840.160,36
Euro in den Doppelhaushalt 2016/2017 der Zeppelin-Stiftung aufzunehmen.
Änderungsantrag zu Ziffer 2: Befristung der Stelle bis zur Eröffnung der Einrichtung wird aus dem Antrag herausgenommen.