Der Antrag der Freien Wähler zur Quartiersentwicklung Fallenbrunnen und Oberhof III in einer Sitzungsvorlage sorgte für Diskussionen und endete mit einem Änderungsantrag, der von der Mehrheit der Gemeinderäte positiv abgestimmt wurde. Weitere (auch monetär) große Themen waren das Neubauprojekt „Karl-Olga-Park“ und das in direkter Nachbarschaft befindliche Areal des alten Hallenbads, das ebenfalls einer Neubebauung zugeführt werden soll. Was sonst noch beraten und beschlossen wurde, gibt‘s wie immer im folgenden nachzulesen, viel Spaß dabei!
Achtung: Es gibt offensichtlich Probleme mit der Verlinkungen der Sitzungsvorlagen auf der städtischen Homepage. Auf Nachfrage wurde mir versichert, dass an diesem Problem bereits mit Hochdruck gearbeitet wird. Ich hoffe deshalb, dass es bald möglich sein wird, die Tagesordnung sowie die fehlenden Sitzungsvorlagen wie gewohnt abrufen zu können.
[Tagesordnung und Sitzungsvorlagen]
Bekanntgaben
Worum ging es?
Die Verwaltung informiert über nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates vom 25. März 2019.
Beschlossen wurden:
1. Zeppelin-Stiftung und Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH: Die Verwendung der Gewinnausschüttung der Stiftungsbetriebe
2. 2. Die Ausübung des Wiederkaufsrechts an dem Grundstück, Flst. 126⁄30 im Gewerbepark Am Flughafen
Karl-Olga-Park
2019 / V 00021 Ergebnisse der Prüfaufträge für das Neubauprojekt „Karl-Olga-Park“
Worum geht es?
Bereits im Dezember 2018 hatte der Gemeinderat dem Beschluss zur Realisierung des Neubauprojektes „Karl-Olga-Park“ grundsätzlich zugestimmt. Allerdings gaben die Gemeinderäte der Verwaltung noch einige Prüfaufträge mit auf den Weg, die in der vorliegenden Sitzungsvorlage ebenso beantwortet werden, wie Auflagen durch das Gesundheitsamt. Dabei handelt es sich um
a) Prüfung eines Gründachs
b) Elekroladesäulen für Autos und E‑Bike-Ladestellenschrank
c) Nachtrag zusätzlicher Handwasch-/Hygienebecken und Ausguss-/Putzbecken
d) Kostenberechnung
e) Stellplatzberechnung
f) Provisorische Wärmeversorgung des KOH während der Bauphase
Bei den Punkten b) bis f) herrscht Konsens im Gemeinderat, ausschließlich a) ist strittig und hat dazu geführt, dass alle beratenden Ausschüsse keine Beschlussempfehlung für das Gründach an den Gemeinderat abgegeben haben.
Mittlerweile gibt es jedoch eine Stellungnahme der Verwaltung zum Gründach:
Nach der FVA wie auch PBU-Sitzung lautet die Frage an das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt (SU), ob alternativ zu einer Dachbegrünung auch eine Baumpflanzung für 400.000 € denkbar und ökologisch wertvoller sei.
Die Errichtung eines Gründachs auf dem Neubau des KOH ist unter Umweltgesichtspunkten nicht nur eine Frage des „ökologischen Wertes“ sondern auch eine Frage des Naturhaushalts, der Klimaanpassung, der Gesundheits- und Risikovorsorge.
Das Umfeld des KOH gehört zu den thermisch am stärksten belasteten Stadtteilen Friedrichshafens. Aufgrund des hohen Anteils von Wohnbevölkerung und darunter besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen wie alten und pflegebedürftigen Menschen sowie Familien mit (kleinen) Kindern ist die Betroffenheit der Menschen hier besonders groß.
Entscheidend ist deshalb, dass vor Ort alle praktikablen Maßnahmen zur Reduzierung der thermischen Aufwärmung der bebauten Oberflächen einschließlich der Gebäude und ihrer Dächer ergriffen werden. Das probateste Mittel ist dafür die Anlage möglichst tiefgründig aufgebauter Dachbegrünungen. Sie sind langlebiger und sowohl wärme- als auch schallisolierender als normale Kies- oder gar Teerdächer. Durch ihr Vermögen zur Niederschlagsretention verlangsamen sie den Wasserabfluss in die Kanalisation (das ist besonders bei Starkregen bedeutsam!) und tragen durch ihre Verdunstung zur Kühlung der Umgebungsluft bei.
Da begrünte Dächer zudem mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden können, ist noch eine zusätzliche Strahlungsabsorption möglich.
Begrünte Dächer stellen pflegearme, aber blütenreiche Vegetationsflächen, die Insekten und Vögeln Nahrung bieten. Sie bilden damit einen Lebensraum, der den Karl-Olga-Park mit seinem Baum- und Strauchbestand optimal ergänzt.
Das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“ wie die Verpflichtung zur Regenwasserrückhaltung erfordern vor Ort geeignete Vorsorgemaßnahmen. Sie sind auf lange Sicht kostengünstig über ein Gründach zu erfüllen. Auch im ökologischen Gefüge der Stadtnatur ist ein Gründach wertvoller als alternative Baumpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet. Der Karl-Olga-Park ist in der Nordstadt von großer Bedeutung, da er neben dem Riedlewald die einzige größere „grüne“ Lunge darstellt.
Beschlussantrag:
1. Für das KOP-Neubauprojekt wird ein Gründach vorgesehen.
2. Entlang der Geh- und Radwegverbindung Nord/Süd wird ein geeigneter Platz für einen E‑Bike-
Ladestellenschrank vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über den städt. Haushalt 2020/2021.
3. Die Stadtwerk am See GmbH wird gebeten, einen Standort für eine Elektroladesäule für Pkws an
der Löwentaler Straße vorzusehen.
4. Ziffer 2. des Beschlusses vom 10.12.2018 wird dergestalt abgeändert, dass das Baubudget auf
31.580.000 € (einschl. Gründungskosten und Baukostensteigerungen) festgesetzt wird.
5. Ziffer 3. des Beschlusses vom 10.12.2018 wird dergestalt abgeändert, dass die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung auf 4.688.175,74 € festgesetzt wird.
6. Die außerplanmäßigen Kosten zur Planung und Erstellung der provisorischen Wärmeversorgung
(Heizcontainer) in Höhe von 194.000 € werden bewilligt.
Meine Haltung:
Die Idee für das Gründach entstand in einer KSA-Sitzung und ist das Ergebnis von Überlegungen zwischen Regine Ankermann und mir. Unsere Frage: Kann ein Dach trotz Bestückung mit Solarpanelen zusätzlich begrünt werden? Die auf der Verwaltungsbank sitzenden Experten verneinten dies zunächst. Eine kurze Internetrecherche meinerseits lieferte dann jedoch in Sekundenschnelle gegenteilige Ergebnisse: Ein Gründach ist nicht nur möglich, sondern zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Solarpaneele sogar empfehlenswert!
Seitdem versuchen Teile der Verwaltung das Gründach teuer zu rechnen und damit abzuwenden. Teile des Gemeinderats (Freie Wähler, FDP und ÖDP) sprangen auf diesen Zug auf und appellierten an die Verantwortlichkeit der Räte in Bezug auf Kosteneinhaltung. Dass sie dabei zu kurz springen zeigen folgende Fakten:
• Bislang sieht die Kostenberechnung für das Dach mit einem Foliendach die günstigste Variante vor. Diese Lösung will niemand im Gemeinderat und auch die Experten der Verwaltung raten von einem Foliendach deutlich ab. Sie empfehlen mindestens ein Kiesdach, dass dann aber auch teurer wird, als die bislang berechnete Folien-Variante. Die Differenz muss also zwischen Kies- und Gründach neu berechnet werden.
• Ein Gründach trägt maßgeblich zur Lebensdauer eines Daches bei. Es hält im Schnitt mindestens 10 Jahre länger als ein bekiestes Dach und bis zu 20 Jahre länger als ein Foliendach.
• Ein Gründach steigert, wie oben schon erwähnt die Leistungsfähigkeit der Solarpaneele. Im Gegenzug hindern die Paneele das Wachstum der Pflanzen nicht.
• Der (finanzielle) Pflegeaufwand für ein mit Sedum bepflanztes Dach ist nicht nennenswert.
• Da sowieso nur 60% der Dachfläche mit Solarpaneelen bestückt werden sollten, kommt es in keinem Fall zu einer Konkurrenz von Solar und Grün.
• Das Gründach fördert ein gutes Klima für das Haus und seine Bewohner sowie auch die Verbesserung der klimatischen Bedingungen in der nahen Umgebung (Stichwort: Hitzesommer, Überhitzung).
Last but not least sollten wir alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um das Stadtklima erträglich zu gestalten. Gerade die im Neubau des KOP untergebrachten Personengruppen (Senioren und Kinder) werden es uns danken. Alle Forschungsergebnisse zeigen, dass gerade Fassaden- und Dachbegrünungen unumgänglich sind, wenn man im urbanen Raum einem Massenphänomen „Hitzekollaps“ präventiv entgegentreten will. Deshalb ist es absolut geboten, dass wir bei unseren eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in allen Punkten zugestimmt.
Wohnungsbau KOP-Areal
2019 / V 00034 Grundsatzentscheidung zum Wohnungsbau auf dem KOP-Areal, Abbruch Hallenbad
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2018 beschlossen, für das Areal Karl-Olga-Park (KOP) einen Bebauungsplan aufzustellen. Entsprechend dem weiterentwickelten Ergebnis des 2013 durchgeführten Planungswettbewerbs sind dort 5 Maßnahmenschwerpunkte vorgesehen:
1. Neubau Karl-Olga-Haus (KOH) an der Löwentaler Straße (Pflegeheim und Kindertagesstätte)
2. Reduzierung des bisherigen KOH auf den historischen Stand von 1892 zuzüglich der Kapelle.
3. Neubau von Wohnungen auf dem Areal des abzubrechenden Hallenbades.
4. Bau von Wohnungen mit Service auf dem Grundstück des abzubrechenden Teils des alten KOH-Gebäudes.
5. Erhalt des bisherigen Karl-Olga-Parks und Vergrößerung zum innerstädtischen Grünzug zwischen KOH-Neubau und dem Wohnbauquartier anstelle des bisherigen Hallenbades bis zur Gebhard-Fugel-Straße.
Mit Beschluss durch den Gemeinderat soll nun die Bebauung durch die Zeppelin Wohlfahrt GmbH auf dem Gelände des alten Hallenbades auf den Weg gebracht werden, dafür soll laut Zeitplan im dritten Quartal 2019 ein konkurrierendes Verfahren gemäß Planungskodex der Stadt Friedrichshafen durchgeführt werden, das Baulplanungsverfahren würde demnach im Dezember 2019 starten und soll im Mai 2020 abgeschlossen sein, so dass Ende 2020 mit dem Bau begonnen werden könnte.
Beschlussantrag:
1. Das vorgestellte Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der vorgeschlagenen Vergabe des baureifen Grundstückteils, auf dem derzeit das alte Hallenbad steht, an die Zeppelin Wohlfahrt GmbH wird zugestimmt.
3. Die Mehrkosten für die Altlasenentsorgung in Höhe von 2,4 Mio. EUR werden als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt und in das nächste Haushaltsverfahren eingebracht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Hallenbad abzubrechen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in Verhandlungen mit der Zeppelin Wohlfahrt GmbH zu konkretisieren und dem Gemeinderat wieder zu berichten.
6. Der vorgezogenen Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens gemäß Planungskodex der Stadt Friedrichshafen für den Wohnungsneubau durch die Zeppelin Wohlfahrt GmbH für das Gelände des alten Hallenbades wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Ich bin grundsätzlich für die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück des alten Hallenbades durch die Zeppelin Wohlfahrt GmbH. Und ebenso begrüße ich das konkurrierende Verfahren mit fünf Architekturbüros. Ich bin dafür, dass wir an dieser Stelle die maximal zulässige Geschosshöhe verwirklichen um möglichst viele Wohnungen zu schaffen, die nach Fertigstellung vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der städtischen GmbHs zur Verfügung stehen werden. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen beim Neubau des KOP, ist es sicher sinnvoll, ökologische und nachhaltige Aspekte wie z.B. Fassaden- und Dachbegrünung, bereits von Beginn an mit einzuplanen
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Quartiersentwicklung Fallenbrunnen
Worum geht es?
Die Freien Wähler (FW) stellten im September 2018 einen Antrag zur Quartiersentwicklung Fallenbrunnen. Darin beantragten sie die Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Bereich Fallenbrunnen und fakultativ für Oberhof III (Schätzlesruh). Sie sahen hier einen Ideenwettbewerb, Einbezug auch alternativer Wohnprojekte (z.B. Seestadt u.a.), Planung der entsprechenden Infrastruktur (analog der Planung neuer Stadtteile in Wien, mit einzuplanenden Erholungsräumen und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten. Hierzu, so die FW, seien die entsprechenden Fachämter zu vernetzen und ein Bürgerbeteiligung in angemessener Form einzuplanen. Im weiteren Antrag wurde von den FW angeregt, die vorhandenen Wohnbauflächen ausschließlich im Erbbaurecht zu vergeben.
Ebenfalls noch im September 2018 wurde von den FW ein Ergänzungsantrag gestellt, in dem sie mit der Durchführung eines Hackathons (Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Hack“ und „Marathon“ zusammen. Ein Hackathon ist ein Entwicklungs- und Designwettbewerb, der ein konkretes Problem kreativ und unkonventionell lösen soll. Ursprünglich kommt der Begriff aus der IT-Szene wo IT-Entwickler, Programmierer, Datenanalysten, Konzepter, Designer und Projektentwickler zusammenkommen, um gemeinsam mit viel Spaß und Kreativität neue Anwendungen, Apps, Dienste oder Hardware zu entwickeln. Da Hackathons meist auf einen Zeitraum begrenzt sind, wird rund um die Uhr in Gruppen gebrainstormt, entwickelt und programmiert, um neue Lösungsansätze für komplexe Problemstellungen zu finden und Prototypen zu entwickeln.)
unter Einbeziehung junger Studierenden einen anderen Ansatz zur Planung und Ausarbeitung der Gebiete Fallenbrunnen und Oberhof III anregten.
Die Verwaltung nimmt nun in der Sitzungsvorlage Stellung zu den Anträgen und Fragen der FW und kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Flächen im Fallenbrunnen Nord und Oberhof III getrennt voneinander behandelt werden müssen. Die Begründung der Verwaltung dazu:
„Im Gegensatz zum siedlungsstrukturell wie auch konzeptionell in sich abgeschlossenen Bereich Fallenbrunnen mit einem bereits klar definierten Nutzungskonzept ist die geplante Wohnbaufläche Oberhof III sowohl bezüglich ihrer städtebaulichen Lage als auch der geplanten Nutzungsstrukturen in eine andere Kategorie einzuordnen.“
Einem „Hackathon“ mit Studierendengruppen steht die Verwaltung offen gegenüber, ebenso unterstützt sie eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung in mehreren Schritten unter Berücksichtigung der ISEK-Leitprojekte.
Zu einem der ersten Schritte bei der Überplanung des Fallenbrunnen Nordost gehört die Kündigung der dort ansässigen Gewerbetreibenden. Die Verwaltung benötigt dafür den Beschluss zur Beauftragung durch den Gemeinderat.
Beschlussantrag:
1. Die weitere Entwicklung des Bereichs Fallenbrunnen Nordost erfolgt gem. dem städtebaulichen Entwicklungskonzept von 2017⁄2019, welches die Gesamtstrategie für die Entwicklung des Fallenbrunnens darstellt. Darauf basierend wird die Verwaltung beauftragt, die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs unter Einbeziehung einschlägiger Akteure (Vertreter der Hochschulen, Kulturverein „Caserne“, Studierendenwerk Konstanz) vorzubereiten und dem Gemeinderat einen konkreten Zeitplan für die weitere Entwicklung vorzulegen.
Als Impuls für die Auslobung soll wie im Ergänzungsantrag vorgeschlagen ein „Hackathon“ mit einer Studierendengruppe veranstaltet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Kündigungen gegenüber den noch ansässigen gewerbetreibenden Mietern im Fallenbrunnen Nordost auszusprechen und die notwendige Bodensanierung vorzunehmen.
3. Es wird zugestimmt, dass die Bereiche Fallenbrunnen Nordost und Oberhof III entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargelegten Vorgehensweise konzeptionell getrennt zu betrachten und gegebenenfalls zu entwickeln sind.
4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Bereich Oberhof III werden zur Kenntnis genommen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu späterer Zeit zum Bereich Oberhof III einen Vorgehensvorschlag einzubringen, um darüber zunächst die grundsätzliche Zielrichtung einer möglichen Entwicklung zur Diskussion zu stellen.
Geänderte Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Altlastensanierung im Fallenbrunnen im erforderlichen Maße fortzusetzen und in eigener Zuständigkeit die Verträge zum richtigen Zeitpunkt kündigen.
Die Verwaltung bemüht sich für die zu kündigenden Mieter geeignete Ersatzlösungen zur Verfügung zu stellen.
2. Das Thema Fallenbrunnen ist in einer eigenen größeren Sitzung mit einer separaten tagesaktuellen überarbeiteten Vorlage zu behandeln.
3. Für das Gebiet Oberhof III ist zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls eine separate Vorlage zu erstellen.
Meine Haltung:
Vorweg – Die Trennung der Verfahren:
Ich bin für eine Trennung der Beschlussfassung der beiden Bereiche Fallenbrunnen und Oberhof III. Die Rahmenbedingungen der beiden Gebiete sind grundverschieden. Siedlungstrukturell sind keine räumlichen Verbindungen vorgesehen (Grünzäsur). Und die konzeptionelle Ausrichtung ist unterschiedlich Gewerbemischgebiet (Bildung/Wissenschaft/Technik/Wohnen und Arbeiten) einerseits und einem reinen Wohngebiet andererseits.
Finger weg von der Schätzlesruh – keine Bebauung von Oberhof III
Ich fange mit dem für mich einfacheren Thema „Oberhof III, Schätzlesruh“ an. Hier ist meine ganz klare Haltung: Finger weg von der Schätzlesruh. Noch liegt kein thermisches Gutachten vor, es ist aber davon auszugehen, dass die Schätzlesruh eine der Kaltluftschneisen der Stadt ist, die durch einen noch zusammenhängenden Grünzug Frisch- und Kaltluft in die Stadt bringen und somit zu einem Luftaustausch und zur Abkühlung der (vor allem bei den zu erwartenden klimatischen Veränderungen) aufgeheizten bebauten und bewohnten Bereiche beiträgt. Zudem ist die Schätzlesruh das Naherholungsgebiet des Oberhofs und wird gleichzeitig als ökologisch-landwirtschaftliche Fläche einer der wenigen verbliebenen Bauernhöfe im erweiterten innerstädtischen Gebiet genutzt. Die Fläche zeichnet sich durch den wertvollen Streuobstwiesen-Bestand aus. Damit die Landwirtschaft sinnvoll weitergeführt und erhalten werden kann, benötigt sie mindestens die heutigen zur Verfügung stehenden Flächen. Bereits einmal wurden Flächen der Stadt aus der Pacht, für die nach heutigen Erkenntnissen völlig überflüssige Erweiterung des Hauptfriedhofes, herausgenommen und damit die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen minimiert. Meiner Meinung nach sollten wir an dieser Stelle eher über den Nutzen dieser Flächen für die Menschen in der Stadt nachdenken (grüne Freiräume, Naherholung, erlebbare Landwirtschaft, Luftzirkulation, Kleinklima) anstatt den Fehler zu begehen, dicht zu bebauen und damit Probleme zu schaffen, die wir im Bereich soziale Infrastruktur dort letztlich nicht werden lösen können.
Fallenbrunnen Nordost
Die weitere Entwicklung des Fallenbrunnens ist für mich das weitaus schwierigere Thema. Als ehemaliges Kasernenareal beherbergt der Fallenbrunnen heute zahlreiche schützenswerte Biotope und Lebensbereiche u.a. für Vögel und Fledermäuse. Mit jeder Form einer urbanen Flächennutzung, minimiert man die Lebensräume und bedroht damit den Bestand der Arten. Ein No-go in unserer Zeit. Aber:
„Seit 2015 befindet sich das gesamte Areal der ehemaligen Flakkaserne im Eigentum der Stadt. Bei allen Verhandlungen wurden auch Grundstückswerte vereinbart, die sich an der seit 1994 bestehenden grundlegenden Entwicklungskonzeption orientieren. Die Entwicklungskonzepte von 1994 und 2003 definierten die städtebaulichen Ziele indem Sie u.a. den Nutzungsmix (Wohnen, Gewerbe, Campus und Gemeinbedarf) beschrieben und die einzelnen Nutzungsbereiche darstellten. Die Bereiche sind in die Kaufpreisbildung unterschiedlich eingeflossen. So wurde z.B. für Campuswohnen ein deutlich höherer Kaufpreis als für Mischnutzungen (z.B. Kultur, Hochschulen) und Gewerbe verhandelt. Sollten geänderte Entwicklungen erfolgen (Bsp. Wohnbauland statt Gewerbeflächen), müsste die Stadt Friedrichshafen aufgrund der geschlossenen Kaufverträge auch Nachzahlungen an die BRD leisten. Sämtliche Kaufverträge einschließlich der Kaufpreisbildung gemäß der vorzusehenden Nutzung wurden jeweils vom Gemeinderat beschlossen.“
Kaufoption und Kaufpreis orientierten sich also an der Nutzungskonzeption, die auf Wohnen, Bildung, Gewerbe, Campus, Hochschulen, Kultur und Gemeinbedarf festgelegt wurde. Mit diesen Verträgen sind wir heute an das damals entworfene Nutzungskonzept gebunden. Jetzt kann es meiner Meinung nach nur noch darum gehen, so sensibel als nur irgend möglich vorzugehen, um möglichst viele Grün- und Biotopflächen als Lebensraum für Tier und Mensch zu erhalten.
Gelingen könnte dies vielleicht durch das städtebauliche Konzept der „Unperfekten Räume“. Im Fallenbrunnen gibt es bereits überbaute Flächen, die derzeit unter anderem von Manufaktur/Handwerk (Bootsbauer, Fahrzeuginstandsetzung) genutzt werden. Eine Nutzung, die die Verwaltung künftig an dieser Stelle aufgrund der geplanten Nutzung (Bildung und Wissenschaft) nicht mehr vorsieht. Ich bin der Meinung, dass die angedachten Nutzungen Bildung/Wissenschaft/Technik und die bestehenden Manufaktur/Handwerk durchaus befruchten können. Das eine ist eine großzügige Grünzäsur um so die vorhandenen Lebensräume zu schonen. Das andere ist eine ökologische und sozial sinnvolle Bebauung die das Leben, Arbeiten und Forschen im Fallenbrunnen bereichert und beflügelt. Um das zu erreichen, müssten wir einfach mal loslassen und uns an das Unperfekte wagen, so wie Teile des Gemeinderats das auch schon für die Bebauung im Fallenbrunnen Mitte vorgesehen hatten. Ein Beispiel dafür ist das Unperfekthaus in Essen – ein wie ich finde absolut nachahmenswertes Konzept, das in den Fallenbrunnen passen würde und gleichzeitig auch noch an anderen Orten der Stadt denkbar wäre.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der geänderten Beschlussfassung in allen Punkten zugestimmt.
Kulturentwicklungsprogramm
2019 / V 00089 Verabschiedung des Kulturentwicklungskonzeptes
Worum geht es?
Die Idee für ein städtisches Kulturentwicklungskonzept ist bereits schon relativ alt und wurde verwaltungsintern bereits Anfang der 1990er Jahre umgesetzt. Vor der Sommerpause 2016 stellten die beiden Fraktionen CDU und SPD einen fraktionsübergreifenden Antrag, mit dem die Verwaltung unter anderem beauftragt wurde, ein umfassendes Kulurentwicklungskonzept zu erstellen. Außerdem sollte die Verwaltung Antworten zur Zukunft des Bahnhof Fischbach und Fallenbrunnen geben, was in separaten Beschlüssen bereits geschah, denn parallel zur Ausarbeitung des nun vorliegenden Kulturentwicklungskonzeptes erfolgten in den vergangenen Monaten bereits einige wichtige Weichenstellungen, um das kulturelle Angebot in Friedrichshafen weiter zu entwickeln bzw. das bereits vorhandene umfassende Angebot dauerhaft zu gewährleisten:
• Gründung des Kulturforums Fallenbrunnen
• Professionalisierung Kulurhaus Caserne
• Bahnhof Fischbach – Wiedereröffnung Gastronomie, Ausweitung des kulturellen Angebots
• Umfassende Überarbeitung und Aktualisierung der Kulturvereinsförderrichtlinien.
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Kulturentwicklungskonzeptes erfolgt zudem die Umsetzung des zentralen Bausteins von Leitprojekt 17 „Kultur und Kunst in Friedrichshafen“ des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept).
Weiteres Vorgehen:
Das Kulturentwicklungskonzept ist ein lebendiges Papier, dass in einem 3‑jährigen Rhythmus geprüft, überarbeitet und angepasst wird. Außerdem wird der auch fortlaufend auf Austausch und Dialog gesetzt. Dazu sollen insbesondere Abstimmungstreffen im halbjährlichen Turnus dienen, die auch Kooperationen und den Ausbau von bereits vorhandenen Netzwerken weiter fördern sollen.
Beschlussantrag:
1. Das vorliegende erste gesamtstädtische Kulturentwicklungskonzept soll als Grundlage für die künftige Ausrichtung der Kulturarbeit der Stadt Friedrichshafen dienen und wird vom Gemeinderat in dieser Form beschlossen (der 1. Teil wurde bereits im April 2018 vom KSA zustimmend zur Kenntnis genommen).
2. Es handelt sich bei dem vorliegenden Kulturentwicklungskonzept um eine lebendiges und nicht um ein statisches Papier. Im Vordergrund steht der regelmäßige Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren durch regelmäßige Treffen (2 Mal pro Jahr) und die stetige Weiterentwicklung des kulturellen Angebots für die Stadt Friedrichshafen.
3. Das Kulturentwicklungskonzept wird alle 3 Jahre überprüft und ggf. angepasst. Je nach Bedarf werden sowohl Online-Umfragen mit breiter Bürgerbeteiligung wie auch Expertenworkshops zu bestimmten Themen durchgeführt. Das konkrete Vorgehen wird im KSA vorgestellt.
4. Die in der Maßnahmenliste enthaltenen konkreten Umsetzungsmaßnahmen werden sukzessive angegangen und bearbeitet, die Koordination hierzu übernimmt eine „Koordinierungsgruppe“ (bisher Projektgruppe), die aus Vertretern von Stadtverwaltung und Stadtmarketing besteht.
5. Über Investitionsmaßnahmen zu einzelnen Kulturstandorten sind zu gegebener Zeit separate Beschlüsse der zuständigen Gremien zu treffen. Die Verabschiedung des jetzigen Kulturentwicklungskonzepts ist zunächst mit keinen direkten Kosten verbunden.
Meine Haltung:
Ich halte das Kulturentwicklungskonzept aus drei Gründen für eine gute Sache:
1. Die Kultur „passiert“ künftig nicht mehr einfach, sondern wird als eigener, großer Baustein der Stadt mitgedacht und weiterentwickelt. Problematiken wie z.B. die ausreichende Anzahl an Kulturorten oder Lücken im Angebot können so leichter bemerkt, erfasst und behoben werden.
2. Die Akteure handeln nicht mehr einsam in ihren jeweiligen Bereichen, sondern kommen zusammen, sprechen miteinander, wissen voneinander und kooperieren miteinander. Kulturschaffende haben somit einen guten Überblick über das gesamte Kulturgeschehen in Friedrichshafen und können sich, wo möglich zeitlich abstimmen, so dass es möglichst wenige Überschneidungen gibt. Das ist gut sowohl für Kultur-Nutzer als auch für die Finanzplanung der Kulturbetriebe.
3. Das Papier ist nicht statisch, sondern versteht sich als Arbeitspapier, das ständig weiterentwickelt wird.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Breitbandversorgung FN
2019 / V 00052 Breitbandversorgung in Friedrichshafen, Gründung eines Zweckverbandes Breitband Bodenseekreis (ZVBB)
Worum geht es?
In der Sitzungsvorlage werden die Ergebnisse einer Grundlagenuntersuchung, auch über die erwartete Breitbandnachfrage, sowie Handlungsempfehlungen und die Abwägung zur Gründung eines Zweckverbandes Bodenseekreis erläutert. Die Stadt will Haushalte die mit nur 30 Mbit/s oder weniger versorgt sind, aufrüsten und dazu Bundes- und Landesmittel nutzen. Die Erhebung, wo dies der Fall ist, ist bereits gemacht, allerdings wird es noch dauern, bis alle berücksichtigten rund 900 Haushalte tatsächlich versorgt sind. Bürger, die das Gefühl haben, nur mit langsamem Internet ausgestattet und evtl. nicht auf dem Entwicklungsschirm der Verwaltung zu sein, dürfen sich ab sofort per Mail melden und erhalten infolge die Auskunft, ob sie ebenfalls mit einer Verbesserung rechnen dürfen. Zum Punkt „Zweckverband“ gibt es noch einige offene Fragen, die vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat zunächst geklärt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
• Einziger Zweck des kommunalen Verbundes soll der Aufbau eines Backbone-Netzes sowie der Ausbau der innerörtlichen Netze sein. Für das Backbone-Netz sind derzeit Gesamtkosten in Höhe von ca. 23 Mio. € kalkuliert. Für die Kommunen wird eine finanzielle Beteiligung an den Geschäftskosten des Zweckverbandes fällig. Wie hoch werden die Kosten für den Ausbau der örtlichen Netze in Friedrichshafen sein?
• Verschiedene Netzbetreiber haben schon heute eigene Infrastrukturen. Aus Sicht der Verwaltung liegen die Herausforderungen beim Breitbandausbau nicht in einer fehlenden Backbone-Infrastruktur, sondern überwiegend in den lokalen Berteilnetzen. Dort ist die Breitbandversorgung wohl kreisweit am schlechtesten, weil es für die Netzbetreiber am unwirtschaftlichen ist, hohe Ausbaukosten durch wenige neue Anschlüsse zu refinanzieren. Wann könnten die ersten Endnutzer nach dem Aufbau des Backbone-Netzes und nach dem Ausbau der örtlichen Netze das schnelle Internet nutzen?
Grundsätzlich steht die Stadt Friedrichashafen den Überlegungen des Bodenseekreises, sich für den flächendeckenden Breitbandausbau gemeinsam zu engagieren, positiv gegenüber.
Ein möglicher Zeitplan wurde in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussantrag:
1. Die Ergebnisse der Grundlagenuntersuchung und die Handlungsempfehlungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. De Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Bodenseekreis über die Gründung eines Zweckverbandes fortzuführen und den Gemeinderat über die weitere Entwicklung zu informieren.
3. Der Gemeinderat wird über den möglichen Beitritt der Stadt Friedrichshafen zum Zweckverband noch gesondert beraten und entscheiden.
Meine Haltung:
Natürlich haben wir alle großes Interesse an möglichst schnellem Internet. Und natürlich wären wir alle – bis hin zur letzten Milchkanne – froh, wenn endlich gehandelt würde. Allerdings kann ich der Verwaltung in diesem Fall nur zustimmen: Solange die noch offenen Fragen nach den Kosten für die Stadt und der realistischen Einschätzung zur Umsetzung noch nicht beantwortet sind, sollten wir mit unserem Engagement zur Gründung eines Zweckverbandes zurückhaltend sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es heute keine Wortmeldungen.
Fallenbrunnen Mitte
Worum geht es?
Bei dem zu bebauenden Grundstück handelt es sich um die ca. 1,5 ha große Fläche „Fallenbrunnen 16“ gegenüber der Kultur Caserne und der SIS. Das Plangebiet ist zwischenzeitlich von Altlasten- und Kampfmitteln befreit. Mit Beschluss des Gemeinderats im Juli 2006 und dem Strategiepapier im April 2008 wurde definiert, den Fallenbrunnen als zukünftigen Hochschulstandort in Friedrichshafen auszubauen und es wurde die Zielsetzung eines Bildungscampus gesetzt. Heute, 10 Jahre später, sind mit der Ansiedlung der DHBW, der Zeppelin Universität und der Swiss International School (SIS) bereits wichtige Bestandteile realisier worden. Die Absehbare Ansiedlung des regionalen Innovations- und Technologiezentrums (RITZ) führen den Ansatz eines Wissenscampus konsequent weiter.
Der in der vorliegenden Sitzungsvorlage behandelte 2. Bauabschnitt bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 24.02.2014, ein Wohnangebot zu schaffen, das sich standortspezifisch mit dem Wissensmilieu im Fallenbrunnen verbindet und insgesamt zum angestrebten Gesamtkontext passt. „Wohnen & Arbeiten“ ist die Überschrift, unter der das Vorhaben steht und so von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH jetzt umgesetzt werden soll.
Derzeit sind 102 Wohnungen (9000 qm Bruttofläche) geplant. Die restliche Fläche (11.000 qm) ist für gewerbliche und sonstige Nutzungen vorgesehen, In den Tiefgaragen werden ca. 185 PKW-Stellplätze sowie ca. 259 Fahrradabstellplätze ausgewiesen. Im Erdgeschoss sollen nur gewerbliche oder sonstige Nutzungen (z.B. soziale, kulturelle Einrichtungen) zulässig sein, ausgenommen in den Gebäuden 6 und 7. Hier kann ausnahmsweise, je nach Entwicklung und Nachfrage, auch Wohnnutzung untergebracht werden.
Bereits im März 2019 wurde der Beschluss zur Abweichung von der grundsätzlich geltenden Quote beschlossen: So gelten für das Bauvorhaben der SWG nun nur 20% (statt 50%) sozialer Wohnungsbau gemäß dem Landeswohnraumförderungsprogramm und 50% (statt 30%) für mittlere Einkommensschichten gemäß dem Häfler Wohnungsbauprogramm.
Änderungen zum Entwurfsbeschluss:
In den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht berücksichtigt sind. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erforderliche Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten zu schaffen, wurden die entsprechenden Leitungs- und Kanaltrassen in den Bebauungsplan aufgenommen und für die Erschließungsträger mit entsprechenden Leitungs‑, Geh- und Fahrrechten versehen. Die Stellungnahme des Landratsamts zu den Hinweisen der Altlasten und fachgerechter Umgang mit Altlasten, Gefahrenstoffen und Abfall (siehe Anlage 7) ist ebenfalls in den schriftlichen Teil des Bebauungsplans eingeflossen.
In den Bebauungsplan wurden, entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan, zusätzliche Verkehrsflächen aufgenommen. Dies beinhaltet die nördlichen Zugangsbereiche und Flächen rund um die zu erhaltende Gehölzgruppe. Die Tiefgarageneinfahrten sind entsprechend ihrer Funktion nun als private Zufahrten festgesetzt und nicht mehr als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Bei den nördlichen oberirdischen Stellplätzen wurden zwischen der Tiefgaragenabfahrt und den Parkplatzflächen private Grünflächen festgesetzt. Die westlichen oberirdischen Einzelparkplätze sind entfallen und wurden, gemäß dem Freiflächengestaltungsplan, in private Grünflächen umgewandelt.
In den Vorhaben- und Erschließungsplänen wurde bei den Ansichten der Verweis aufgenommen, die erforderlichen Fledermauskästen bzw. Spaltenquartiere in der weiteren Ausführungsplan zu berücksichtigen, da im derzeitigen Planungstand, ohne Vorliegen der Detailplanung, konkrete Aussagen nicht getroffen werden können. Zudem wurde in den Schnittansichten für die weitere Ausführungsplanung auf die Dachbegrünung gemäß Bebauungsplan hingewiesen.
In den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 11 wurde die Bindung an den Durchführungsvertrag aufgenommen. Da im vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Art der baulichen Nutzung auf den Gebietstyp „urbanes Gebiet“ der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bezug genommen wird, ist es gemäß § 12 Abs. 3a BauGB erforderlich, die festgesetzten zulässigen Nutzungen an den Durchführungsvertrag zu binden. Weitere nachrichtliche Änderungen können den Ausführungen im Abwägungsbericht (Anlage 7) entnommen werden.
Beschlussantrag:
1. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 7).
2. Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 26.02.2019, wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
3. Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 26.02.2019 festgelegt (Anlage 2).
4. Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 26.02.2019 festgelegt (Anlage 3).
5. Es wird folgende Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 200 „Fallenbrunnen Mitte“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 29.04.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 200 „Fallenbrunnen Mitte“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 26.02.2019 und dem Textteil vom 26.02.2019, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 13.12.2018. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingezeichnet.
Meine Haltung:
Es ist mir durchaus bewusst, dass demokratisch gefasste Beschlüsse Gültigkeit haben und es nichts und niemandem nutzt, vertanen Chancen hinterher zu trauern. Und doch denke ich jedes Mal, wenn eine Sitzungsvorlage zum Fallenbrunnen Mitte „Arbeiten & Wohnen“ vor mir liegt, an die Exkursion des Gemeinderates nach Tübingen ins Französische Viertel. Wir alle waren uns damals einig: So können wir uns das im Fallenbrunnen vorstellen! Bunt, lebendig, vielfältig. Das was die SWG jetzt dort verwirklichen wird, strahlt den Charme des ZF-Forums aus – hoffentlich werden die künftigen Bewohner sich trauen, das Gebäude hochkreativ mit Farbe und Leben zu füllen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Ettenkirch Nordost
2019 / V 00068 Bebauungsplan Nr. 815 „Ettenkirch Nordost“ Aufstellungsbeschluss
Worum geht es?
Auf der ehemaligen Hofstelle soll eine Konzeption mit dem Ziel „Lebensräume für Jung und Alt“ umgesetzt werden. Dieses Konzept beinhaltet die Schaffung von barrierefreien Wohnungen mit entsprechender Infrastruktur und Gemeinwesenarbeit. Insgesamt werden zwischen 35 und 39 Wohnungen erstellt.
Ziel ist es, einen Ort für generationenübergreifendes Wohnen zu schaffen. Damit einhergehen die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und die Finanzierung eines Betreuers, der die Räume zusammen mit den Bewohnern aktiviert.
Es soll keine Wohnanlage entstehen, die ausschließlich den Mietern/Käufern zur Verfügung steht. Durch die öffentliche Platzfläche und die Öffnung der künftigen Gemeinschaftsräume für die Bevölkerung profitieren nicht nur die Neubewohner, sondern auch die Ortschaft insgesamt von diesem Projekt. Neben dem dringend benötigten Wohnraum und dem demographischen Aspekt wird die Ortschaft Ettenkirch mit diesem besonderen Projekt infrastrukturell gestärkt und aufgewertet.
Die Planung beinhaltet drei zweigeteilte Wohngebäude, die um einen zentralen Platz gruppiert sind. In eines der Gebäude ist ein Servicezentrum integriert. Die Parkierung erfolgt hauptsächlich über eine Tiefgarage, die über die Landvogteistraße erschlossen wird. Als Dachform wurde das Pultdach gewählt.
Als Gebietstyp wird das Allgemeine Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das Höchstmaß der baulichen Nutzung beträgt drei Vollgeschosse.
Ein vorbereitender Umweltbericht wurde erstellt. Er zieht das Fazit, dass keine erheblichen bzw. lediglich kleine Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.
Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, da die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke schon jetzt dem Innenbereich zugeordnet werden können. Es wird jedoch ein Standardverfahren mit zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. So können über die frühzeitigen Beteiligungen noch fehlende Abstimmungen durchgeführt und Informationen eingeholt werden und gleichzeitig die notwendigen Gutachten beauftragt und erarbeitet werden.
Weitere Informationen können den der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen entnommen werden.
Beschlussantrag:
1. Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 815 „Ettenkirch Nordost“ im Verfahren nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenem Geltungsbereich M 1:500 (Vorentwurf) vom 28.02.2019 sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) vom 28.02.2019.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang durchgeführt.
3. Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Grundsätzlich begrüße ich das Projekt. Einziger Kritikpunkt: Die geplanten Baukörper wirken wie Fremdkörper in Ettenkirch und vermitteln dem Betrachter der Entwürfe eher den Eindruck, als sollten sie bewusst nicht zu den dörflichen Strukturen neben Kirche und Hofstellen gehören. Ob eine Dach- oder Fassadenbegrünung vorgesehen ist, ist noch nicht bekannt.
Gleichzeitig: Generationenübergreifende Wohnformen waren früher selbstverständlich und sorgten für reibungslose Alltagsabläufe, in denen alle ihre Aufgaben hatten. Heute sorgt die Vereinzelung (Kleinstfamilien, Alleinstehende, alleinlebende Senioren) häufig für Überforderungen einerseits und Vereinsamung und dem Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, andererseits. Ich würde mir wünschen, dass wir in Friedrichshafen künftig häufiger Wohnprojekte mit der Überschrift Alt&Jung realisieren.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Zeppelin-Stiftung – Denkmalschutzrichtlinien
2019 / V 00066 Denkmalschutzrichtlinien der Zeppelin-Stiftung
Worum geht es?
Die Zeppelin-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zu den Zwecken der Stiftung gehört nach § 2, d) die Förderung des Denkmalschutzes. Die Zeppelin-Stiftung gewährt Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäuden dient.
Der Zeppelin-Stiftung derzeit liegen mehrere Anträge auf Förderung des Denkmalschutzes vor. Die Stadt Friedrichshafen hat eigene Denkmalschutzrichtlinien, die aus dem Jahr 1997 stammen. Aufgrund der Nähe der Zeppelin-Stiftung zur Stadt Friedrichshafen gilt immer zu prüfen, ob die angedachten Förderungen durch die Zeppelinder Selbstlosigkeit zu gefährden. Dies wäre dann der Fall, wenn die Zeppelin-Stiftung Leistungen an solche Leistungsempfänger erbringen würde, die bereits in den Förderungskreis der städtischen Richtlinien fallen.
Daher hat die Zeppelin-Stiftung nun eigene Denkmalschutzrichtlinien vorbereitet, die sich klar von den städtischen Denkmalschutzrichtlinien unterscheiden. Die Denkmalschutzrichtlinie der Zeppelin-Stiftung geht einen eigenen Weg mit eigenen Förderbedingungen und anderen Eingangsvoraussetzungen und unterscheidet sich damit von den städtischen Richtlinien in folgenden Punkten:
1. Bei dem denkmalgeschützten Gebäude muss es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 DenkmalschutzG BW bzw. um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung mit Eintragung im Denkmalbuch im Sinne von § 12 DenkmalschutzG BW handeln. Die Eignung als Denkmal ist nachzuweisen.
2. Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn es sich bei dem denkmalgeschützten Gebäude um ein Wohn- oder Geschäftshaus handelt.
3. Um die Förderung seitens Zeppelin-Stiftung zu bekommen, muss das denkmalgeschützte Gebäude vor dem Jahr 1945 erbaut worden sein.
4. Eine Zuwendung an Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen ist ausgeschlossen. Zuwendungsempfänger können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme der Stadt Friedrichshafen) oder kirchlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften sein. Den Kirchen sind die sonstigen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Anstalten und Stiftungen, die diesen zugehörig sind, gleichgestellt.
Die Denkmalschutzrichtlinien der Zeppelin-Stiftung wurden im Rahmen eines Antrags auf Verbindliche Auskunft mit dem Finanzamt Friedrichshafen abgestimmt. Dem Antrag wurde am 19.02.2019 seitens des Finanzamts zugestimmt. Die Denkmalschutzrichtlinien der Zeppelin-Stiftung sind somit fester Bestandteil der Verbindlichen Auskunft.
1. Die Denkmalschutzrichtlinie der Zeppelin-Stiftung gemäß Anlage wird zugestimmt.
2. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
3. Die Mittel für die sich hieraus ergebenden Förderungen werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
4. Die Deckung dieses überplanmäßigen Finanzierungsbedarfes kann durch vorhandene liquide Mittel im Stiftungshaushalt gewährleistet werden.
Meine Haltung:
Um jeden Verdacht auszuräumen, die Stiftung würde ihre Mittel nicht sachgerecht verwenden, halte ich die vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kinderhaus Habakuk
2019 / V 00092 Überplanung Kinderhaus Habakuk / Kindergarten Kitzenwiese
Worum geht es?
Das evangelische Kinderhaus Habakuk ist eine Ganztageseinrichtung mit fünf Ganztagesgruppen im Krippen- und Kindergartenalter, welches nach dem offenen Konzept arbeitet. Vom Team des Kinderhauses Habakuk und dem BBS, Kindergartenabteilung wurden bereits das pädagogische Konzept und ein Raumprogramm vorgelegt und mit Gremienbeschlusses vom 18.06.2018 verabschiedet.
Das Stadtbauamt wurde mit diesem Gremienbeschluss beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie. folgende Szenarien zu untersuchen:
1. Variante 1 – Sanierung im Bestand bzw. Neubau(standard) auf dem bestehenden Grundstück
2. Variante2 – Neubau amStandort„Bolzplatz“
In ihrem Fazit kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
Aufgrund der freiraumorientierten Randlage und dem direkten Bezug zum Seewald stellt der Standort an der Lindenstraße eine attraktive Alternative dar, zumal die bestehenden großen Freiflächen auch bezüglich der Nutzungsfrequenz eine Optimierung erlauben würden. Die Großzügigkeit der Fläche würde je nach Gebäudeanordnung auch ein sinnvolles Miteinander der neuen mit den alten Funktionen ermöglichen.
Der bisherige Standort könnte dem Umfeld entsprechend für verdichteten Wohnungsbau herangezogen werden, ggf. mit einem größeren Anteil an gefördertem Wohnraum. Der Nachteil wäre der aufgrund der durchzuführenden Bebauungsplan-Verfahren etwas längere Realisierungsvorlauf.“
Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement/OB-Büro und der Abteilung Quartiersmanagement/Amt für Soziales, Familie und Jugend:
„Ein Neubau des Kindergartens an anderer Stelle bedeutet, dass das alte Gebäude abgerissen wird und somit eine Fläche mitten in FN-Ost frei wird. Da in Friedrichshafen Wohnraum fehlt, ist davon auszugehen, dass hier dann vermutlich Wohnraum geschaffen wird. Es wäre wünschenswert, das Areal insgesamt im Sinne von Quartiersentwicklung zu konzipieren, da FN-Ost ein eher heterogener Stadtteil ist, d.h. dass hier die Angebote im sozialen Miteinander besser vernetzt und Angebotslücken geschlossen werden sollten. Hier würde das Bauliche die Voraussetzung für das Soziale schaffen. Mit einem Quartierstreff wie in Wiggenhausen-Süd und Angeboten für alle Generationen und für diverse Lebenslagen würde man die Lücken schließen und damit das Zusammenleben im Quartier besser gestalten.“
Kosten + Termine
Der Kostenrahmen für den Neubau läge bei ca. 8,6 Mio. EUR.
Die Fertigstellung könnte bis Mitte 2022 erfolgen.
Das Amt für Stadtplanung und Umwelt weist jedoch darauf hin, „…dass sich je nach Art des Bebauungsplanverfahrens (beschleunigtes Verfahren oder Regelverfahren) beim Regelverfahren die Erforderlichkeit einer Flächennutzungsplanänderung ergeben kann. Dies würde zu mehreren Monaten zusätzlicher Verfahrensdauer führen. Die mögliche Verfahrenswahl wird momentan mit dem RP Tübingen abgestimmt …“
Empfehlung:
Aus der Folge der gewonnenen Erkenntnisse über den Zustand des Bestands und der vom BBS und der KiGa-Leitung genannten Parameter wird vorgeschlagen, schnellstmöglich Variante 2 – Neubau am Standort Bolzplatz weiterzuverfolgen.
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung der Verwaltung zur Realisierung eines Kindergarten-Neubaus auf einem Teilbereich der Flurstücke 947 und 507 (Lindenstraße / Kastanienweg) zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren für den entsprechenden Bereich in die Wege zu leiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des bereits für das Kinderhaus Habakuk beschlossenen Raumprogramms und pädagogischen Konzepts sowie der städtebaulichen Maßgaben einen Wettbewerb für den Neubau einer 8‑gruppigen Kindertagesstätte auszuloben.
Meine Haltung:
Ich sehe die Empfehlung und Entscheidung für die Variante 2 als sehr positiv.
Endlich, nach dieser langen Zeit des Wartens und Planens, rückt die Realisierung des Neubaus in erreichbare Nähe, so dass hoffentlich auch Frau Rambow, langjährige Leiterin des Habakuks, noch in den Genuss des Umzugskisten-packens kommen wird.
Dass die Kisten aufgrund der heutigen Entscheidung für den Standort Bolzplatz nur einmal gepackt werden müssen stellt dabei sicher eine große Erleichterung für alle Beteiligten dar. Nur ein gut organisierter und damit ressourcenschonender Umzug und eine gut geplante Zusammenführung der beiden Einrichtungen Habakuk und Katholischer Kindergarten Kitzenwiese sind eine gute Basis dafür, dass die pädagogische Arbeit trotz der sicherlich dennoch entstehenden Turbulenzen, schnell und auch in gewohnt hoher Qualität wieder aufgenommen werden kann.
Soweit die positiven Aspekte zur Entscheidung für den neuen Standort, den wir Grünen – trotz einzelner Zweifel – heute geschlossen mittragen. Denn wahr ist auch, dass das Kinderhaus mit dem heutigen Beschluss an den bislang unbebauten Rand der Kitzenwiese siedelt. In unserer Fraktion wurde deshalb durchaus diskutiert, ob es wünschenswert ist, die Kinder aus dem Sichtfeld der Bewohner zu nehmen. Zudem wollen wir nicht, dass die tatsächlichen oder auch nur gefühlt weiteren Wege zu einer Zunahme des Autoverkehrs im Wohngebiet führen. Insgesamt haben aber die positiven Argumente letztlich überwogen. Für die entstehende Lücke auf dem Areal der beiden Einrichtungen, die heute einen wunderbaren Baumbestand beheimatet, wünschen wir uns eine gemäßigte Bebauung, die den parkähnlichen Bestand berücksichtigt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung von Anträgen
2019 / V 00110 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Mindestens ein Sechstel der Mitglieder des Gemeinderates oder eine Fraktion können Anträge an die Verwaltung stellen. Die gestellten Anträge müssen dann spätestens zur übernächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, erhält der Gemeinderat vom zuständigen Fachamt einen Zwischenbescheid.
Die Anträge werden in der heutigen Sitzung lediglich in den Gemeinderat eingebracht und von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen. Eine inhaltliche Diskussion findet im Rahmen der Einbringung (traditionell) nicht statt.
Es liegen jeweils ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, des Jugendparlaments Friedrichshafen und der SPD Fraktion vor:
• Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Öffentliche Solidaritätserklärung der Stadt Friedrichshafen zur SEEBRÜCKE – sichere Häfen
• Antrag des Jugendparlaments Friedrichshafen:
Zur Durchführung einer Befragung von Schülerinnen und Schülern über den ÖPNV in Friedrichshafen Antrag
• Antrag der SPD-Fraktion:
Heilpädagogische Fachkräfte in Kitas, die fester Bestandteil im Gruppenalltag sind.
Zusage der Verwaltung:
Alle eingebrachten Anträge werden noch in der laufenden Wahlperiode bearbeitet, beraten und beschlossen um eine saubere Übergabe an den neu gewählten Gemeinderat zu gewährleisten.
Beschlussantrag:
1. Die eingebrachten Anträge (s. Anlage 1 bis 3) werden zur Kenntnis genommen.
2. Sie sind dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten Sitzung am 24.06.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Wie immer wurde die Einbringung der Anträge lediglich zur Kenntnis genommen, inhaltliche Diskussionen folgen, sobald die Sitzungsvorlagen durch die Stadt vorgelegt werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Anträge zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Worum ging es?
Bekanntgabe des Oberbürgermeisters:
Eilentscheidung gem. § 43 ABS. 4 GemO
Kreisverkehrsplatz (KVP) Ittenhausen: Überplanmäßige Genehmigung und Vergabe von Straßen und Kanalbauarbeiten.
Frage: Zum Vorschlag im Rahmen der Planungen Uferpark-Neugestaltung zur Verlegung des Zeppelin-Denkmals auf den Bahnhofsvorplatz: Kann die Verwaltung Schätzkosten vorlegen? Die Idee scheint kostspieliger als zunächst angenommen zu sein?
Antwort: Die Verwaltung wird zu gegebenem Zeitpunkt in der entsprechenden Sitzungsvorlage selbstverständlich auskunftsfähig zu den voraussichtlich entstehenden Kosten sein.
Frage: Derzeit sind die Sitzungsvorlagen auf der städtischen Homepage nicht abrufbar – warum?
Antwort: Das Problem ist bereits bekannt und wird bereits mit Hochdruck bearbeitet. Wann es allerdings behoben ist, kann derzeit nicht gesagt werden.