Der Antrag der Frei­en Wäh­ler zur Quar­tiers­ent­wick­lung Fal­len­brun­nen und Ober­hof III in einer Sit­zungs­vor­la­ge sorg­te für Dis­kus­sio­nen und ende­te mit einem Ände­rungs­an­trag, der von der Mehr­heit der Gemein­de­rä­te posi­tiv abge­stimmt wur­de. Wei­te­re (auch mone­tär) gro­ße The­men waren das Neu­bau­pro­jekt „Karl-Olga-Park“ und das in direk­ter Nach­bar­schaft befind­li­che Are­al des alten Hal­len­bads, das eben­falls einer Neu­be­bau­ung zuge­führt wer­den soll. Was sonst noch bera­ten und beschlos­sen wur­de, gibt‘s wie immer im fol­gen­den nach­zu­le­sen, viel Spaß dabei!

Ach­tung: Es gibt offen­sicht­lich Pro­ble­me mit der Ver­lin­kun­gen der Sit­zungs­vor­la­gen auf der städ­ti­schen Home­page. Auf Nach­fra­ge wur­de mir ver­si­chert, dass an die­sem Pro­blem bereits mit Hoch­druck gear­bei­tet wird. Ich hof­fe des­halb, dass es bald mög­lich sein wird, die Tages­ord­nung sowie die feh­len­den Sit­zungs­vor­la­gen wie gewohnt abru­fen zu können.

[Tages­ord­nung und Sit­zungs­vor­la­gen]

Bekannt­ga­ben

201900077 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um ging es?

Die Ver­wal­tung infor­miert über nicht­öf­fent­lich gefass­te Beschlüs­se des Gemein­de­ra­tes vom 25. März 2019.
Beschlos­sen wurden:
1. Zep­pe­lin-Stif­tung und Zep­pe­lin-Stif­tung Fer­di­nand gGmbH: Die Ver­wen­dung der Gewinn­aus­schüt­tung der Stiftungsbetriebe
2. 2. Die Aus­übung des Wie­der­kaufs­rechts an dem Grund­stück, Flst. 12630 im Gewer­be­park Am Flughafen

Karl-Olga-Park

2019 / V 00021 Ergeb­nis­se der Prüf­auf­trä­ge für das Neu­bau­pro­jekt „Karl-Olga-Park“

Wor­um geht es?

Bereits im Dezem­ber 2018 hat­te der Gemein­de­rat dem Beschluss zur Rea­li­sie­rung des Neu­bau­pro­jek­tes „Karl-Olga-Park“ grund­sätz­lich zuge­stimmt. Aller­dings gaben die Gemein­de­rä­te der Ver­wal­tung noch eini­ge Prüf­auf­trä­ge mit auf den Weg, die in der vor­lie­gen­den Sit­zungs­vor­la­ge eben­so beant­wor­tet wer­den, wie Auf­la­gen durch das Gesund­heits­amt. Dabei han­delt es sich um 
a) Prü­fung eines Gründachs
b) Ele­kro­la­de­säu­len für Autos und E‑Bike-Lade­stel­len­schrank
c) Nach­trag zusätz­li­cher Hand­wasch-/Hy­gie­ne­be­cken und Aus­guss-/Putz­be­cken
d) Kostenberechnung
e) Stellplatzberechnung
f) Pro­vi­so­ri­sche Wär­me­ver­sor­gung des KOH wäh­rend der Bauphase

Bei den Punk­ten b) bis f) herrscht Kon­sens im Gemein­de­rat, aus­schließ­lich a) ist strit­tig und hat dazu geführt, dass alle bera­ten­den Aus­schüs­se kei­ne Beschluss­emp­feh­lung für das Gründach an den Gemein­de­rat abge­ge­ben haben.

Mitt­ler­wei­le gibt es jedoch eine Stel­lung­nah­me der Ver­wal­tung zum Gründach:
Nach der FVA wie auch PBU-Sit­zung lau­tet die Fra­ge an das Amt für Stadt­ent­wick­lung und Umwelt (SU), ob alter­na­tiv zu einer Dach­be­grü­nung auch eine Baum­pflan­zung für 400.000 € denk­bar und öko­lo­gisch wert­vol­ler sei.
Die Errich­tung eines Gründachs auf dem Neu­bau des KOH ist unter Umwelt­ge­sichts­punk­ten nicht nur eine Fra­ge des „öko­lo­gi­schen Wer­tes“ son­dern auch eine Fra­ge des Natur­haus­halts, der Kli­ma­an­pas­sung, der Gesund­heits- und Risikovorsorge.
Das Umfeld des KOH gehört zu den ther­misch am stärks­ten belas­te­ten Stadt­tei­len Fried­richs­ha­fens. Auf­grund des hohen Anteils von Wohn­be­völ­ke­rung und dar­un­ter beson­ders emp­find­li­chen Bevöl­ke­rungs­grup­pen wie alten und pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen sowie Fami­li­en mit (klei­nen) Kin­dern ist die Betrof­fen­heit der Men­schen hier beson­ders groß.
Ent­schei­dend ist des­halb, dass vor Ort alle prak­ti­ka­blen Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der ther­mi­schen Auf­wär­mung der bebau­ten Ober­flä­chen ein­schließ­lich der Gebäu­de und ihrer Dächer ergrif­fen wer­den. Das pro­ba­tes­te Mit­tel ist dafür die Anla­ge mög­lichst tief­grün­dig auf­ge­bau­ter Dach­be­grü­nun­gen. Sie sind lang­le­bi­ger und sowohl wär­me- als auch schall­iso­lie­ren­der als nor­ma­le Kies- oder gar Teer­dä­cher. Durch ihr Ver­mö­gen zur Nie­der­schlags­re­ten­ti­on ver­lang­sa­men sie den Was­ser­ab­fluss in die Kana­li­sa­ti­on (das ist beson­ders bei Stark­re­gen bedeut­sam!) und tra­gen durch ihre Ver­duns­tung zur Küh­lung der Umge­bungs­luft bei.
Da begrün­te Dächer zudem mit Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen bestückt wer­den kön­nen, ist noch eine zusätz­li­che Strah­lungs­ab­sorp­ti­on möglich.
Begrün­te Dächer stel­len pfle­ge­ar­me, aber blü­ten­rei­che Vege­ta­ti­ons­flä­chen, die Insek­ten und Vögeln Nah­rung bie­ten. Sie bil­den damit einen Lebens­raum, der den Karl-Olga-Park mit sei­nem Baum- und Strauch­be­stand opti­mal ergänzt.
Das Schutz­gut „Mensch­li­che Gesund­heit“ wie die Ver­pflich­tung zur Regen­was­ser­rück­hal­tung erfor­dern vor Ort geeig­ne­te Vor­sor­ge­maß­nah­men. Sie sind auf lan­ge Sicht kos­ten­güns­tig über ein Gründach zu erfül­len. Auch im öko­lo­gi­schen Gefü­ge der Stadt­na­tur ist ein Gründach wert­vol­ler als alter­na­ti­ve Baum­pflan­zun­gen an ande­rer Stel­le im Stadt­ge­biet. Der Karl-Olga-Park ist in der Nord­stadt von gro­ßer Bedeu­tung, da er neben dem Ried­le­wald die ein­zi­ge grö­ße­re „grü­ne“ Lun­ge darstellt.

Beschluss­an­trag:

1. Für das KOP-Neu­bau­pro­jekt wird ein Gründach vorgesehen. 
2. Ent­lang der Geh- und Rad­weg­ver­bin­dung Nord/​Süd wird ein geeig­ne­ter Platz für einen E‑Bike-
Lade­stel­len­schrank vor­ge­se­hen. Die Finan­zie­rung erfolgt über den städt. Haus­halt 2020/2021.
3. Die Stadt­werk am See GmbH wird gebe­ten, einen Stand­ort für eine Elek­tro­la­de­säu­le für Pkws an 
der Löwen­ta­ler Stra­ße vorzusehen. 
4. Zif­fer 2. des Beschlus­ses vom 10.12.2018 wird der­ge­stalt abge­än­dert, dass das Bau­bud­get auf 
31.580.000 € (einschl. Grün­dungs­kos­ten und Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen) fest­ge­setzt wird. 
5. Zif­fer 3. des Beschlus­ses vom 10.12.2018 wird der­ge­stalt abge­än­dert, dass die außerplanmäßige 
Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung auf 4.688.175,74 € fest­ge­setzt wird. 
6. Die außer­plan­mä­ßi­gen Kos­ten zur Pla­nung und Erstel­lung der pro­vi­so­ri­schen Wärmeversorgung 
(Heiz­con­tai­ner) in Höhe von 194.000 € wer­den bewilligt.

Mei­ne Haltung:

Die Idee für das Gründach ent­stand in einer KSA-Sit­zung und ist das Ergeb­nis von Über­le­gun­gen zwi­schen Regi­ne Anker­mann und mir. Unse­re Fra­ge: Kann ein Dach trotz Bestü­ckung mit Solar­pa­nelen zusätz­lich begrünt wer­den? Die auf der Ver­wal­tungs­bank sit­zen­den Exper­ten ver­nein­ten dies zunächst. Eine kur­ze Inter­net­re­cher­che mei­ner­seits lie­fer­te dann jedoch in Sekun­den­schnel­le gegen­tei­li­ge Ergeb­nis­se: Ein Gründach ist nicht nur mög­lich, son­dern zur Stei­ge­rung der Leis­tungs­fä­hig­keit der Solar­pa­nee­le sogar empfehlenswert!

Seit­dem ver­su­chen Tei­le der Ver­wal­tung das Gründach teu­er zu rech­nen und damit abzu­wen­den. Tei­le des Gemein­de­rats (Freie Wäh­ler, FDP und ÖDP) spran­gen auf die­sen Zug auf und appel­lier­ten an die Ver­ant­wort­lich­keit der Räte in Bezug auf Kos­ten­ein­hal­tung. Dass sie dabei zu kurz sprin­gen zei­gen fol­gen­de Fakten:

• Bis­lang sieht die Kos­ten­be­rech­nung für das Dach mit einem Foli­en­dach die güns­tigs­te Vari­an­te vor. Die­se Lösung will nie­mand im Gemein­de­rat und auch die Exper­ten der Ver­wal­tung raten von einem Foli­en­dach deut­lich ab. Sie emp­feh­len min­des­tens ein Kies­dach, dass dann aber auch teu­rer wird, als die bis­lang berech­ne­te Foli­en-Vari­an­te. Die Dif­fe­renz muss also zwi­schen Kies- und Gründach neu berech­net werden.
• Ein Gründach trägt maß­geb­lich zur Lebens­dau­er eines Daches bei. Es hält im Schnitt min­des­tens 10 Jah­re län­ger als ein bekies­tes Dach und bis zu 20 Jah­re län­ger als ein Foliendach. 
• Ein Gründach stei­gert, wie oben schon erwähnt die Leis­tungs­fä­hig­keit der Solar­pa­nee­le. Im Gegen­zug hin­dern die Panee­le das Wachs­tum der Pflan­zen nicht. 
• Der (finan­zi­el­le) Pfle­ge­auf­wand für ein mit Sedum bepflanz­tes Dach ist nicht nennenswert.
• Da sowie­so nur 60% der Dach­flä­che mit Solar­pa­nee­len bestückt wer­den soll­ten, kommt es in kei­nem Fall zu einer Kon­kur­renz von Solar und Grün.
• Das Gründach för­dert ein gutes Kli­ma für das Haus und sei­ne Bewoh­ner sowie auch die Ver­bes­se­rung der kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen in der nahen Umge­bung (Stich­wort: Hit­ze­som­mer, Überhitzung).

Last but not least soll­ten wir alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel nut­zen, um das Stadt­kli­ma erträg­lich zu gestal­ten. Gera­de die im Neu­bau des KOP unter­ge­brach­ten Per­so­nen­grup­pen (Senio­ren und Kin­der) wer­den es uns dan­ken. Alle For­schungs­er­geb­nis­se zei­gen, dass gera­de Fas­sa­den- und Dach­be­grü­nun­gen unum­gäng­lich sind, wenn man im urba­nen Raum einem Mas­sen­phä­no­men „Hit­ze­kol­laps“ prä­ven­tiv ent­ge­gen­tre­ten will. Des­halb ist es abso­lut gebo­ten, dass wir bei unse­ren eige­nen Gebäu­den mit gutem Bei­spiel vorangehen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Woh­nungs­bau KOP-Areal

2019 / V 00034 Grund­satz­ent­schei­dung zum Woh­nungs­bau auf dem KOP-Are­al, Abbruch Hallenbad

Wor­um geht es?

Der Gemein­de­rat hat im Früh­jahr 2018 beschlos­sen, für das Are­al Karl-Olga-Park (KOP) einen Bebau­ungs­plan auf­zu­stel­len. Ent­spre­chend dem wei­ter­ent­wi­ckel­ten Ergeb­nis des 2013 durch­ge­führ­ten Pla­nungs­wett­be­werbs sind dort 5 Maß­nah­men­schwer­punk­te vorgesehen:
1. Neu­bau Karl-Olga-Haus (KOH) an der Löwen­ta­ler Stra­ße (Pfle­ge­heim und Kindertagesstätte)
2. Redu­zie­rung des bis­he­ri­gen KOH auf den his­to­ri­schen Stand von 1892 zuzüg­lich der Kapelle.
3. Neu­bau von Woh­nun­gen auf dem Are­al des abzu­bre­chen­den Hallenbades.
4. Bau von Woh­nun­gen mit Ser­vice auf dem Grund­stück des abzu­bre­chen­den Teils des alten KOH-Gebäudes.
5. Erhalt des bis­he­ri­gen Karl-Olga-Parks und Ver­grö­ße­rung zum inner­städ­ti­schen Grün­zug zwi­schen KOH-Neu­bau und dem Wohn­bau­quar­tier anstel­le des bis­he­ri­gen Hal­len­ba­des bis zur Gebhard-Fugel-Straße.

Mit Beschluss durch den Gemein­de­rat soll nun die Bebau­ung durch die Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH auf dem Gelän­de des alten Hal­len­ba­des auf den Weg gebracht wer­den, dafür soll laut Zeit­plan im drit­ten Quar­tal 2019 ein kon­kur­rie­ren­des Ver­fah­ren gemäß Pla­nungs­ko­dex der Stadt Fried­richs­ha­fen durch­ge­führt wer­den, das Bau­l­pla­nungs­ver­fah­ren wür­de dem­nach im Dezem­ber 2019 star­ten und soll im Mai 2020 abge­schlos­sen sein, so dass Ende 2020 mit dem Bau begon­nen wer­den könnte.

Beschluss­an­trag:

1. Das vor­ge­stell­te Kon­zept wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
2. Der vor­ge­schla­ge­nen Ver­ga­be des bau­rei­fen Grund­stück­teils, auf dem der­zeit das alte Hal­len­bad steht, an die Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH wird zugestimmt.
3. Die Mehr­kos­ten für die Alt­la­sen­ent­sor­gung in Höhe von 2,4 Mio. EUR wer­den als Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung für die Jah­re 2020 und 2021 bereit­ge­stellt und in das nächs­te Haus­halts­ver­fah­ren eingebracht.
4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Hal­len­bad abzu­bre­chen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.
5. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Kon­zept in Ver­hand­lun­gen mit der Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH zu kon­kre­ti­sie­ren und dem Gemein­de­rat wie­der zu berichten.
6. Der vor­ge­zo­ge­nen Durch­füh­rung eines kon­kur­rie­ren­den Ver­fah­rens gemäß Pla­nungs­ko­dex der Stadt Fried­richs­ha­fen für den Woh­nungs­neu­bau durch die Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH für das Gelän­de des alten Hal­len­ba­des wird zugestimmt.
Mei­ne Haltung:
Ich bin grund­sätz­lich für die geplan­te Wohn­be­bau­ung auf dem Grund­stück des alten Hal­len­ba­des durch die Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH. Und eben­so begrü­ße ich das kon­kur­rie­ren­de Ver­fah­ren mit fünf Archi­tek­tur­bü­ros. Ich bin dafür, dass wir an die­ser Stel­le die maxi­mal zuläs­si­ge Geschoss­hö­he ver­wirk­li­chen um mög­lichst vie­le Woh­nun­gen zu schaf­fen, die nach Fer­tig­stel­lung vor­ran­gig Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Stadt­ver­wal­tung und der städ­ti­schen GmbHs zur Ver­fü­gung ste­hen wer­den. Auf­grund der aktu­el­len Erfah­run­gen beim Neu­bau des KOP, ist es sicher sinn­voll, öko­lo­gi­sche und nach­hal­ti­ge Aspek­te wie z.B. Fas­sa­den- und Dach­be­grü­nung, bereits von Beginn an mit einzuplanen

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Quar­tiers­ent­wick­lung Fallenbrunnen

2019 / V 00061 Antrag der Frei­en Wäh­ler zur Quar­tiers­ent­wick­lung Fal­len­brun­nen Grund­satz­be­schluss zur Vor­be­rei­tung städ­te­bau­li­cher Wett­be­wer­be und Maß­nah­men zur Gebiets­ent­wick­lung von Fal­len­brun­nen-Nord­ost und Ober­hof III

Wor­um geht es?

Die Frei­en Wäh­ler (FW) stell­ten im Sep­tem­ber 2018 einen Antrag zur Quar­tiers­ent­wick­lung Fal­len­brun­nen. Dar­in bean­trag­ten sie die Erstel­lung einer Gesamt­kon­zep­ti­on für den Bereich Fal­len­brun­nen und fakul­ta­tiv für Ober­hof III (Schätz­le­s­ruh). Sie sahen hier einen Ideen­wett­be­werb, Ein­be­zug auch alter­na­ti­ver Wohn­pro­jek­te (z.B. See­stadt u.a.), Pla­nung der ent­spre­chen­den Infra­struk­tur (ana­log der Pla­nung neu­er Stadt­tei­le in Wien, mit ein­zu­pla­nen­den Erho­lungs­räu­men und Spiel- und Frei­zeit­mög­lich­kei­ten. Hier­zu, so die FW, sei­en die ent­spre­chen­den Fachäm­ter zu ver­net­zen und ein Bür­ger­be­tei­li­gung in ange­mes­se­ner Form ein­zu­pla­nen. Im wei­te­ren Antrag wur­de von den FW ange­regt, die vor­han­de­nen Wohn­bau­flä­chen aus­schließ­lich im Erb­bau­recht zu vergeben.
Eben­falls noch im Sep­tem­ber 2018 wur­de von den FW ein Ergän­zungs­an­trag gestellt, in dem sie mit der Durch­füh­rung eines Hacka­thons (Das Wort setzt sich aus den Begrif­fen „Hack“ und „Mara­thon“ zusam­men. Ein Hacka­thon ist ein Ent­wick­lungs- und Design­wett­be­werb, der ein kon­kre­tes Pro­blem krea­tiv und unkon­ven­tio­nell lösen soll. Ursprüng­lich kommt der Begriff aus der IT-Sze­ne wo IT-Ent­wick­ler, Pro­gram­mie­rer, Daten­ana­lys­ten, Kon­zepter, Desi­gner und Pro­jekt­ent­wick­ler zusam­men­kom­men, um gemein­sam mit viel Spaß und Krea­ti­vi­tät neue Anwen­dun­gen, Apps, Diens­te oder Hard­ware zu ent­wi­ckeln. Da Hacka­thons meist auf einen Zeit­raum begrenzt sind, wird rund um die Uhr in Grup­pen gebrain­stormt, ent­wi­ckelt und pro­gram­miert, um neue Lösungs­an­sät­ze für kom­ple­xe Pro­blem­stel­lun­gen zu fin­den und Pro­to­ty­pen zu entwickeln.)
unter Ein­be­zie­hung jun­ger Stu­die­ren­den einen ande­ren Ansatz zur Pla­nung und Aus­ar­bei­tung der Gebie­te Fal­len­brun­nen und Ober­hof III anregten.

Die Ver­wal­tung nimmt nun in der Sit­zungs­vor­la­ge Stel­lung zu den Anträ­gen und Fra­gen der FW und kommt unter ande­rem zu dem Schluss, dass die Flä­chen im Fal­len­brun­nen Nord und Ober­hof III getrennt von­ein­an­der behan­delt wer­den müs­sen. Die Begrün­dung der Ver­wal­tung dazu:
„Im Gegen­satz zum sied­lungs­struk­tu­rell wie auch kon­zep­tio­nell in sich abge­schlos­se­nen Bereich Fal­len­brun­nen mit einem bereits klar defi­nier­ten Nut­zungs­kon­zept ist die geplan­te Wohn­bau­flä­che Ober­hof III sowohl bezüg­lich ihrer städ­te­bau­li­chen Lage als auch der geplan­ten Nut­zungs­struk­tu­ren in eine ande­re Kate­go­rie einzuordnen.“

Einem „Hacka­thon“ mit Stu­die­ren­den­grup­pen steht die Ver­wal­tung offen gegen­über, eben­so unter­stützt sie eine umfang­rei­che Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung in meh­re­ren Schrit­ten unter Berück­sich­ti­gung der ISEK-Leitprojekte.

Zu einem der ers­ten Schrit­te bei der Über­pla­nung des Fal­len­brun­nen Nord­ost gehört die Kün­di­gung der dort ansäs­si­gen Gewer­be­trei­ben­den. Die Ver­wal­tung benö­tigt dafür den Beschluss zur Beauf­tra­gung durch den Gemeinderat.

Beschluss­an­trag:

1. Die wei­te­re Ent­wick­lung des Bereichs Fal­len­brun­nen Nord­ost erfolgt gem. dem städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zept von 20172019, wel­ches die Gesamt­stra­te­gie für die Ent­wick­lung des Fal­len­brun­nens dar­stellt. Dar­auf basie­rend wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, die Aus­lo­bung eines städ­te­bau­li­chen Wett­be­werbs unter Ein­be­zie­hung ein­schlä­gi­ger Akteu­re (Ver­tre­ter der Hoch­schu­len, Kul­tur­ver­ein „Caser­ne“, Stu­die­ren­den­werk Kon­stanz) vor­zu­be­rei­ten und dem Gemein­de­rat einen kon­kre­ten Zeit­plan für die wei­te­re Ent­wick­lung vorzulegen. 
Als Impuls für die Aus­lo­bung soll wie im Ergän­zungs­an­trag vor­ge­schla­gen ein „Hacka­thon“ mit einer Stu­die­ren­den­grup­pe ver­an­stal­tet werden. 
2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die erfor­der­li­chen Kün­di­gun­gen gegen­über den noch ansäs­si­gen gewer­be­trei­ben­den Mie­tern im Fal­len­brun­nen Nord­ost aus­zu­spre­chen und die not­wen­di­ge Boden­sa­nie­rung vorzunehmen. 
3. Es wird zuge­stimmt, dass die Berei­che Fal­len­brun­nen Nord­ost und Ober­hof III ent­spre­chend der in der Sit­zungs­vor­la­ge dar­ge­leg­ten Vor­ge­hens­wei­se kon­zep­tio­nell getrennt zu betrach­ten und gege­be­nen­falls zu ent­wi­ckeln sind. 
4. Die Aus­füh­run­gen der Ver­wal­tung zum Bereich Ober­hof III wer­den zur Kennt­nis genommen. 
5. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, zu spä­te­rer Zeit zum Bereich Ober­hof III einen Vor­ge­hens­vor­schlag ein­zu­brin­gen, um dar­über zunächst die grund­sätz­li­che Ziel­rich­tung einer mög­li­chen Ent­wick­lung zur Dis­kus­si­on zu stellen. 
Geän­der­te Beschlussfassung:
1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Alt­las­ten­sa­nie­rung im Fal­len­brun­nen im erfor­der­li­chen Maße fort­zu­set­zen und in eige­ner Zustän­dig­keit die Ver­trä­ge zum rich­ti­gen Zeit­punkt kündigen.
Die Ver­wal­tung bemüht sich für die zu kün­di­gen­den Mie­ter geeig­ne­te Ersatz­lö­sun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.
2. Das The­ma Fal­len­brun­nen ist in einer eige­nen grö­ße­ren Sit­zung mit einer sepa­ra­ten tages­ak­tu­el­len über­ar­bei­te­ten Vor­la­ge zu behandeln.
3. Für das Gebiet Ober­hof III ist zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eben­falls eine sepa­ra­te Vor­la­ge zu erstellen.

Mei­ne Haltung:

Vor­weg – Die Tren­nung der Ver­fah­ren:
Ich bin für eine Tren­nung der Beschluss­fas­sung der bei­den Berei­che Fal­len­brun­nen und Ober­hof III. Die Rah­men­be­din­gun­gen der bei­den Gebie­te sind grund­ver­schie­den. Sied­lung­s­truk­tu­rell sind kei­ne räum­li­chen Ver­bin­dun­gen vor­ge­se­hen (Grün­zä­sur). Und die kon­zep­tio­nel­le Aus­rich­tung ist unter­schied­lich Gewer­be­misch­ge­biet (Bildung/​Wissenschaft/​Technik/​Wohnen und Arbei­ten) einer­seits und einem rei­nen Wohn­ge­biet andererseits.

Fin­ger weg von der Schätz­le­s­ruh – kei­ne Bebau­ung von Ober­hof III
Ich fan­ge mit dem für mich ein­fa­che­ren The­ma „Ober­hof III, Schätz­le­s­ruh“ an. Hier ist mei­ne ganz kla­re Hal­tung: Fin­ger weg von der Schätz­le­s­ruh. Noch liegt kein ther­mi­sches Gut­ach­ten vor, es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass die Schätz­le­s­ruh eine der Kalt­luft­schnei­sen der Stadt ist, die durch einen noch zusam­men­hän­gen­den Grün­zug Frisch- und Kalt­luft in die Stadt brin­gen und somit zu einem Luft­aus­tausch und zur Abküh­lung der (vor allem bei den zu erwar­ten­den kli­ma­ti­schen Ver­än­de­run­gen) auf­ge­heiz­ten bebau­ten und bewohn­ten Berei­che bei­trägt. Zudem ist die Schätz­le­s­ruh das Nah­erho­lungs­ge­biet des Ober­hofs und wird gleich­zei­tig als öko­lo­gisch-land­wirt­schaft­li­che Flä­che einer der weni­gen ver­blie­be­nen Bau­ern­hö­fe im erwei­ter­ten inner­städ­ti­schen Gebiet genutzt. Die Flä­che zeich­net sich durch den wert­vol­len Streu­obst­wie­sen-Bestand aus. Damit die Land­wirt­schaft sinn­voll wei­ter­ge­führt und erhal­ten wer­den kann, benö­tigt sie min­des­tens die heu­ti­gen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Flä­chen. Bereits ein­mal wur­den Flä­chen der Stadt aus der Pacht, für die nach heu­ti­gen Erkennt­nis­sen völ­lig über­flüs­si­ge Erwei­te­rung des Haupt­fried­ho­fes, her­aus­ge­nom­men und damit die land­wirt­schaft­lich nutz­ba­ren Flä­chen mini­miert. Mei­ner Mei­nung nach soll­ten wir an die­ser Stel­le eher über den Nut­zen die­ser Flä­chen für die Men­schen in der Stadt nach­den­ken (grü­ne Frei­räu­me, Nah­erho­lung, erleb­ba­re Land­wirt­schaft, Luft­zir­ku­la­ti­on, Klein­kli­ma) anstatt den Feh­ler zu bege­hen, dicht zu bebau­en und damit Pro­ble­me zu schaf­fen, die wir im Bereich sozia­le Infra­struk­tur dort letzt­lich nicht wer­den lösen können.

Fal­len­brun­nen Nordost
Die wei­te­re Ent­wick­lung des Fal­len­brun­nens ist für mich das weit­aus schwie­ri­ge­re The­ma. Als ehe­ma­li­ges Kaser­nen­are­al beher­bergt der Fal­len­brun­nen heu­te zahl­rei­che schüt­zens­wer­te Bio­to­pe und Lebens­be­rei­che u.a. für Vögel und Fle­der­mäu­se. Mit jeder Form einer urba­nen Flä­chen­nut­zung, mini­miert man die Lebens­räu­me und bedroht damit den Bestand der Arten. Ein No-go in unse­rer Zeit. Aber: 
„Seit 2015 befin­det sich das gesam­te Are­al der ehe­ma­li­gen Flak­ka­ser­ne im Eigen­tum der Stadt. Bei allen Ver­hand­lun­gen wur­den auch Grund­stücks­wer­te ver­ein­bart, die sich an der seit 1994 bestehen­den grund­le­gen­den Ent­wick­lungs­kon­zep­ti­on ori­en­tie­ren. Die Ent­wick­lungs­kon­zep­te von 1994 und 2003 defi­nier­ten die städ­te­bau­li­chen Zie­le indem Sie u.a. den Nut­zungs­mix (Woh­nen, Gewer­be, Cam­pus und Gemein­be­darf) beschrie­ben und die ein­zel­nen Nut­zungs­be­rei­che dar­stell­ten. Die Berei­che sind in die Kauf­preis­bil­dung unter­schied­lich ein­ge­flos­sen. So wur­de z.B. für Cam­pus­woh­nen ein deut­lich höhe­rer Kauf­preis als für Misch­nut­zun­gen (z.B. Kul­tur, Hoch­schu­len) und Gewer­be ver­han­delt. Soll­ten geän­der­te Ent­wick­lun­gen erfol­gen (Bsp. Wohn­bau­land statt Gewer­be­flä­chen), müss­te die Stadt Fried­richs­ha­fen auf­grund der geschlos­se­nen Kauf­ver­trä­ge auch Nach­zah­lun­gen an die BRD leis­ten. Sämt­li­che Kauf­ver­trä­ge ein­schließ­lich der Kauf­preis­bil­dung gemäß der vor­zu­se­hen­den Nut­zung wur­den jeweils vom Gemein­de­rat beschlossen.“ 
Kauf­op­ti­on und Kauf­preis ori­en­tier­ten sich also an der Nut­zungs­kon­zep­ti­on, die auf Woh­nen, Bil­dung, Gewer­be, Cam­pus, Hoch­schu­len, Kul­tur und Gemein­be­darf fest­ge­legt wur­de. Mit die­sen Ver­trä­gen sind wir heu­te an das damals ent­wor­fe­ne Nut­zungs­kon­zept gebun­den. Jetzt kann es mei­ner Mei­nung nach nur noch dar­um gehen, so sen­si­bel als nur irgend mög­lich vor­zu­ge­hen, um mög­lichst vie­le Grün- und Bio­top­flä­chen als Lebens­raum für Tier und Mensch zu erhalten. 
Gelin­gen könn­te dies viel­leicht durch das städ­te­bau­li­che Kon­zept der „Unper­fek­ten Räu­me“. Im Fal­len­brun­nen gibt es bereits über­bau­te Flä­chen, die der­zeit unter ande­rem von Manufaktur/​Handwerk (Boots­bau­er, Fahr­zeug­instand­set­zung) genutzt wer­den. Eine Nut­zung, die die Ver­wal­tung künf­tig an die­ser Stel­le auf­grund der geplan­ten Nut­zung (Bil­dung und Wis­sen­schaft) nicht mehr vor­sieht. Ich bin der Mei­nung, dass die ange­dach­ten Nut­zun­gen Bildung/​Wissenschaft/​Technik und die bestehen­den Manufaktur/​Handwerk durch­aus befruch­ten kön­nen. Das eine ist eine groß­zü­gi­ge Grün­zä­sur um so die vor­han­de­nen Lebens­räu­me zu scho­nen. Das ande­re ist eine öko­lo­gi­sche und sozi­al sinn­vol­le Bebau­ung die das Leben, Arbei­ten und For­schen im Fal­len­brun­nen berei­chert und beflü­gelt. Um das zu errei­chen, müss­ten wir ein­fach mal los­las­sen und uns an das Unper­fek­te wagen, so wie Tei­le des Gemein­de­rats das auch schon für die Bebau­ung im Fal­len­brun­nen Mit­te vor­ge­se­hen hat­ten. Ein Bei­spiel dafür ist das Unper­fekt­haus in Essen – ein wie ich fin­de abso­lut nach­ah­mens­wer­tes Kon­zept, das in den Fal­len­brun­nen pas­sen wür­de und gleich­zei­tig auch noch an ande­ren Orten der Stadt denk­bar wäre.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe der geän­der­ten Beschluss­fas­sung in allen Punk­ten zugestimmt.

Kul­tur­ent­wick­lungs­pro­gramm

2019 / V 00089 Ver­ab­schie­dung des Kulturentwicklungskonzeptes

Wor­um geht es?

Die Idee für ein städ­ti­sches Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept ist bereits schon rela­tiv alt und wur­de ver­wal­tungs­in­tern bereits Anfang der 1990er Jah­re umge­setzt. Vor der Som­mer­pau­se 2016 stell­ten die bei­den Frak­tio­nen CDU und SPD einen frak­ti­ons­über­grei­fen­den Antrag, mit dem die Ver­wal­tung unter ande­rem beauf­tragt wur­de, ein umfas­sen­des Kul­ur­ent­wick­lungs­kon­zept zu erstel­len. Außer­dem soll­te die Ver­wal­tung Ant­wor­ten zur Zukunft des Bahn­hof Fisch­bach und Fal­len­brun­nen geben, was in sepa­ra­ten Beschlüs­sen bereits geschah, denn par­al­lel zur Aus­ar­bei­tung des nun vor­lie­gen­den Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zep­tes erfolg­ten in den ver­gan­ge­nen Mona­ten bereits eini­ge wich­ti­ge Wei­chen­stel­lun­gen, um das kul­tu­rel­le Ange­bot in Fried­richs­ha­fen wei­ter zu ent­wi­ckeln bzw. das bereits vor­han­de­ne umfas­sen­de Ange­bot dau­er­haft zu gewährleisten:
• Grün­dung des Kul­tur­fo­rums Fallenbrunnen
• Pro­fes­sio­na­li­sie­rung Kul­ur­haus Caserne 
• Bahn­hof Fisch­bach – Wie­der­eröff­nung Gas­tro­no­mie, Aus­wei­tung des kul­tu­rel­len Angebots
• Umfas­sen­de Über­ar­bei­tung und Aktua­li­sie­rung der Kulturvereinsförderrichtlinien.
Mit der Ver­ab­schie­dung des vor­lie­gen­den Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zep­tes erfolgt zudem die Umset­zung des zen­tra­len Bau­steins von Leit­pro­jekt 17 „Kul­tur und Kunst in Fried­richs­ha­fen“ des ISEK (Inte­grier­tes Stadtentwicklungskonzept).

Wei­te­res Vorgehen:
Das Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept ist ein leben­di­ges Papier, dass in einem 3‑jährigen Rhyth­mus geprüft, über­ar­bei­tet und ange­passt wird. Außer­dem wird der auch fort­lau­fend auf Aus­tausch und Dia­log gesetzt. Dazu sol­len ins­be­son­de­re Abstim­mungs­tref­fen im halb­jähr­li­chen Tur­nus die­nen, die auch Koope­ra­tio­nen und den Aus­bau von bereits vor­han­de­nen Netz­wer­ken wei­ter för­dern sollen.

Beschluss­an­trag:

1. Das vor­lie­gen­de ers­te gesamt­städ­ti­sche Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept soll als Grund­la­ge für die künf­ti­ge Aus­rich­tung der Kul­tur­ar­beit der Stadt Fried­richs­ha­fen die­nen und wird vom Gemein­de­rat in die­ser Form beschlos­sen (der 1. Teil wur­de bereits im April 2018 vom KSA zustim­mend zur Kennt­nis genommen). 
2. Es han­delt sich bei dem vor­lie­gen­den Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept um eine leben­di­ges und nicht um ein sta­ti­sches Papier. Im Vor­der­grund steht der regel­mä­ßi­ge Aus­tausch zwi­schen den ver­schie­de­nen Akteu­ren durch regel­mä­ßi­ge Tref­fen (2 Mal pro Jahr) und die ste­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung des kul­tu­rel­len Ange­bots für die Stadt Friedrichshafen. 
3. Das Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept wird alle 3 Jah­re über­prüft und ggf. ange­passt. Je nach Bedarf wer­den sowohl Online-Umfra­gen mit brei­ter Bür­ger­be­tei­li­gung wie auch Exper­ten­work­shops zu bestimm­ten The­men durch­ge­führt. Das kon­kre­te Vor­ge­hen wird im KSA vorgestellt. 
4. Die in der Maß­nah­men­lis­te ent­hal­te­nen kon­kre­ten Umset­zungs­maß­nah­men wer­den suk­zes­si­ve ange­gan­gen und bear­bei­tet, die Koor­di­na­ti­on hier­zu über­nimmt eine „Koor­di­nie­rungs­grup­pe“ (bis­her Pro­jekt­grup­pe), die aus Ver­tre­tern von Stadt­ver­wal­tung und Stadt­mar­ke­ting besteht. 
5. Über Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men zu ein­zel­nen Kul­tur­stand­or­ten sind zu gege­be­ner Zeit sepa­ra­te Beschlüs­se der zustän­di­gen Gre­mi­en zu tref­fen. Die Ver­ab­schie­dung des jet­zi­gen Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zepts ist zunächst mit kei­nen direk­ten Kos­ten verbunden.

Mei­ne Haltung:

Ich hal­te das Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zept aus drei Grün­den für eine gute Sache: 
1. Die Kul­tur „pas­siert“ künf­tig nicht mehr ein­fach, son­dern wird als eige­ner, gro­ßer Bau­stein der Stadt mit­ge­dacht und wei­ter­ent­wi­ckelt. Pro­ble­ma­ti­ken wie z.B. die aus­rei­chen­de Anzahl an Kul­tur­or­ten oder Lücken im Ange­bot kön­nen so leich­ter bemerkt, erfasst und beho­ben werden.
2. Die Akteu­re han­deln nicht mehr ein­sam in ihren jewei­li­gen Berei­chen, son­dern kom­men zusam­men, spre­chen mit­ein­an­der, wis­sen von­ein­an­der und koope­rie­ren mit­ein­an­der. Kul­tur­schaf­fen­de haben somit einen guten Über­blick über das gesam­te Kul­tur­ge­sche­hen in Fried­richs­ha­fen und kön­nen sich, wo mög­lich zeit­lich abstim­men, so dass es mög­lichst weni­ge Über­schnei­dun­gen gibt. Das ist gut sowohl für Kul­tur-Nut­zer als auch für die Finanz­pla­nung der Kulturbetriebe.
3. Das Papier ist nicht sta­tisch, son­dern ver­steht sich als Arbeits­pa­pier, das stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt wird.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Breit­band­ver­sor­gung FN

2019 / V 00052 Breit­band­ver­sor­gung in Fried­richs­ha­fen, Grün­dung eines Zweck­ver­ban­des Breit­band Boden­see­kreis (ZVBB)
Wor­um geht es?
In der Sit­zungs­vor­la­ge wer­den die Ergeb­nis­se einer Grund­la­gen­un­ter­su­chung, auch über die erwar­te­te Breit­band­nach­fra­ge, sowie Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und die Abwä­gung zur Grün­dung eines Zweck­ver­ban­des Boden­see­kreis erläu­tert. Die Stadt will Haus­hal­te die mit nur 30 Mbit/​s oder weni­ger ver­sorgt sind, auf­rüs­ten und dazu Bun­des- und Lan­des­mit­tel nut­zen. Die Erhe­bung, wo dies der Fall ist, ist bereits gemacht, aller­dings wird es noch dau­ern, bis alle berück­sich­tig­ten rund 900 Haus­hal­te tat­säch­lich ver­sorgt sind. Bür­ger, die das Gefühl haben, nur mit lang­sa­mem Inter­net aus­ge­stat­tet und evtl. nicht auf dem Ent­wick­lungs­schirm der Ver­wal­tung zu sein, dür­fen sich ab sofort per Mail mel­den und erhal­ten infol­ge die Aus­kunft, ob sie eben­falls mit einer Ver­bes­se­rung rech­nen dür­fen. Zum Punkt „Zweck­ver­band“ gibt es noch eini­ge offe­ne Fra­gen, die vor einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung durch den Gemein­de­rat zunächst geklärt wer­den müs­sen. Dazu gehö­ren unter anderem:
• Ein­zi­ger Zweck des kom­mu­na­len Ver­bun­des soll der Auf­bau eines Back­bone-Net­zes sowie der Aus­bau der inner­ört­li­chen Net­ze sein. Für das Back­bone-Netz sind der­zeit Gesamt­kos­ten in Höhe von ca. 23 Mio. € kal­ku­liert. Für die Kom­mu­nen wird eine finan­zi­el­le Betei­li­gung an den Geschäfts­kos­ten des Zweck­ver­ban­des fäl­lig. Wie hoch wer­den die Kos­ten für den Aus­bau der ört­li­chen Net­ze in Fried­richs­ha­fen sein?
• Ver­schie­de­ne Netz­be­trei­ber haben schon heu­te eige­ne Infra­struk­tu­ren. Aus Sicht der Ver­wal­tung lie­gen die Her­aus­for­de­run­gen beim Breit­band­aus­bau nicht in einer feh­len­den Back­bone-Infra­struk­tur, son­dern über­wie­gend in den loka­len Ber­teil­net­zen. Dort ist die Breit­band­ver­sor­gung wohl kreis­weit am schlech­tes­ten, weil es für die Netz­be­trei­ber am unwirt­schaft­li­chen ist, hohe Aus­bau­kos­ten durch weni­ge neue Anschlüs­se zu refi­nan­zie­ren. Wann könn­ten die ers­ten End­nut­zer nach dem Auf­bau des Back­bone-Net­zes und nach dem Aus­bau der ört­li­chen Net­ze das schnel­le Inter­net nutzen?
Grund­sätz­lich steht die Stadt Fried­rich­ash­a­fen den Über­le­gun­gen des Boden­see­krei­ses, sich für den flä­chen­de­cken­den Breit­band­aus­bau gemein­sam zu enga­gie­ren, posi­tiv gegenüber.
Ein mög­li­cher Zeit­plan wur­de in der Sit­zung vorgestellt.

Beschluss­an­trag:

1. Die Ergeb­nis­se der Grund­la­gen­un­ter­su­chung und die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
2. De Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Gesprä­che mit dem Boden­see­kreis über die Grün­dung eines Zweck­ver­ban­des fort­zu­füh­ren und den Gemein­de­rat über die wei­te­re Ent­wick­lung zu informieren.
3. Der Gemein­de­rat wird über den mög­li­chen Bei­tritt der Stadt Fried­richs­ha­fen zum Zweck­ver­band noch geson­dert bera­ten und entscheiden.

Mei­ne Haltung:

Natür­lich haben wir alle gro­ßes Inter­es­se an mög­lichst schnel­lem Inter­net. Und natür­lich wären wir alle – bis hin zur letz­ten Milch­kan­ne – froh, wenn end­lich gehan­delt wür­de. Aller­dings kann ich der Ver­wal­tung in die­sem Fall nur zustim­men: Solan­ge die noch offe­nen Fra­gen nach den Kos­ten für die Stadt und der rea­lis­ti­schen Ein­schät­zung zur Umset­zung noch nicht beant­wor­tet sind, soll­ten wir mit unse­rem Enga­ge­ment zur Grün­dung eines Zweck­ver­ban­des zurück­hal­tend sein.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Wortmeldungen.

Fal­len­brun­nen Mitte

2019 / V 00068 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mit­te“ | Sat­zungs­be­schluss zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (BauGB)

Wor­um geht es?

Bei dem zu bebau­en­den Grund­stück han­delt es sich um die ca. 1,5 ha gro­ße Flä­che „Fal­len­brun­nen 16“ gegen­über der Kul­tur Caser­ne und der SIS. Das Plan­ge­biet ist zwi­schen­zeit­lich von Alt­las­ten- und Kampf­mit­teln befreit. Mit Beschluss des Gemein­de­rats im Juli 2006 und dem Stra­te­gie­pa­pier im April 2008 wur­de defi­niert, den Fal­len­brun­nen als zukünf­ti­gen Hoch­schul­stand­ort in Fried­richs­ha­fen aus­zu­bau­en und es wur­de die Ziel­set­zung eines Bil­dungs­cam­pus gesetzt. Heu­te, 10 Jah­re spä­ter, sind mit der Ansied­lung der DHBW, der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät und der Swiss Inter­na­tio­nal School (SIS) bereits wich­ti­ge Bestand­tei­le rea­li­sier wor­den. Die Abseh­ba­re Ansied­lung des regio­na­len Inno­va­tions- und Tech­no­lo­gie­zen­trums (RITZ) füh­ren den Ansatz eines Wis­sens­cam­pus kon­se­quent weiter. 
Der in der vor­lie­gen­den Sit­zungs­vor­la­ge behan­del­te 2. Bau­ab­schnitt bezieht sich auf den Grund­satz­be­schluss des Gemein­de­rats vom 24.02.2014, ein Wohn­an­ge­bot zu schaf­fen, das sich stand­ort­spe­zi­fisch mit dem Wis­sens­mi­lieu im Fal­len­brun­nen ver­bin­det und ins­ge­samt zum ange­streb­ten Gesamt­kon­text passt. „Woh­nen & Arbei­ten“ ist die Über­schrift, unter der das Vor­ha­ben steht und so von der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH jetzt umge­setzt wer­den soll.
Der­zeit sind 102 Woh­nun­gen (9000 qm Brutto­flä­che) geplant. Die rest­li­che Flä­che (11.000 qm) ist für gewerb­li­che und sons­ti­ge Nut­zun­gen vor­ge­se­hen, In den Tief­ga­ra­gen wer­den ca. 185 PKW-Stell­plät­ze sowie ca. 259 Fahr­rad­ab­stell­plät­ze aus­ge­wie­sen. Im Erd­ge­schoss sol­len nur gewerb­li­che oder sons­ti­ge Nut­zun­gen (z.B. sozia­le, kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen) zuläs­sig sein, aus­ge­nom­men in den Gebäu­den 6 und 7. Hier kann aus­nahms­wei­se, je nach Ent­wick­lung und Nach­fra­ge, auch Wohn­nut­zung unter­ge­bracht werden.
Bereits im März 2019 wur­de der Beschluss zur Abwei­chung von der grund­sätz­lich gel­ten­den Quo­te beschlos­sen: So gel­ten für das Bau­vor­ha­ben der SWG nun nur 20% (statt 50%) sozia­ler Woh­nungs­bau gemäß dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm und 50% (statt 30%) für mitt­le­re Ein­kom­mens­schich­ten gemäß dem Häf­ler Wohnungsbauprogramm.

Ände­run­gen zum Entwurfsbeschluss:
In den Stel­lung­nah­men der Behör­den­be­tei­li­gung wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die vor­han­de­nen Ver- und Ent­sor­gungs­lei­tun­gen im Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plans nicht berück­sich­tigt sind. Um die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für erfor­der­li­che Grund­dienst­bar­kei­ten bzw. Bau­las­ten zu schaf­fen, wur­den die ent­spre­chen­den Lei­tungs- und Kanal­tras­sen in den Bebau­ungs­plan auf­ge­nom­men und für die Erschlie­ßungs­trä­ger mit ent­spre­chen­den Leitungs‑, Geh- und Fahr­rech­ten ver­se­hen. Die Stel­lung­nah­me des Land­rats­amts zu den Hin­wei­sen der Alt­las­ten und fach­ge­rech­ter Umgang mit Alt­las­ten, Gefah­ren­stof­fen und Abfall (sie­he Anla­ge 7) ist eben­falls in den schrift­li­chen Teil des Bebau­ungs­plans eingeflossen. 
In den Bebau­ungs­plan wur­den, ent­spre­chend dem Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­plan, zusätz­li­che Ver­kehrs­flä­chen auf­ge­nom­men. Dies beinhal­tet die nörd­li­chen Zugangs­be­rei­che und Flä­chen rund um die zu erhal­ten­de Gehölz­grup­pe. Die Tief­ga­ra­gen­ein­fahr­ten sind ent­spre­chend ihrer Funk­ti­on nun als pri­va­te Zufahr­ten fest­ge­setzt und nicht mehr als Ver­kehrs­flä­che beson­de­rer Zweck­be­stim­mung. Bei den nörd­li­chen ober­ir­di­schen Stell­plät­zen wur­den zwi­schen der Tief­ga­ra­gen­ab­fahrt und den Park­platz­flä­chen pri­va­te Grün­flä­chen fest­ge­setzt. Die west­li­chen ober­ir­di­schen Ein­zel­park­plät­ze sind ent­fal­len und wur­den, gemäß dem Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­plan, in pri­va­te Grün­flä­chen umgewandelt. 
In den Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plä­nen wur­de bei den Ansich­ten der Ver­weis auf­ge­nom­men, die erfor­der­li­chen Fle­der­maus­käs­ten bzw. Spal­ten­quar­tie­re in der wei­te­ren Aus­füh­rungs­plan zu berück­sich­ti­gen, da im der­zei­ti­gen Pla­nung­s­tand, ohne Vor­lie­gen der Detail­pla­nung, kon­kre­te Aus­sa­gen nicht getrof­fen wer­den kön­nen. Zudem wur­de in den Schnitt­an­sich­ten für die wei­te­re Aus­füh­rungs­pla­nung auf die Dach­be­grü­nung gemäß Bebau­ungs­plan hingewiesen. 
In den text­li­chen Fest­set­zun­gen unter Zif­fer 11 wur­de die Bin­dung an den Durch­füh­rungs­ver­trag auf­ge­nom­men. Da im vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan für den Bereich des Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plans in der Art der bau­li­chen Nut­zung auf den Gebiets­typ „urba­nes Gebiet“ der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauN­VO) Bezug genom­men wird, ist es gemäß § 12 Abs. 3a BauGB erfor­der­lich, die fest­ge­setz­ten zuläs­si­gen Nut­zun­gen an den Durch­füh­rungs­ver­trag zu bin­den. Wei­te­re nach­richt­li­che Ände­run­gen kön­nen den Aus­füh­run­gen im Abwä­gungs­be­richt (Anla­ge 7) ent­nom­men werden.

Beschluss­an­trag:

1. Die im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ein­ge­gan­ge­nen Bür­ger­stel­lung­nah­men sowie die Stel­lung­nah­men der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB betei­lig­ten Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­ge 7). 
2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 26.02.2019, wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 2). 
3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 26.02.2019 fest­ge­legt (Anla­ge 2). 
4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 26.02.2019 fest­ge­legt (Anla­ge 3). 
5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mit­te“ erlassen: 
Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GemO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 29.04.2019 den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mit­te“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten und des Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­pla­nes als Sat­zung beschlossen. 
Ein­zi­ger Paragraph:
Der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 26.02.2019 und dem Text­teil vom 26.02.2019, sowie dem Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan vom 13.12.2018. Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Es ist mir durch­aus bewusst, dass demo­kra­tisch gefass­te Beschlüs­se Gül­tig­keit haben und es nichts und nie­man­dem nutzt, ver­ta­nen Chan­cen hin­ter­her zu trau­ern. Und doch den­ke ich jedes Mal, wenn eine Sit­zungs­vor­la­ge zum Fal­len­brun­nen Mit­te „Arbei­ten & Woh­nen“ vor mir liegt, an die Exkur­si­on des Gemein­de­ra­tes nach Tübin­gen ins Fran­zö­si­sche Vier­tel. Wir alle waren uns damals einig: So kön­nen wir uns das im Fal­len­brun­nen vor­stel­len! Bunt, leben­dig, viel­fäl­tig. Das was die SWG jetzt dort ver­wirk­li­chen wird, strahlt den Charme des ZF-Forums aus – hof­fent­lich wer­den die künf­ti­gen Bewoh­ner sich trau­en, das Gebäu­de hoch­krea­tiv mit Far­be und Leben zu füllen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Etten­kirch Nordost

2019 / V 00068 Bebau­ungs­plan Nr. 815 „Etten­kirch Nord­ost“ Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Auf der ehe­ma­li­gen Hof­stel­le soll eine Kon­zep­ti­on mit dem Ziel „Lebens­räu­me für Jung und Alt“ umge­setzt wer­den. Die­ses Kon­zept beinhal­tet die Schaf­fung von bar­rie­re­frei­en Woh­nun­gen mit ent­spre­chen­der Infra­struk­tur und Gemein­we­sen­ar­beit. Ins­ge­samt wer­den zwi­schen 35 und 39 Woh­nun­gen erstellt. 
Ziel ist es, einen Ort für gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­des Woh­nen zu schaf­fen. Damit ein­her­ge­hen die Schaf­fung von Gemein­schafts­räu­men und die Finan­zie­rung eines Betreu­ers, der die Räu­me zusam­men mit den Bewoh­nern aktiviert.
Es soll kei­ne Wohn­an­la­ge ent­ste­hen, die aus­schließ­lich den Mietern/​Käufern zur Ver­fü­gung steht. Durch die öffent­li­che Platz­flä­che und die Öff­nung der künf­ti­gen Gemein­schafts­räu­me für die Bevöl­ke­rung pro­fi­tie­ren nicht nur die Neu­be­woh­ner, son­dern auch die Ort­schaft ins­ge­samt von die­sem Pro­jekt. Neben dem drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum und dem demo­gra­phi­schen Aspekt wird die Ort­schaft Etten­kirch mit die­sem beson­de­ren Pro­jekt infra­struk­tu­rell gestärkt und aufgewertet. 
Die Pla­nung beinhal­tet drei zwei­ge­teil­te Wohn­ge­bäu­de, die um einen zen­tra­len Platz grup­piert sind. In eines der Gebäu­de ist ein Ser­vice­zen­trum inte­griert. Die Par­kie­rung erfolgt haupt­säch­lich über eine Tief­ga­ra­ge, die über die Land­vog­tei­stra­ße erschlos­sen wird. Als Dach­form wur­de das Pult­dach gewählt. 
Als Gebiets­typ wird das All­ge­mei­ne Wohn­ge­biet (WA) fest­ge­setzt. Das Höchst­maß der bau­li­chen Nut­zung beträgt drei Vollgeschosse. 
Ein vor­be­rei­ten­der Umwelt­be­richt wur­de erstellt. Er zieht das Fazit, dass kei­ne erheb­li­chen bzw. ledig­lich klei­ne Ein­grif­fe in Natur und Land­schaft zu erwar­ten sind. 
Das Ver­fah­ren wird nach § 13 a BauGB durch­ge­führt, da die im Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­pla­nes lie­gen­den Grund­stü­cke schon jetzt dem Innen­be­reich zuge­ord­net wer­den kön­nen. Es wird jedoch ein Stan­dard­ver­fah­ren mit zwei Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen durch­ge­führt. So kön­nen über die früh­zei­ti­gen Betei­li­gun­gen noch feh­len­de Abstim­mun­gen durch­ge­führt und Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt wer­den und gleich­zei­tig die not­wen­di­gen Gut­ach­ten beauf­tragt und erar­bei­tet werden. 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen den der Sit­zungs­vor­la­ge bei­gefüg­ten Anla­gen ent­nom­men werden.

Beschluss­an­trag:

1. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 815 „Etten­kirch Nord­ost“ im Ver­fah­ren nach § 13 a BauGB wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M 1:500 (Vor­ent­wurf) vom 28.02.2019 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 28.02.2019.
2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang durchgeführt. 
3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 BauGB um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich begrü­ße ich das Pro­jekt. Ein­zi­ger Kri­tik­punkt: Die geplan­ten Bau­kör­per wir­ken wie Fremd­kör­per in Etten­kirch und ver­mit­teln dem Betrach­ter der Ent­wür­fe eher den Ein­druck, als soll­ten sie bewusst nicht zu den dörf­li­chen Struk­tu­ren neben Kir­che und Hof­stel­len gehö­ren. Ob eine Dach- oder Fas­sa­den­be­grü­nung vor­ge­se­hen ist, ist noch nicht bekannt.

Gleich­zei­tig: Gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­de Wohn­for­men waren frü­her selbst­ver­ständ­lich und sorg­ten für rei­bungs­lo­se All­tags­ab­läu­fe, in denen alle ihre Auf­ga­ben hat­ten. Heu­te sorgt die Ver­ein­ze­lung (Kleinst­fa­mi­li­en, Allein­ste­hen­de, allein­le­ben­de Senio­ren) häu­fig für Über­for­de­run­gen einer­seits und Ver­ein­sa­mung und dem Gefühl, nicht mehr gebraucht zu wer­den, ande­rer­seits. Ich wür­de mir wün­schen, dass wir in Fried­richs­ha­fen künf­tig häu­fi­ger Wohn­pro­jek­te mit der Über­schrift Alt&Jung realisieren. 

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Zep­pe­lin-Stif­tung – Denkmalschutzrichtlinien

2019 / V 00066 Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en der Zeppelin-Stiftung

Wor­um geht es?

Die Zep­pe­lin-Stif­tung ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge und mild­tä­ti­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnitts „Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke“ der Abga­be­ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke. Zu den Zwe­cken der Stif­tung gehört nach § 2, d) die För­de­rung des Denk­mal­schut­zes. Die Zep­pe­lin-Stif­tung gewährt Zuwen­dun­gen zu Maß­nah­men, die der Erhal­tung und Sanie­rung denk­mal­ge­schütz­ter Gebäu­den dient.

Der Zep­pe­lin-Stif­tung der­zeit lie­gen meh­re­re Anträ­ge auf För­de­rung des Denk­mal­schut­zes vor. Die Stadt Fried­richs­ha­fen hat eige­ne Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en, die aus dem Jahr 1997 stam­men. Auf­grund der Nähe der Zep­pe­lin-Stif­tung zur Stadt Fried­richs­ha­fen gilt immer zu prü­fen, ob die ange­dach­ten För­de­run­gen durch die Zep­pe­lin­der Selbst­lo­sig­keit zu gefähr­den. Dies wäre dann der Fall, wenn die Zep­pe­lin-Stif­tung Leis­tun­gen an sol­che Leis­tungs­emp­fän­ger erbrin­gen wür­de, die bereits in den För­de­rungs­kreis der städ­ti­schen Richt­li­ni­en fallen.

Daher hat die Zep­pe­lin-Stif­tung nun eige­ne Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en vor­be­rei­tet, die sich klar von den städ­ti­schen Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en unter­schei­den. Die Denk­mal­schutz­richt­li­nie der Zep­pe­lin-Stif­tung geht einen eige­nen Weg mit eige­nen För­der­be­din­gun­gen und ande­ren Ein­gangs­vor­aus­set­zun­gen und unter­schei­det sich damit von den städ­ti­schen Richt­li­ni­en in fol­gen­den Punkten:

1. Bei dem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de muss es sich um ein Kul­tur­denk­mal im Sin­ne von § 2 Denk­mal­schutzG BW bzw. um ein Kul­tur­denk­mal von beson­de­rer Bedeu­tung mit Ein­tra­gung im Denk­mal­buch im Sin­ne von § 12 Denk­mal­schutzG BW han­deln. Die Eig­nung als Denk­mal ist nachzuweisen.
2. Eine För­de­rung wird nicht gewährt, wenn es sich bei dem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de um ein Wohn- oder Geschäfts­haus handelt.
3. Um die För­de­rung sei­tens Zep­pe­lin-Stif­tung zu bekom­men, muss das denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de vor dem Jahr 1945 erbaut wor­den sein. 
4. Eine Zuwen­dung an Pri­vat­per­so­nen und Wirt­schafts­un­ter­neh­men ist aus­ge­schlos­sen. Zuwen­dungs­emp­fän­ger kön­nen nur juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts (mit Aus­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen) oder kirch­li­chen Rechts und gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten sein. Den Kir­chen sind die sons­ti­gen, als Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts aner­kann­ten Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten sowie deren Unter­glie­de­run­gen und Anstal­ten und Stif­tun­gen, die die­sen zuge­hö­rig sind, gleichgestellt.

Die Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en der Zep­pe­lin-Stif­tung wur­den im Rah­men eines Antrags auf Ver­bind­li­che Aus­kunft mit dem Finanz­amt Fried­richs­ha­fen abge­stimmt. Dem Antrag wur­de am 19.02.2019 sei­tens des Finanz­amts zuge­stimmt. Die Denk­mal­schutz­richt­li­ni­en der Zep­pe­lin-Stif­tung sind somit fes­ter Bestand­teil der Ver­bind­li­chen Auskunft.

1. Die Denk­mal­schutz­richt­li­nie der Zep­pe­lin-Stif­tung gemäß Anla­ge wird zugestimmt.
2. Die Richt­li­ni­en tre­ten rück­wir­kend zum 01.01.2019 in Kraft.
3. Die Mit­tel für die sich hier­aus erge­ben­den För­de­run­gen wer­den außer­plan­mä­ßig zur Ver­fü­gung gestellt.
4. Die Deckung die­ses über­plan­mä­ßi­gen Finan­zie­rungs­be­dar­fes kann durch vor­han­de­ne liqui­de Mit­tel im Stif­tungs­haus­halt gewähr­leis­tet werden.

Mei­ne Haltung:

Um jeden Ver­dacht aus­zu­räu­men, die Stif­tung wür­de ihre Mit­tel nicht sach­ge­recht ver­wen­den, hal­te ich die vor­ge­schla­ge­ne Vor­ge­hens­wei­se für sinnvoll.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kin­der­haus Habakuk

2019 / V 00092 Über­pla­nung Kin­der­haus Haba­kuk / Kin­der­gar­ten Kitzenwiese

Wor­um geht es?

Das evan­ge­li­sche Kin­der­haus Haba­kuk ist eine Ganz­ta­ges­ein­rich­tung mit fünf Ganz­ta­ges­grup­pen im Krip­pen- und Kin­der­gar­ten­al­ter, wel­ches nach dem offe­nen Kon­zept arbei­tet. Vom Team des Kin­der­hau­ses Haba­kuk und dem BBS, Kin­der­gar­ten­ab­tei­lung wur­den bereits das päd­ago­gi­sche Kon­zept und ein Raum­pro­gramm vor­ge­legt und mit Gre­mi­en­be­schlus­ses vom 18.06.2018 verabschiedet. 
Das Stadt­bau­amt wur­de mit die­sem Gre­mi­en­be­schluss beauf­tragt, im Rah­men einer Mach­bar­keits­stu­die. fol­gen­de Sze­na­ri­en zu untersuchen: 
1. Vari­an­te 1 – Sanie­rung im Bestand bzw. Neubau(standard) auf dem bestehen­den Grundstück 
2. Variante2 – Neu­bau amStandort„Bolzplatz“
In ihrem Fazit kommt die Ver­wal­tung zu fol­gen­dem Ergebnis:
Auf­grund der frei­raum­ori­en­tier­ten Rand­la­ge und dem direk­ten Bezug zum See­wald stellt der Stand­ort an der Lin­den­stra­ße eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve dar, zumal die bestehen­den gro­ßen Frei­flä­chen auch bezüg­lich der Nut­zungs­fre­quenz eine Opti­mie­rung erlau­ben wür­den. Die Groß­zü­gig­keit der Flä­che wür­de je nach Gebäu­de­a­n­ord­nung auch ein sinn­vol­les Mit­ein­an­der der neu­en mit den alten Funk­tio­nen ermöglichen.
Der bis­he­ri­ge Stand­ort könn­te dem Umfeld ent­spre­chend für ver­dich­te­ten Woh­nungs­bau her­an­ge­zo­gen wer­den, ggf. mit einem grö­ße­ren Anteil an geför­der­tem Wohn­raum. Der Nach­teil wäre der auf­grund der durch­zu­füh­ren­den Bebau­ungs­plan-Ver­fah­ren etwas län­ge­re Realisierungsvorlauf.“ 
Stel­lung­nah­me der Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­men­t/OB-Büro und der Abtei­lung Quartiersmanagement/​Amt für Sozia­les, Fami­lie und Jugend:
„Ein Neu­bau des Kin­der­gar­tens an ande­rer Stel­le bedeu­tet, dass das alte Gebäu­de abge­ris­sen wird und somit eine Flä­che mit­ten in FN-Ost frei wird. Da in Fried­richs­ha­fen Wohn­raum fehlt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass hier dann ver­mut­lich Wohn­raum geschaf­fen wird. Es wäre wün­schens­wert, das Are­al ins­ge­samt im Sin­ne von Quar­tiers­ent­wick­lung zu kon­zi­pie­ren, da FN-Ost ein eher hete­ro­ge­ner Stadt­teil ist, d.h. dass hier die Ange­bo­te im sozia­len Mit­ein­an­der bes­ser ver­netzt und Ange­bots­lü­cken geschlos­sen wer­den soll­ten. Hier wür­de das Bau­li­che die Vor­aus­set­zung für das Sozia­le schaf­fen. Mit einem Quar­tiers­treff wie in Wig­gen­hau­sen-Süd und Ange­bo­ten für alle Gene­ra­tio­nen und für diver­se Lebens­la­gen wür­de man die Lücken schlie­ßen und damit das Zusam­men­le­ben im Quar­tier bes­ser gestalten.“ 
Kos­ten + Termine
Der Kos­ten­rah­men für den Neu­bau läge bei ca. 8,6 Mio. EUR.
Die Fer­tig­stel­lung könn­te bis Mit­te 2022 erfolgen.
Das Amt für Stadt­pla­nung und Umwelt weist jedoch dar­auf hin, „…dass sich je nach Art des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens (beschleu­nig­tes Ver­fah­ren oder Regel­ver­fah­ren) beim Regel­ver­fah­ren die Erfor­der­lich­keit einer Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung erge­ben kann. Dies wür­de zu meh­re­ren Mona­ten zusätz­li­cher Ver­fah­rens­dau­er füh­ren. Die mög­li­che Ver­fah­rens­wahl wird momen­tan mit dem RP Tübin­gen abgestimmt …“ 
Empfehlung:
Aus der Fol­ge der gewon­ne­nen Erkennt­nis­se über den Zustand des Bestands und der vom BBS und der KiGa-Lei­tung genann­ten Para­me­ter wird vor­ge­schla­gen, schnellst­mög­lich Vari­an­te 2 – Neu­bau am Stand­ort Bolz­platz weiterzuverfolgen.

Beschluss­an­trag:

1. Der Gemein­de­rat stimmt der Emp­feh­lung der Ver­wal­tung zur Rea­li­sie­rung eines Kin­der­gar­ten-Neu­baus auf einem Teil­be­reich der Flur­stü­cke 947 und 507 (Lin­den­stra­ße / Kas­ta­ni­en­weg) zu. 
2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren für den ent­spre­chen­den Bereich in die Wege zu leiten. 
3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, auf der Grund­la­ge des bereits für das Kin­der­haus Haba­kuk beschlos­se­nen Raum­pro­gramms und päd­ago­gi­schen Kon­zepts sowie der städ­te­bau­li­chen Maß­ga­ben einen Wett­be­werb für den Neu­bau einer 8‑gruppigen Kin­der­ta­ges­stät­te auszuloben.

Mei­ne Haltung:

Ich sehe die Emp­feh­lung und Ent­schei­dung für die Vari­an­te 2 als sehr positiv. 
End­lich, nach die­ser lan­gen Zeit des War­tens und Pla­nens, rückt die Rea­li­sie­rung des Neu­baus in erreich­ba­re Nähe, so dass hof­fent­lich auch Frau Ram­bow, lang­jäh­ri­ge Lei­te­rin des Haba­kuks, noch in den Genuss des Umzugs­kis­ten-packens kom­men wird. 
Dass die Kis­ten auf­grund der heu­ti­gen Ent­schei­dung für den Stand­ort Bolz­platz nur ein­mal gepackt wer­den müs­sen stellt dabei sicher eine gro­ße Erleich­te­rung für alle Betei­lig­ten dar. Nur ein gut orga­ni­sier­ter und damit res­sour­cen­scho­nen­der Umzug und eine gut geplan­te Zusam­men­füh­rung der bei­den Ein­rich­tun­gen Haba­kuk und Katho­li­scher Kin­der­gar­ten Kit­zen­wie­se sind eine gute Basis dafür, dass die päd­ago­gi­sche Arbeit trotz der sicher­lich den­noch ent­ste­hen­den Tur­bu­len­zen, schnell und auch in gewohnt hoher Qua­li­tät wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann.
Soweit die posi­ti­ven Aspek­te zur Ent­schei­dung für den neu­en Stand­ort, den wir Grü­nen – trotz ein­zel­ner Zwei­fel – heu­te geschlos­sen mit­tra­gen. Denn wahr ist auch, dass das Kin­der­haus mit dem heu­ti­gen Beschluss an den bis­lang unbe­bau­ten Rand der Kit­zen­wie­se sie­delt. In unse­rer Frak­ti­on wur­de des­halb durch­aus dis­ku­tiert, ob es wün­schens­wert ist, die Kin­der aus dem Sicht­feld der Bewoh­ner zu neh­men. Zudem wol­len wir nicht, dass die tat­säch­li­chen oder auch nur gefühlt wei­te­ren Wege zu einer Zunah­me des Auto­ver­kehrs im Wohn­ge­biet füh­ren. Ins­ge­samt haben aber die posi­ti­ven Argu­men­te letzt­lich über­wo­gen. Für die ent­ste­hen­de Lücke auf dem Are­al der bei­den Ein­rich­tun­gen, die heu­te einen wun­der­ba­ren Baum­be­stand behei­ma­tet, wün­schen wir uns eine gemä­ßig­te Bebau­ung, die den park­ähn­li­chen Bestand berücksichtigt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung von Anträgen

2019 / V 00110 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Min­des­tens ein Sechs­tel der Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes oder eine Frak­ti­on kön­nen Anträ­ge an die Ver­wal­tung stel­len. Die gestell­ten Anträ­ge müs­sen dann spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung dem Gemein­de­rat zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wer­den. Ist dies nicht mög­lich, erhält der Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt einen Zwischenbescheid.
Die Anträ­ge wer­den in der heu­ti­gen Sit­zung ledig­lich in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht und von den Gemein­de­rä­ten zur Kennt­nis genom­men. Eine inhalt­li­che Dis­kus­si­on fin­det im Rah­men der Ein­brin­gung (tra­di­tio­nell) nicht statt.

Es lie­gen jeweils ein Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, des Jugend­par­la­ments Fried­richs­ha­fen und der SPD Frak­ti­on vor:
• Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grünen: 
Öffent­li­che Soli­da­ri­täts­er­klä­rung der Stadt Fried­richs­ha­fen zur SEE­BRÜ­CKE – siche­re Häfen
• Antrag des Jugend­par­la­ments Friedrichshafen:
Zur Durch­füh­rung einer Befra­gung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern über den ÖPNV in Fried­richs­ha­fen Antrag 
• Antrag der SPD-Fraktion: 
Heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te in Kitas, die fes­ter Bestand­teil im Grup­pen­all­tag sind.

Zusa­ge der Verwaltung:
Alle ein­ge­brach­ten Anträ­ge wer­den noch in der lau­fen­den Wahl­pe­ri­ode bear­bei­tet, bera­ten und beschlos­sen um eine sau­be­re Über­ga­be an den neu gewähl­ten Gemein­de­rat zu gewährleisten.

Beschluss­an­trag:

1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge 1 bis 3) wer­den zur Kennt­nis genommen.
2. Sie sind dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung am 24.06.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Wie immer wur­de die Ein­brin­gung der Anträ­ge ledig­lich zur Kennt­nis genom­men, inhalt­li­che Dis­kus­sio­nen fol­gen, sobald die Sit­zungs­vor­la­gen durch die Stadt vor­ge­legt werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe die Anträ­ge zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Wor­um ging es?

Bekannt­ga­be des Oberbürgermeisters:
Eil­ent­schei­dung gem. § 43 ABS. 4 GemO
Kreis­ver­kehrs­platz (KVP) Itten­hau­sen: Über­plan­mä­ßi­ge Geneh­mi­gung und Ver­ga­be von Stra­ßen und Kanalbauarbeiten.

Fra­ge: Zum Vor­schlag im Rah­men der Pla­nun­gen Ufer­park-Neu­ge­stal­tung zur Ver­le­gung des Zep­pe­lin-Denk­mals auf den Bahn­hofs­vor­platz: Kann die Ver­wal­tung Schätz­kos­ten vor­le­gen? Die Idee scheint kost­spie­li­ger als zunächst ange­nom­men zu sein?
Ant­wort: Die Ver­wal­tung wird zu gege­be­nem Zeit­punkt in der ent­spre­chen­den Sit­zungs­vor­la­ge selbst­ver­ständ­lich aus­kunfts­fä­hig zu den vor­aus­sicht­lich ent­ste­hen­den Kos­ten sein.

Fra­ge: Der­zeit sind die Sit­zungs­vor­la­gen auf der städ­ti­schen Home­page nicht abruf­bar – warum?
Ant­wort: Das Pro­blem ist bereits bekannt und wird bereits mit Hoch­druck bear­bei­tet. Wann es aller­dings beho­ben ist, kann der­zeit nicht gesagt werden.