Sechs Stunden Sitzungsdauer, viele Emotionen, kontroverse Diskussionen, lange Fraktionsreden, eine denkbar knappe Abstimmung, eine Überraschung und letztlich aber auch Übereinstimmungen in vielen Bereichen kennzeichnen die gestrige Gemeinderatssitzung.
Was im Detail besprochen und beschlossen wurde gibt es wie immer hier nachzulesen. Viel Spaß dabei!
Die Tagesordnung zur Sitzung mit allen vollständigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Wechsel bei den Grünen: Auf Gombert folgt Mader
Verpflichtung von Frau Dagmar Mader
Worum geht es?
2018 / V 00335:
Mathilde Gombert scheidet auf eigenen Wunsch Ende Januar aus dem Gemeinderat aus. Nach § 16 der Gemeindeordnung (GemO) kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat oder mehr als 62 Jahre alt ist. Beide Voraussetzungen liegen bei Frau Gombert vor.
2018 / V 00336:
Die erste Ersatzbewerberin wohnt seit 2017 nicht mehr in Friedrichshafen und kommt somit laut Gemeindeordnung nicht zur Nachfolge von Mathilde Gombert infrage. Die zweite Ersatzbewerberin ist Frau Dagmar Mader. Frau Mader hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt.
Nach § 29 Abs. 5 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob bei einem nach § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nachrückenden Ersatzbewerber Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
2018 / V 00337:
Frau Gombert war Mitglied in folgenden Gremien:
Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten
Stiftungsrat
Ältestenrat
Aufsichtsrat LZ
Durch das Ausscheiden von Frau ombert und dem Eintritt von Frau Mader zum 28.01.2019 wird ab diesem Zeitpunkt eine Neubesetzung der oben genannten Gremien erforderlich.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, in die o.g. Gremien anstelle von Frau Gombert folgende Vertreter abzusenden:
Finanz- und Verwaltungsausschuss: Frau Mader
Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten: Herrn Leiprecht
Stiftungsrat: Herrn Leiprecht
Ältestenrat: Herrn Leiprecht
Aufsichtsrat LZ: Frau Mader
Beschlussanträge:
2018 / V 00335:
Dem Antrag von Stadträtin Mathilde Gombert auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen wird entsprochen.
2018 / V 00336:
Bei Frau Dagmar Mader liegt kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO vor.
Sie tritt damit in den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen anstelle der ausscheidenden Stadträtin Mathilde Gombert ein.
2018 / V 00337:
- Der Finanz- und Verwaltungsausschuss wird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
Mitglieder:
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer, Bernhard, Fröhlich, Hager, Brugger
SPD-Fraktion: Kaczmarek, Dr. Sigg, Mommertz
FW-Fraktion: Ortlieb, Baumeister, Leins
Grüne: Mader, Lattner
ÖDP/Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky
- Der Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten wird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer
SPD-Fraktion: Dr. Sigg
FW-Fraktion: Ortlieb
Grüne: Leiprecht
ÖDP/Fraktionslos: Hi?-Petrowitz - Der Stiftungsrat wird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer, Stellvertreter: Fröhlich
SPD-Fraktion: Dr. Sigg, Stellvertreter: Tautkus
FW-Fraktion: Ortlieb, Stellvertreter: Dr. Hoehne
Grüne: Leiprecht, Stellvertreter: Ankermann - In den Ältestenrat wird anstelle von Frau Gombert Herr Leiprecht entsandt.
- In den Aufsichtsrat LZ wird anstelle von Frau Gombert Frau Mader entsandt.
Meine Haltung:
Ich bedaure es sehr, dass Mathilde den Gemeinderat und somit auch die Fraktion verlässt. Sie war mit ihrer ruhigen, aber bestimmten Art ein oft ruhender Pol im Chaos der Diskussionen und politischen Anforderungen. Dabei schaffte sie es immer zu vermitteln, dass sie für alle Haltungen, Meinungen und Ideen grundsätzlich offen war und sich immer dafür einsetzte, diese mit den notwendigen Fundamenten zu unterlegen. Ich bin mir sicher, wir werden Mathilde vermissen.
Gleichzeitig können wir auch entspannt nach vorne Blicken und uns auf die Zusammenarbeit mit unserem wohlbekannten Fraktionskollegen Gerhard Leiprecht in seinem alten neuen Amt als Fraktionsvorsitzendem freuen. Und auch Dagmar wird unsere Fraktion mit Sicherheit bereichern, auch hier ist die Vorfreude sehr berechtigt!
Mehr Infos gibt es auch noch hier.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Ehrungen
Ehrung von Herrn Stadtrat Eduard Hager für 20jährige und Herrn Stadtrat Dr. Wolfgang Sigg für 15jährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat
Die beiden Stadträte wurden für ihre langjährige Zugehörigkeit im Gemeinderat vom Oberbürgermeister geehrt und mit wohlwollenden Worten bedacht. Beide kandidieren im Frühjahr 2019 für ihre jeweilige Partei (CDU und SPD) wieder für ein Gemeinderatsmandat.
Beschlüsse und Bekanntgaben
2018 / V 00365 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
Worum geht es?
- Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH: Änderung des Gesellschaftervertrags (10.12.2018)
- Verlängerung einer Kaufoption über eine Gewerbefläche im Gewerbepark Am Flughafen (17.12.2018)
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen stimmt der Verlängerung der Bindungsfrist des zwischen der Stadt Friedrichshafen und der Fa. Liebherr-Aerospace GmbH bestehenden Kaufangebotes über den Erwerb eines ca 22.125 m² großen Grundstückes im Gewerbepark Am Flughafen bis 31.12.2019 zu. - Zustimmung zum Eigentumswechsel eines Grundstückes, das von der Stadt an die Firma doubleSlash Net-Business verkauft wurde und das diese nun an die PRISMA Holding AG (Prisma Deutschland GmbH) weiterverkauft. Das Grundstück liegt im Gewerbepark Am Flughafen und hat eine Größe von 5.642 m2. (17.12.2018)
Meine Haltung:
Zu 2.: Die Verlängerung der Kaufoption ist insofern wichtig, weil derzeit noch die Erweiterung des Firmengeländes in den Seewald hinein zur Diskussion steht. Diese Planung, die die Abholzung eines Teilstückes des Seewaldes vorsieht, kann noch gestoppt werden, wenn ein adäquates Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Dies ist mit dem reservierten Grundstück im Gewerbepark Am Flughafen der Fall.
Jettenhauser Esch
2018/ V 00344 Bebauungsplan Nr. 219 „Jettenhauser Esch“ Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf – Aufstellungsbeschluss
Worum geht es?
Der Bereich „Jettenhauser Esch“ liegt im Stadtteil Jettenhausen und wird durch die Waggershauser Straße, die Susostraße, durch die bestehenden Wohnhäuser an der Pacellistraße und die bestehenden Wohnhäuser an der Werthmann Straße begrenzt.
Künftig wird der südwestliche Teil des Grundstücks an der Waggershauser Straße durch die Untertunnelung der B 31 neu angeschnitten. Diese Fläche kann nicht überbaut werden, wird aber als öffentliche Grünfläche gestaltet, über die künftig auch der Veloring geführt wird. Insgesamt umfasst der Bereich eine Fläche von 5,83 ha, Eigentümerin ist das Siedlungswerk Stuttgart.
Das Plangebiet ist im flächennutzungsplan der Stadt Friedrichshafen als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hatte dem Auslobungstext zur Wettbewerbsdurchführung in einem Grundsatzbeschluss am 09.10.2017 zugestimmt.
Von den 20 zum Ideenwettbewerb eingeladenen Architekten wurden 17 Arbeiten anonym, fristgerecht und vollständig eingereicht. Die Vorgaben für den Vertiefungsteil des Ideenwettbewerbs sahen unter anderem eine Wohngruppe mit Wohnungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, einen Clubraum der sowohl von Bewohner des neuen Quartiers als auch von Außenstehenden genutzt werden kann sowie eine Tagesgruppe zur Betreuung von Kleinkindern vor.
Der Siegerentwurf des Büros K9 Architekten aus Freiburg sieht ca. 400 Wohneinheiten vor, von denen ca. 25 als Doppel-/Reihenhäuser vorgesehen sind. Von den rund 375 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau werden ca. 100 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen.
Zusätzlich in den Entwurf mit aufgenommen wurden die vom Amt für Bildung, Betreuung und Sport nachträglich geforderte Kindertagesstätte mit drei Gruppen in den Entwurf aufgenommen, sowie ein verbesserter Lärmschutz und eine Verbesserung im Bereich der Regenrückhaltung.
Beschlussantrag:
- Der aus dem Wettbewerbsergebnis resultierende und überarbeitete städtebauliche Entwurf von K9 Architekten vom 30.11.2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 „Jettenhauser Esch“ wird zugestimmt. Grundlage ist der städtebauliche Entwurf von K9 Architekten vom 30.11.2018, der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenem Geltungsbereich M1:1000 (Vorentwurf) vom 24.09.2018 sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) vom 24.09.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Der Entwurf ist nicht schlecht – könnte aber, vor allem was die Berücksichtigung der Verkehre angeht, besser sein. So wird es laut Plan unter allen Geschosswohnungsbauten Tiefgaragen geben, deren Zufahrten aktuell noch nicht ersichtlich sind. Es ist jedoch zu vermuten, dass es aufgrund innenliegender Zufahrten zu einem hohen Verkehrsaufkommen innerhalb des Quartiers kommen wird. Das wäre vermeidbar und würde die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Quartier deutlich heben. Besser wäre es gewesen, man hätte im ersten Schritt ein Quartiersparkhaus auf einer Ecke des Grundstücks errichtet und danach die Wohnbebauung erstellt. So wären teure Tiefgaragen entfallen, die Mietpreise hätten noch weiter gesenkt werden können und die oben schon beschriebene Wohn- und Lebensqualität hätte deutlich verbessert werden können.
Dazu hätte auch eine herausragend gute Anbindung an den ÖPNV beigetragen: Die Bushaltestelle, die meiner Ansicht nach in die Mitte des Quartiers gehört hätte, liegt im Plan ganz am Rand, so dass die Wege zum Bus für die meisten QuartiersbewohnerInnen später deutlich länger sein werden, als die zu ihrem privaten PKW. So fördert man den öffentlichen Nahverkehr nicht, das ist bestenfalls eine Politik des letzten Jahrhunderts.
Spannend dabei ist, dass nicht etwa das Katholische Siedlungswerk als Bauträger sich diesen Verbesserungsvorschlägen verschließt – nein, es ist wieder einmal mehr die städtische Verwaltung, die sich mit dem Gedanken an autofreie Quartiere offensichtlich längst noch nicht anfreunden kann.
Die Anzahl der Wohnungen, die eingezeichneten Grün- und Aufenthaltsflächen sowie die geplante quartiersinterne Infrastruktur überzeugen mich dennoch.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Ittenhausen Nord – Ausgleichsflächen
2018 / V 00357 Bebauungsplan Nr 547 „Ittenhausen Nord“ Bindungsbeschluss für externe Ausgleichsflächen
Worum geht es?
Durch die Baumaßnahme auf dem Grundstück an der Teuringer Straße sind Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der Bau- und Anlagebedinten Wirkungen im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes zu leisten.
Neben den Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 547 „Ittenhausen Nord“ zur Vermeidung und Minimierung sind auch außerhalb auf den städtischen Flurstücken 1784 (Gemarkung Ailingen) und 184 (Gemarkung Raderach) Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Um diese zu sichern, wird der Bindungsbeschluss getroffen.
Beschlussantrag:
Gesetzliche Grundlage:
Gemäß § 1a (3) BauGB sind in Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen. Gem. § 14 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Weiter heißt es in § 15 BNatSchG:
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Bilanzierung:
Durch die vorliegende Planung entsteht ein rechnerischer Eingriff wie folgt:
Schutzgut Landschaftsbild Kompensationsbedarf |
= – 3.374 Ökopunkte |
Schutzgut Boden Kompensationsbedarf |
= – 123.197 Ökopunkte |
Schutzgut Flora + Fauna Kompensationsbedarf |
= – 38.229 Ökopunkte |
Kompensationsbedarf |
164.800 Ökopunkte |
Der Gemeinderat beschließt, die im Antrag aufgelisteten externen Maßnahmen entsprechend der nachfolgenden Erläuterung, als Kompensationsmaßnahmen dem Bebauungsplan Nr. 547 „Ittenhausen Nord“ zuzuordnen und die Maßnahmen auf der externen Kompensationsfläche durchzuführen.
Meine Haltung:
Die Kompensationsmaßnahmen sind erforderlich, die Ausgleichsflächen sind in Ordnung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Ittenhausen Nord – Satzungsbeschluss
2018 / V 00359 Bebauungsplan Nr. 547 „Ittenhausen Nord“ – Satzungsbeschluss
Worum geht es?
Die Schaffung von Wohnraum hat derzeit oberste Priorität, weshalb die Stadt derzeit auch alle verfügbaren Grundstücke auf ihre Nutzbarkeit hinsichtlich der Wohnbebauung prüft. Die Planfläche ist im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen und bietet auch aufgrund der Eigentumsverhältnisse die Möglichkeit, kurzfristig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Weiterhin ist die Planung auch in Verbindung mit der angestrebten baulichen Gesamtentwicklung des Ortsteils Berg und einer hieraus möglichen Verbesserung der Nahversorgung zu sehen und entspricht daher den siedlungsstrukturellen Entwicklungszielen der Stadt Friedrichshafen.
Es sollen Mehrfamilienhäuser errichtet werden und je nach Nachfrage besteht auch die Möglichkeit, dieses Angebot parallel zur Teuringer Straße weiter nach Norden zu verlängern. Ebenfalls im Bereich des neuen Anknüpfungspunktes soll eine Quariersmitte mit kleinem Platz und Grünfläche sowie einem integrierten Kinderspielplatz geschaffen werden. Die restliche Bebauung sieht Individualwohnformen als Einzel- und Doppelhäuser vor.
Insgesamt können so je nach Verdichtungsgrad zwischen 80 und 90 Wohneinheiten entstehen.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss kann die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan die Rechtskraft.
Die Verwaltung prüft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ob sich Bauherrengemeinschaften für dieses Wohngebiet interessieren und finden lassen.
Beschlussantrag:
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 4).
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 20.11.2018 wird zugestimmt (Anlagen 1 und 3).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 20.11.2018 festgelegt (Anlage 3).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 20.11.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 547 „Ittenhausen Nord“ Ailingen“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 28.01.2019 den Bebauungsplan Nr. 547 „Ittenhausen Nord“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem
Lageplan vom 20.11.2018 und dem Textteil vom 20.11.2018.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.
Meine Haltung:
Kritisch anmerken kann man die Durchgrünung, die wieder einmal mehr etwas zu kurz kommt und der geplante Spielplatz, der nun am westlichen Rand des Plangebiets liegen soll. Aber: Es wird weiterer Wohnraum entstehen und jede Wohnung zählt. So weit, so gut. Jetzt wäre es wünschenswert, wenn die Verwaltung ihre Spielräume nutzen würde und bei diesem Projekt erstmalig neue Wege gehen würde. Das könnte z.B. eine Ausschreibung für Bauherrengemeinschaften sein, die Planung einer guten Anbindung des Radverkehrs von Anfang an und die Integration des ÖPNV als Selbstverständlichkeit mit hohem Nutzerkomfort. Schauen wir, was kommt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Stellplatzsatzung Friedrichshafen
Worum geht es?
Bereits 2016 hatte die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag gestellt, der zum Inhalt hatte, für das Stadtgebiet Friedrichshafen eine Stellplatzsatzung zur Modifizierung der Richtlinien in der Landesbauordnung zu erarbeiten und dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.
Der Antrag sah vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Friedrichshafen (ohne Ortschaften) mit folgender Zielsetzung auszuarbeiten:
- Minderung des Stellplatzbedarfs im öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Minderung des Stellplatzbedarfs bei öffentlich gefördertem Seniorenwohnungen
- Minderung des Stellplatzbedarfs bei unterschiedlicher Nutzung zu verschiedenen Tageszeiten (zeitlich gestaffelte Mehrfachnutzung)
- Minderung des Stellplatzbedarfs im Wohnungsbau durch Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, Job-Tickets o.ä.
Begründet wurde der Antrag damit, dass die heute unter jedem Mehrgeschosswohnungsbau geplanten, äußerst teuren Tiefgaragen die Mietpreise pro Wohneinheit steigen lassen. Gleichzeitig besteht beim preisgebundenen Wohnungsbau sowie bei stadtnahen Wohnungen oft überhaupt gar kein Bedarf an Stellplätzen.
Mit der Stellplatzsatzung soll darüber hinaus der motorisierte Individualverkehr (MiV) im Stadtgebiet gesteuert und nachhaltig reduziert werden. Möglichst viele Wege sollen zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem ÖPNV zurückgelegt werden.
Nur durch eine Reduzierung des MIV lassen sich die grundlegenden Klimaschutzziele der BRD und die im Verkehrsentwicklungsplan und im ISEK angestrebten Ziele der Stadt Friedrichshafen erreichen.
Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches (siehe Anlage 2) einen Entwurf für eine Stellplatzsatzung entsprechend nachfolgender Begründung und dem Vorgehensvorschlag zu erarbeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsatzung nach 5 Jahren auf ihre Praktikabilität in der Praxis zu prüfen und in den Gremien Bericht zu erstatten.
Meine Haltung:
Kürzlich plauderte ein amtierender baden-württembergischer OB aus dem Nähkästchen, in dem er einen unter den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern gängigen Witz zum Besten gab: „Was ist die schärfste Waffe der Verwaltung? – Nichts tun.“
Diese Waffe hat die Häfler Verwaltungsspitze beim Antrag der Grünen wohl genutzt, immerhin 2 Jahre ließ sie sich Zeit, bis es nun zu einer Sitzungsvorlage kam, damit das Thema in den Gremien des Gemeinderats beraten werden kann. Zur Erinnerung: „Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. (…)“ (GemO BW, § 34)
Dass die Verwaltung nun nach dieser langen Zeit des Aussitzens nur einen sehr kleinen Teil im Bereich Stadtmitte / Nordstadt in ihrem Vorschlag berücksichtigt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie wird damit weder den Klimaschutzzielen noch den selbstgesteckten Zielen im Verkehrsentwicklungsplan und im ISEK gerecht.
Zwar geht der Vorschlag der Verwaltung einerseits bei weitem nicht so weit, wie im ursprünglichen Antrag gefordert. Andererseits ist der Vorschlag immer noch besser als nichts.
Sehr bemerkenswert war die knapp 20minütigen Fraktionserklärung der CDU-Fraktion, die sich in Bezug auf die Förderung des PKW-Verkehrs mit deutlicher Mehrheit für den Erhalt des Status quo bzw. dessen Verbesserung aussprach und die Klimaschutzziele kurzerhand in den Wind blies. Fakten waren unerwünscht, ihre Meinung hatten sich die Fraktionsmitglieder, die mehrheitlich in den Außenbezirken und Ortschaften von Friedrichshafen wohnen, bereits gebildet.
Ebenfalls gegen den Antrag stimmten die Mitglieder der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP). Für sie war der vorliegende Vorschlag der Verwaltung „seiner Zeit voraus“ und deshalb nicht zustimmungsfähig.
Liebe Kollegen im Gemeinderat: Mit einer solch rückwärtsgewandten Verkehrspolitik wird man vielleicht mit dem „Goldenen Scheuer“ geehrt, die Pariser Klimaziele dagegen erreicht man damit nicht.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Die Abstimmung fiel mit 20 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen denkbar knapp aus.
Allmandstraße
2018 / V 00362 Straßenraumgestaltung Allmandstraße: Baubeschluss
Worum geht es?
Angestoßen durch die Neubebauung durch die Kreisbaugenossenschaft du die Fränkel AG soll der Straßenraum der Allmandstraße zwischen Charlottenstraße und Scheffelstraße durch ein neues Gestaltungskonzept aufgewertet werden. Der Abschnitt Scheffelstraße bis Keplerstraße soll zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Gestaltung umgesetzt werden. Darüber hinaus besteht aufgrund des Zustands der Straße ein technischer Handlungsbedarf.
Der erste Bauabschnitt soll 2019 – 2020 soll dabei in 5 Bauphasen unterteilt werden, welche zeitlich versetzt umgesetzt werden sollen.
Die Neugestaltung dient vor allem der Aufwertung durch Attraktivierung der öffentlichen Flächen. Neben einer Vielzahl von neuen Baumstandorten wird eine moderne Stadtmöblierung vorgesehen.
Die Allmandstraße wird als „verkehrsberuhigter Bereich“ gebaut und ausgeschildert werden.
Der Abschnitt zwischen der Charlottenstraße und der Wendelgardstraße soll als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden auschgeschildert werden, wobei Radfahrer auch entgegengesetzt fahren dürfen. Die Maßnahme dient der Verkehrsentlastung der Allmandstraße.
Aus Lärmschutzgründen wird der Fahrbahnbelag lärmmindernd abgestreut werden. Das Pflaster im Kreuzungsbereich wird durch roten Asphalt ersetzt.
Die Gehwege sollen dagegen gepflastert werden, die Pflasterflächen werden dabei barrierefrei hergestellt.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1.600.000 Euro, die Finanzierungsmittel sind bereits im Haushalt 2019 in ausreichender Höhe enthalten.
Zeitplan:
Die Maßnahme soll im Juni 2019 beginnen und im Mai 2020 abgeschlossen werden. Der Bauabschnitt Charlottenstraße bis Wendelgardstraße soll in Rücksprache mit den dort ansässigen Ladengeschäften in den Sommerferien 2019 hergestellt werden.
Beschlussantrag:
- Dem vorliegenden Planungskonzept mit Gesamtkosten in Höhe von 1.600.000 EUR wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte und Planungen zu veranlassen und die erforderlichen Verträge zu schließen.
Meine Haltung:
Grundsätzlich ist die Maßnahme sinnvoll und mittelfristig auch unumgänglich. Die Straße hat unter den Baumaßnahmen der Kreisbaugenossenschaft und der Fränkel AG massiv gelitten: Gravierende Unebenheiten, loses Pflaster in den Kreuzungsbereichen und fehlende Gehwege markieren derzeit das Straßenbild. Es ist in der Planung deutlich mehr Grün vorgesehen, als das bislang der Insofern stimme ich der Maßnahme zu.
Allerdings sehe ich die dargestellten Planungen zur Ausführung kritisch:
- Zu viele Parkplätze am Straßenrand (sämtliche Neubauten sind mit Tiefgaragen unterbaut, es gibt eine öffentliche Tiefgarasche der Fränkel AG, die Allmandstraße liegt im innerstädtischen Bereich und in guter Anbindung zum ÖPNV)
- Der Straßenquerschnitt ist deutlich zu hoch, auch im Sinne der Verkehrsberuhigung wäre eine Verschmälerung der Straße sinnvoll
- Beim Quartier rund um die Allmandstraße handelt es sich um eines der heißesten in ganz Friedrichshafen. Viel Bebauung, viel Versiegelung, kaum Grünflächen. Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass die Asphalt- und Plfasterflächen mit möglichst hellen Farbtönen ausgestattet werden.
- Die Baumscheiben sind zu gering bemessen – so können keine Bäume entstehen, die im Sinne des Kleinklimas wirken können.
- Ich setze mich für einen Grünkorridor ein, der vom Riedlewald bis in die Innenstadt reicht und somit die Lebens‑, Woh- und Aufenthaltsqualität für Quartiersbewohner sowie Quartiersdurchquerer steigert.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Erklärung: Obwohl die in der Sitzungsvorlage dargestellten Maßnahmen für Friedrichshafen tatsächlich ein Novum bedeuten, scheinen sie mir nicht weit genug zu gehen, andere Städte sind bereits deutlich weiter. So habe ich aufgrund der zahlreichen Kritikpunkte und der geplanten Verkehrssituation – Tempo 30 anstatt der in der Vorlage angekündigten Verkehrsberuhigten Zone – gegen diesen Beschlussantrag gestimmt.
Prüfung Bauausgaben der Stadt
Worum geht es?
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führt im Auftrag der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) die überörtliche Prüfung von Gemeinden nach Maßgabe von § 113 Gemeindeordnung (GemO-kameral) durch. Der Zweck dieser gesetzlich vorgeschriebenen – turnusmäßig alle 4 bis 5 Jahre stattfindenden – eigenverantwortlichen GPA-Prüfungen ist eine übergemeindliche Prüfung der Kommunen mit mehr als 4.000 Einwohnern.
Gegenstand der Prüfung waren die Bauausgaben der Stadt und der Zeppelin-Stiftung in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017.
Die Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt, die da waren:
- Neubau der Mehrzweckhalle im Stadtteil Kluftern (Brunnisachhalle)
- Umbau und Erweiterung von Schule und Kindergarten im Stadtteil Kluftern
- Neubau des Regenwasserkanals Löwentalerstraße
- Erschließung des Gewerbegebiets „Alt-Allmannsweiler“
Die Prüfer stellten Nachfragen zu einzelnen Punkten, zu denen das Stadtbauamt jeweils Stellung nahm. Unter anderem wurde von den Prüfern unter Punkt 4.1 die Produktvorgabe in Leistungsverzeichnissen angemerkt. Ausschreibungen hätten grundsätzlich produktneutral zu erfolgen.
Das Stadtbauamt argumentierte unter anderem damit, mit einer produktbezogenen Ausschreibung eine Mindestqualität der Leistung bzw. eine einheitliche Infrastruktur erreichen zu können.
Das Regierungsräsidium Tübingen bestätigte, dass die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Friedrichshafen in den Haushaltsjahren 2014 – 2017 abgeschlossen ist.
Ergänzend wird vom Regierungspräsidium folgender Hinweis gegeben:
Zu Rdnr. 2 – Produktvorgaben in Leistungsverzeichnissen
Im Hinblick auf die Ausführungen in der Stellungnahme wird auf die zwingende Beachtung von § 7 Abs. 2 VOB/A 2016 hingewiesen. Die Leistung ist grundsätzlich produktneutral auszuschreiben.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt von dem Bericht über die Prüfungsergebnisse der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Kenntnis.
Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass das Prüfungsverfahren durch das Regierungspräsidium Tübingen mit der Abschlussbestätigung vom 21.12.2018 abgeschlossen wurde.
Meine Haltung:
Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, ich nehme das Ergebnis zur Kenntnis.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Bericht über die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis genommen.
Einwohnerfragestunde (18 Uhr)
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Gemeindewahlausschuss
Worum geht es?
Am 26. Mai 2019 finden neben der Europawahl auch die Kommunalwahl mit den Wahlen der Kreis‑, Gemeinde- und Ortschaftsräte statt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KommWG) und der Kommunalwahlordnung (KommWO) maßgebend.
Somit ist nach § 11 KomWG die Bildung eines Gemeindewahlausschusses erforderlich. Dieser hat die Aufgabe, die Gemeindewahlen zu leiten und das Wahlergebnis festzustellen. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigten.
Ist der Oberbürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes Herr Oberbürgermeister Andreas Brand. Nach den allgemeinen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechtes nimmt Herr Bürgermeister Andreas Köster die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden wahr.
Entsprechend der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bei vorangegangenen Wahlen, insbesondere bei der Oberbürgermeisterwahl 2017, schlagen wir vor, sechs Beisitzer und Beisitzerinnen und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen aus der Mitte des Gemeinderates oder der wahlberechtigten Bürger zu wählen.
Gem. § 15 KomWG darf auch dieser Personenkreis weder Wahlbewerber/in noch Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag bei der Gemeinde‑, Kreis- und Ortschaftsratswahl sein und in nicht mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Die gleichzeitige Berufung in den Gemeinde- und in den Kreiswahlausschuss ist somit nicht zulässig.
Beschlussantrag:
- Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ist Herr Oberbürgermeister Andreas Brand.
- Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Bürgermeister Andreas Köster.
Als Beisitzer/innen werden gewählt |
als deren Stellvertreter |
|
CDU |
Johannes Brugger |
Carl Deppler |
FWV |
Erich Habisreuther |
Bernhard Leins |
SPD |
Roland Frank |
Dr. Gerhard Sturm |
Grüne |
Gunthild Schulte-Hoppe |
Ingrid Leiprecht |
ÖDP |
Josef Mayer |
Roland Kaczmarek |
FDP |
Gerlinde Ajioboye-Ames |
Alfred Eger |
Meine Haltung:
Die Bildung eines Gemeindewahlauschusses ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit den genannten BeisitzerInnen und der StellvertreterInnen bin ich einverstanden – eine Überraschung gab es: Mit Roland Kaczmarek (SPD) als stellvertretendes Mitglied für die ÖDP hatte wohl kaum jemand gerechnet.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG)
Worum geht es?
Die Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrats der FFG endet gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags (FFG) mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mit Ablauf der Amtszeit der Mitglieder des alten Aufsichtsrats sind sämtliche Entsendungsrechte neu auszuüben.
Vorgeschlagen werden für die Wahl des Aufsichtsratsvertreters der Stadt Friedrichshafen weiterhin Herr Erster Bürgermeister Dr. Stefan Köhler sowie Frau Rossbrey, die über Kenntnisse in einem Wirtschaftsunternehmen in der Flughafenindustrie verfügt.
Vom Landkreis Bodenseekreis wird Herr Alexander-Florian Bürkle, Geschäftsführer des Gesellschafters Technische Werke Friedrichshafen, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Alle Vorgeschlagenen sind bereits heute Mitglied im Aufsichtsrat der FFG.
Beschlussantrag:
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Die Stadt Friedrichshafen schlägt gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Flughafen Friedrichshafen GmbH der Gesellschafterversammlung zur Wahl die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Erster Bürgermeister Dr. Stefan Köhler und Frau Petra Rossbrey als Aufsichtsratsmitglieder für die neue Amtszeit des Aufsichtsrats der Flughafen Friedrichshafen GmbH vor.
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Der Gemeinderat nimmt vom dem abwechselnden Vorschlagsrecht von Stadt Friedrichshafen und Landkreis Bodenseekreis gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag Kenntnis und begrüßt den Vorschlag des Landkreises von Herrn Alexander-Florian Bürkle für dessen Wiederwahl durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Flughafen Friedrichshafen GmbH.
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Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird gem. § 104 Abs. 1 GemO angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Friedrichshafen GmbH am 9. April 2019 bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gem. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlussantrags abzustimmen.
Meine Haltung:
Da ich den Flughafen in seiner bestehenden Form grundsätzlich ablehne, ist mir nicht wichtig, wer dort im Aufsichtsrat vertreten ist.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe mich enthalten.
Beteiligungsrichtlinie
Worum geht es?
Die Stadt Friedrichshafen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bisher schon vielfältig praktizierten und geübten Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für die Stadt Friedrichshafen weiter zu entwickeln und in noch transparenterer Weise für die Festlegung der hier geltenden Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung zu sorgen.
Ziel ist es auf diese Weise das öffentliche Vertrauen in Unternehmen mit städtischer Beteiligung und in die Stadt als Anteilseigner weiter zu stärken.
In nunmehr drei Workshops wurde unter Einbezug von zwei externen Moderatoren der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit den Fraktionen, Geschäftsführungen und Dezernenten die beigefügte Beteiligungsrichtlinie erarbeitet. Als neue Basis und Ausgangslage wurde das GPA-Muster gemäß GPA-Mitteilung Nr. 4/2009 als ein schlank gehaltenes Muster der Klarheit zu Grunde gelegt. Unter Aktualitätsgesichtspunkten wurde in dem Workshop dieses GPA-Muster fortentwickelt, so dass im Ergebnis dem Gremium eine übersichtliche und dem aktuellen Rechtsstand entsprechende Beteiligungsrichtlinie vorgelegt werden kann.
Die erarbeitete Beteiligungsrichtlinie gliedert sich in die drei nachfolgenden Abschnitte:
- A:kommunalrechtliche Verpflichtung des Gemeinderats zur Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften
- B:Grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Organe städtischer Beteiligungsgesellschaften
- C: Praktischen Umsetzung und konkrete Vorgaben und geeignete Instrumente, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsgesellschaft und deren Gesellschafterin Stadt (Beteiligungsverwaltung) effektiv, effizient und nachhaltig zu ermöglichen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung mit den in der beigefügten Richtlinie enthaltenen Standards für die Stadt Friedrichshafen.
Meine Haltung:
Ich begrüße die Erstellung der Beteiligungsrichtlinie und finde für mich und meine Arbeit natürlich vor allem Abschnitt A interessant und wichtig. Hier geht es um die Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in den städtischen Beteiligungsunternehmen und Gesellschaften. Besonders spannend dabei sind zwei künftige Grundsätze:
- Ämterhäufung
- Fehlzeiten
2.4.3 Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Außerdem sollen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden. Dies gilt nicht für den Oberbür- germeister und Beigeordnete. Falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäfts- jahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats ver- merkt werden. Als Teilnahme gilt auch eine solche über Telefon- oder Videokonferen- zen; das sollte aber nicht die Regel sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Temporäre Kita Fischbach
Worum geht es?
Allgemein:
Im Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wurde aufgezeigt, dass in Friedrichshafen weiterhin Bedarf an Betreuungsplätzen für Krippen- sowie Kindergartenkinder besteht. Insbesondere auch in den Stadtteilen Fischbach, Manzell und Spaltenstein.
Insbesondere ist ein starker Anstieg der Betreuungsanfragen für Kinder im Krippenalter ist zu verzeichnen. Darüber hinaus besteht auch eine weiterhin hohe Nachfrage nach den Betreuungszeiten „Verlängerter Öffnungszeit“ sowie der „Ganztagesbetreuung“.
Um dem Bedarf gerecht zu werden und das Ziel der Regelgruppenstärke für alle Einrichtungen in Friedrichshafen wieder zu erreichen, sind die zusätzlichen Betreuungsplätze zeitnah zu schaffen. Die jetzt geplante temporäre Einrichtung soll zukünftig dann durch ein 5‑gruppiges Kinderhaus im Rahmen des gesamtheitlichen Planungsprozess in Fischbach abgelöst werden.
Standort
Es ist geplant, die Kindertagesstätte in Friedrichshafen-Fischbach, zwischen Jahn- und Koberstraße, westlich der bestehenden Sporthalle zu erstellen. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Friedrichshafen und ist als Sportfläche ausgewiesen.
Entsprechend dem aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren soll an dieser Stelle zukünftig dann Wohnbebauung erfolgen.
Gruppen- und Betreuungsformen
Die Errichtung einer voraussichtlich 3‑gruppigen Einrichtung ist zum bedarfsgerechten Ausbau notwendig. Hierbei sollend die am stärksten nachgefragten Betreuungszeiten „Verlängerte Öffnungszeit“ und „Ganztagesbetreuung“ abgedeckt werden. Aber auch die Schaffung von weiteren Krippenplätzen soll im Rahmen der Realisierung berücksichtigt werden.
Beschlussantrag:
- Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für das westliche Stadtgebiet (insbesondere Fischbach, Manzell und Spaltenstein) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Bedarf an Betreuungsplätzen mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung einer temporären Kindertageseinrichtung einschließlich des ggf. zu schaffenden Planungsrechts in Fischbach zu prüfen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage eines angemessenen Raumprogramms für eine zwei- bis dreigruppige Kindertageseinrichtung vorzulegen.
Meine Haltung:
Wohnortnahe Kita-Plätze werden dringend benötigt. Das Grundstück steht kurzfristig zur Verfügung, die temporäre Lösung ist sinnvoll.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Erweiterung Kita Noadja
Worum geht es?
Allgemein:
Im Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wurde aufgezeigt, dass in Friedrichshafen weiterhin Bedarf an Betreuungsplätzen für Krippen- sowie Kindergartenkinder besteht. Insbesondere auch in den Stadtteilen Fischbach, Manzell und Spaltenstein.
Insbesondere ist ein starker Anstieg der Betreuungsanfragen für Kinder im Krippenalter ist zu verzeichnen. Darüber hinaus besteht auch eine weiterhin hohe Nachfrage nach den Betreuungszeiten „Verlängerter Öffnungszeit“ sowie der „Ganztagesbetreuung“.
Um dem Bedarf gerecht zu werden und das Ziel der Regelgruppenstärke für alle Einrichtungen in Friedrichshafen wieder zu erreichen, sind die zusätzlichen Betreuungsplätze zeitnah zu schaffen. Die temporäre Erweiterung soll weitere Betreuungsplätze im der Stadtmitte wohnortnah zur Verfügung stellen, bis dauerhafte Maßnahmen wie u. a. das Kinderhaus im Karl-Olga-Park realisiert sind.
Standort:
Geplant ist die Erweiterung südwestlich des bestehenden Kindergartens Familienzentrum Noadja mit 2 zusätzlichen Gruppen. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Friedrichshafen, Zeppelin Stiftung. Das Familienzentrum Noadja wird von der evangelischen Gesamtkirchengemeinde betrieben. Diese unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Das Außengelände ist sehr großzügig bemessen und auch nach Realisierung der zusätzlichen Gruppen noch deutlich größer als der „Standard“ des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS).
Gruppen- und Betreuungsformen
Die Erweiterung der Einrichtung ist zum bedarfsgerechten Ausbau notwendig. Als Betreuungsform soll hier die „Verlängerte Öffnungszeit“ angeboten werden. Aber auch die Schaffung von weiteren Krippenplätzen soll im Rahmen der Erweiterung berücksichtigt werden.
Beschlussantrag:
- Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die Stadtmitte wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Bedarf an Betreuungsplätzen mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die temporäre Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Familienzentrum Noadja zu prüfen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage eines angemessenen Raumprogramms für eine Erweiterung um 2 Gruppen vorzulegen.
Meine Haltung:
Wohnortnahe Kita-Plätze werden dringend benötigt. Das Familienzentrum Noadja hat im innerstädtischen Gebiet das größte Außengelände, so dass hier keine allzu großen Einschnitte für den Bewegungsfreiraum der Kinder zu erwarten sind.
Bei der vorliegenden Sitzungsvorlage handelt es sich um den Grundsatz- und Bedarfsbeschluss, Details sind damit noch nicht ausgearbeitet. Dennoch gibt es einige Fragen zu klären, die eventuell bereits in dieser frühen Planungsphase von Bedeutung sind:
- Wird der alte Baumbestand durch den temporären Anbau beeinträchtigt?
- Wie wird die Verbindung zwischen Solitärbau im Garten und Hauptbau hergestellt?
- Welche Infrastruktur ist im Neubau vorgesehen (Sanitärbereich, Küche, Büro)?
Von der Verwaltung wurde in der Sitzung des KSA bereits zugesagt, dass sowohl die Leitung als auch das gesamte pädagogische Team des Familienzentrums in die Planungen miteinbezogen werden sollen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Tennisheim VfB
Worum geht es?
Bereits im Dezember 2016 fasste der Gemeinderat den Beschluss, der Abteilung Tennis des VfB gemäß den damals gültigen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss aus den Mitteln der Zeppelin-Stiftung für den Neubau des Vereinsheims (187.773,08 Euro) sowie ein zinsloses Darlehen (57.700 Euro) zur Finanzierung des in Aussicht gestellten WLSB-Zuschusses zu gewähren.
Im Juli 2018 teilte der VfB Friedrichshafen der Stadtverwaltung schriftlich mit, dass sich der Neubau zeitlich verzögert hat und eine entsprechende Baukostensteigerung eingetreten ist. Grund für die Verzögerung war die Absicherung eines notwendigen Kredits in Höhe von 170.000 Euro.
In diesem Zusammenhang wurde die Planung des Neubaus des Vereinsheims neu aufgesetzt.
Der Vorstand des SSV hat seine Zustimmung zu diesem Bauprojekt aktuell noch einmal (erste Zustimmung am 26.02.2014) erneuert.
Aus Sicht der Verwaltung können die Mehrkosten dieses Bauvorhabens im Rahmen der gültigen Sportförderungsrichtlinien bezuschusst werden. Es bestehen keine Zweifel an den Ausführungen des Vereins und der Notwendigkeit des Bauvorhabens.
Beschlussantrag:
Die Abt. Tennis des VfB Friedrichshafen e. V. erhält gemäß den gültigen Sportförderungsrichtlinien für die Mehrkosten des Neubaus des Vereinsheims einen zusätzlichen Zuschuss aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung in Höhe von max. 33.578,52 €.
Meine Haltung:
Alle Zeichen stehen auf „Start“: Die Verwaltung sieht keine Probleme, der SSV hat zugestimmt, die Förderung stimmt mit den geltenden Sportförderrichtlinien überein.
Allerdings muss ich selbstkritisch einräumen, dass wir beim ersten Beschluss leider vergessen haben, eine Photovoltaik-Anlage zur Heißwasserbereitung sowie ein Gründach einzufordern. Allerdings wäre dieses Ansinnen aufgrund der klammen Finanzlage des Vereins evtl. sowieso gescheitert, zum jetzigen Zeitpunkt können wir nur noch anregen, es bei kommenden Projekten gleich von Beginn an mitzudenken.
Die Fragen nach Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden, sie werden zeitnah nachgereicht. Auch der Vorschlag, dass die Finanzierung der Maßnahmen durch einen höheren Zuschuss der Stadt gefördert werden könnte, wird mitgenommen und geprüft.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Politische Teilhabe von Migranten
Worum geht es?
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Prozess zur Umstrukturierung des Rates der Nationen und Kulturen und des Integrationsausschusses zu steuern und zu begleiten mit dem Ziel, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Migrantenorganisationen zu stärken. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit dem Integrationsausschuss und unter Beteiligung der Migrantenorganisationen ein Modell entwickelt werden, das die neuen, mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz Baden-Württemberg (PartIntG BW) 2015 geschaffenen Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Dieser Prozess sollte im Sinne eines Gesamtkonzeptes mit der Überarbeitung der Kulturvereinsförderungsrichtlinien verzahnt werden.
Unter externer Begleitung wurde im Rahmen von zwei Workshops die Erarbeitung der neuen Struktur durchgeführt. Als Ergebnis entstanden Handlungsempfehlungen, die vom Amt für Soziales, Familie und Jugend aufgenommen wurden und die Basis für das vorliegende Konzept bilden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Integrationsausschuss wird zum Integrationsbeirat. Die Anzahl der Sitze wird im Sinne der Arbeitsfähigkeit verringert. Die migrantischen Mitglieder werden künftig nicht mehr als Vertreter ihrer Vereine über den Rat der Nationen und Kulturen gewählt, sondern auf Grundlage ihrer Expertise über ein Bewerbungsverfahren zu sachkundigen Einwohnern bestimmt. Der Integrationsbeirat ist strategisch ausgerichtet.
- Der Rat der Nationen und Kulturen wird zum Forum der Kulturen. Dieses soll nicht mehr nur aus Migrantenvereinen bestehen, sondern wird auch für Helferkreise geöffnet. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Die Ausrichtung dieses Gremiums ist in Abgrenzung zum Integrationsbeirat stärker operativ.
- Mit der Einrichtung eines dritten Gremiums, dem Forum der Religionen, wird den in beiden Workshops übereinstimmend erwähnten extremistischen und polarisierenden Tendenzen Rechnung getragen. Die in Friedrichshafen vertretenen Glaubensgemeinschaften sollen hier präventive Arbeit gegen Radikalisierung und Extremismus leisten und den interreligiösen Dialog fördern. Die Installierung des Gremiums wird über das Landesprogramm „Lokale Räte der Religionen“ begleitet und unterstützt.
Das Partizipations- und Integrationsgesetz BW wird durch das vorliegende Konzept umgesetzt.
Die Verzahnung mit der neuen Kulturvereinsförderungsrichtlinie ist dadurch gegeben, dass die aktive Teilnahme an den städtischen Gremien der Integrationsarbeit als neue Fördervoraussetzung für Migranten- und interkulturelle Vereine aufgenommen wurde.
Beschlussantrag:
- Die Gremien zur politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund werden gemäß vorliegendem Konzept in der Anlage mit Beginn der neuen Legislaturperiode 2019 installiert.
- Das Sitzungsgeld für die Sachkundigen Einwohner im Integrationsbeirat wird analog zu den Vollversammlungen des Jugendparlaments auf 12,50 Euro pro Sitzung angehoben.
Meine Haltung:
Seit ich 2014 als Mitglied in den Integrationsausschuss gekommen bin, drehten sich die Diskussionen mehr oder weniger immer um die gleichen Themen (Vereinsräume, Geld, vermeintliche Diskriminierung einzelner Kulturvereine/Religionen) und mehr oder weniger im Kreis. Die tatsächlich wichtigen Aufgaben, wie z.B. den Umgang mit vielen neuen Migranten 2015 konnten in diesen Strukturen nicht aufgenommen und angegangen werden.
Glücklicherweise wurde der Vorschlag zur Umstrukturierung problemlos und schnell mehrheitlich angenommen, so dass konzentriert und mit externer Hilfe das nun vorliegende Konzept erarbeitet werden konnte.
Ich sehe die Neustrukturierung als große Chance, dass die anstehenden Themen künftig tatsächlich sachbezogen und lösungsorientiert angegangen werden können.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Freiwillige Feuerwehr Friedrichshafen
Worum geht es?
Beamte und Beamtinnen des Einsatzdienstes der Feuerwehr haben nach § 79 Abs. 1 LBG Anspruch auf freie Heilfürsorge. Alternativ kann der Dienstherr entsprechend § 79 Abs. 4 LBG Beihilfe und einen Zuschuss zu den Beiträgen einer Krankheitskostenversicherung gewähren.
Seit der Umstellung von Beschäftigtenstellen im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst auf Beamtenstellen in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes im Jahr 2014 macht die Stadt Friedrichshafen von dem ihr nach § 79 Abs. 4 LBG eingeräumten Gestaltungsrecht Gebrauch und gewährt den Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr anstelle der Heilfürsorge zu den Aufwendungen in Krankheitsfällen Beihilfe nach den beihilferechtlichen Vorschriften des Landes und einen Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung. Die Beihilfe wird über den Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) abgewickelt, der Zuschuss wird bisher in pauschalisierter Form gewährt und beträgt seit Einführung 100,00 EUR monatlich.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 17.11.2016 entschieden, dass die Ausgestaltung und Festlegung des Zuschusses nach § 79 Abs. 4 LBG durch den Gemeinderat mittels Satzung zu erfolgen hat. Dabei liegt die Höhe des Zuschusses im Ermessen des Dienstherrn und unterliegt nur bedingt einer gerichtlichen Überprüfbarkeit.
Bei der Gewährung eines Zuschusses zur Krankheitskostenversicherung muss die Höhe durch Gemeinderatsbeschluss in Form einer Satzung bestimmt werden.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage A beigefügte Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr.
Meine Haltung:
Ich halte die Vorgeschlagene Regelung für in Ordnung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Frage: Die Parkzeiten auf dem Parkplatz am Landratsamt reichen für Beratungsgespräche und sonstige Amtsgänge nicht aus, Strafzettel sind die Folge. Können die Parkzeiten angepasst werden?Antwort: Das Problem ist bereits bekannt und wird gelöst.
Frage: Nach dem Brand im Parkhaus am See haben sich ein Arzt und diverse Anwohner gemeldet, die bislang Mieter im Parkhaus waren. Sie alle haben Probleme zu parken, kurze Anlieferungsfahrten zu tätigen oder im Fall des Arztes haben die Patienten die in der Regel bereits älter sind, Probleme zu parken.
Antwort:
- Wer körperliche Gründe oder eine sonstigen gewichtigen Grund nachweisen kann erhält nach einer Prüfung durch das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung ggf. eine Sondergenehmigung
- Andientest es wurden für die Bewohner der Innenstadt / Fußgängerzone ausgeweitet
- Die Uferpromenade ist kein (Dauer-) Parkplatz, auch nicht für die (Wasserschutz-)Polizei
- Wie viele Parkgaragen-Mieter sind vom Brand betroffen? Antwort wird nachgereicht. Aber: Alle Mieter haben Ersatzparkplätze erhalten
Frage: Aufgrund der Folgen durch die Sperrung Knotenpunkt Kepler-/Ailingerstraße entsteht ein Chaos in der Charlottenstraße das vor allem den ÖPNV nachhaltig beeinträchtigt. Wäre es möglich, das Parken während der Bauzeit nur noch einseitig zu gestatten?
Antwort: Folgt.
Frage: Wer ist für die Bushaltestellen im Stadtgebiet zuständig? An der Bushaltestelle am Maybachstift stehen Wartende derzeit im Regen.
Antwort: Wird abgeklärt.
Frage: Wäre es möglich, den Busverkehr während der Wiederinstandsetzung des Parkhaus am See, wie bereits früher, wieder durch den innerstädtischen Bereich (Schanzstraße, Karlstraße, Romanshorner Platz) geführt werden? Damit würden sich die In Frage 2 festgestellten Probleme bereits gelöst. Es soll sich dabei um eine Interimslösung handeln.
Antwort: Wird abgeklärt.