Sechs Stun­den Sit­zungs­dau­er, vie­le Emo­tio­nen, kon­tro­ver­se Dis­kus­sio­nen, lan­ge Frak­ti­ons­re­den, eine denk­bar knap­pe Abstim­mung, eine Über­ra­schung und letzt­lich aber auch Über­ein­stim­mun­gen in vie­len Berei­chen kenn­zeich­nen die gest­ri­ge Gemeinderatssitzung.

Was im Detail bespro­chen und beschlos­sen wur­de gibt es wie immer hier nach­zu­le­sen. Viel Spaß dabei!

Die Tages­ord­nung zur Sit­zung mit allen voll­stän­di­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Wech­sel bei den Grü­nen: Auf Gom­bert folgt Mader

Bild: Gunt­hild Schulte-Hoppe

2018 / V 00335 Nie­der­le­gung des Gemein­de­rats­man­da­tes durch Frau Stadt­rä­tin Mat­hil­de Gom­bert und Ver­ab­schie­dung von Frau Gombert

2018 / V 00336 Fest­stel­lung, ob Hin­de­rungs­grün­de für den Ein­tritt von Frau Dag­mar Mader als Nach­fol­ge­rin der aus­schei­den­den Stadt­rä­tin Mat­hil­de Gom­bert in den Gemein­de­rat vorliegen

Ver­pflich­tung von Frau Dag­mar Mader

2018 / V 00337 Neu­bil­dung von gemein­de­rät­li­chen Aus­schüs­sen infol­ge des Aus­schei­dens von Frau Stadt­rä­tin Mat­hil­de Gombert

Wor­um geht es?

2018 / V 00335:

Mat­hil­de Gom­bert schei­det auf eige­nen Wunsch Ende Janu­ar aus dem Gemein­de­rat aus. Nach § 16 der Gemein­de­ord­nung (GemO) kann ein Bür­ger sein Aus­schei­den aus dem Gemein­de­rat ver­lan­gen, wenn wich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Ein wich­ti­ger Grund liegt u.a. dann vor, wenn der Bür­ger 10 Jah­re lang dem Gemein­de­rat ange­hört hat oder mehr als 62 Jah­re alt ist. Bei­de Vor­aus­set­zun­gen lie­gen bei Frau Gom­bert vor.

2018 / V 00336:

Die ers­te Ersatz­be­wer­be­rin wohnt seit 2017 nicht mehr in Fried­richs­ha­fen und kommt somit laut Gemein­de­ord­nung nicht zur Nach­fol­ge von Mat­hil­de Gom­bert infra­ge. Die zwei­te Ersatz­be­wer­be­rin ist Frau Dag­mar Mader. Frau Mader hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemein­de­rat annimmt.

Nach § 29 Abs. 5 GemO stellt der Gemein­de­rat fest, ob bei einem nach § 31 Abs. 2 GemO in den Gemein­de­rat nach­rü­cken­den Ersatz­be­wer­ber Hin­de­rungs­grün­de nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

2018 / V 00337:

Frau Gom­bert war Mit­glied in fol­gen­den Gremien:

Finanz- und Verwaltungsausschuss

Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Angelegenheiten

Stif­tungs­rat

Ältes­ten­rat

Auf­sichts­rat LZ

Durch das Aus­schei­den von Frau ombert und dem Ein­tritt von Frau Mader zum 28.01.2019 wird ab die­sem Zeit­punkt eine Neu­be­set­zung der oben genann­ten Gre­mi­en erforderlich.

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen stellt den Antrag, in die o.g. Gre­mi­en anstel­le von Frau Gom­bert fol­gen­de Ver­tre­ter abzusenden:

Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schuss: Frau Mader

Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Ange­le­gen­hei­ten: Herrn Leiprecht

Stif­tungs­rat: Herrn Leiprecht

Ältes­ten­rat: Herrn Leiprecht

Auf­sichts­rat LZ: Frau Mader

Beschluss­an­trä­ge:

2018 / V 00335:

Dem Antrag von Stadt­rä­tin Mat­hil­de Gom­bert auf Aus­schei­den aus dem Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen wird entsprochen.

2018 / V 00336:

Bei Frau Dag­mar Mader liegt kein Hin­de­rungs­grund für den Ein­tritt in den Gemein­de­rat nach § 29 GemO vor.

Sie tritt damit in den Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen anstel­le der aus­schei­den­den Stadt­rä­tin Mat­hil­de Gom­bert ein.

2018 / V 00337:

  1. Der Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schuss wird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:

Mit­glie­der:
CDU-Frak­ti­on: Dr. Brot­zer, Bern­hard, Fröh­lich, Hager, Brugger
SPD-Frak­ti­on: Kacz­ma­rek, Dr. Sigg, Mommertz
FW-Frak­ti­on: Ort­lieb, Bau­meis­ter, Leins
Grü­ne: Mader, Lattner
ÖDP/​Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky

  1. Der Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Ange­le­gen­hei­ten wird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    CDU-Frak­ti­on: Dr. Brotzer
    SPD-Frak­ti­on: Dr. Sigg
    FW-Frak­ti­on: Ortlieb
    Grü­ne: Leiprecht
    ÖDP/​Fraktionslos: Hi?-Petrowitz
  2. Der Stif­tungs­rat wird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    CDU-Frak­ti­on: Dr. Brot­zer, Stell­ver­tre­ter: Fröhlich
    SPD-Frak­ti­on: Dr. Sigg, Stell­ver­tre­ter: Tautkus
    FW-Frak­ti­on: Ort­lieb, Stell­ver­tre­ter: Dr. Hoehne
    Grü­ne: Lei­precht, Stell­ver­tre­ter: Ankermann
  3. In den Ältes­ten­rat wird anstel­le von Frau Gom­bert Herr Lei­precht entsandt.
  4. In den Auf­sichts­rat LZ wird anstel­le von Frau Gom­bert Frau Mader entsandt.

Mei­ne Haltung:

Ich bedau­re es sehr, dass Mat­hil­de den Gemein­de­rat und somit auch die Frak­ti­on ver­lässt. Sie war mit ihrer ruhi­gen, aber bestimm­ten Art ein oft ruhen­der Pol im Cha­os der Dis­kus­sio­nen und poli­ti­schen Anfor­de­run­gen. Dabei schaff­te sie es immer zu ver­mit­teln, dass sie für alle Hal­tun­gen, Mei­nun­gen und Ideen grund­sätz­lich offen war und sich immer dafür ein­setz­te, die­se mit den not­wen­di­gen Fun­da­men­ten zu unter­le­gen. Ich bin mir sicher, wir wer­den Mat­hil­de vermissen.

Gleich­zei­tig kön­nen wir auch ent­spannt nach vor­ne Bli­cken und uns auf die Zusam­men­ar­beit mit unse­rem wohl­be­kann­ten Frak­ti­ons­kol­le­gen Ger­hard Lei­precht in sei­nem alten neu­en Amt als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­dem freu­en. Und auch Dag­mar wird unse­re Frak­ti­on mit Sicher­heit berei­chern, auch hier ist die Vor­freu­de sehr berechtigt!

Mehr Infos gibt es auch noch hier.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ehrun­gen

Ehrung von Herrn Stadt­rat Edu­ard Hager für 20jährige und Herrn Stadt­rat Dr. Wolf­gang Sigg für 15jährige Zuge­hö­rig­keit zum Gemeinderat

Die bei­den Stadt­rä­te wur­den für ihre lang­jäh­ri­ge Zuge­hö­rig­keit im Gemein­de­rat vom Ober­bür­ger­meis­ter geehrt und mit wohl­wol­len­den Wor­ten bedacht. Bei­de kan­di­die­ren im Früh­jahr 2019 für ihre jewei­li­ge Par­tei (CDU und SPD) wie­der für ein Gemeinderatsmandat.

Beschlüs­se und Bekanntgaben

2018 / V 00365 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

  1. Zep­pe­lin-Stif­tung Fer­di­nand gGmbH: Ände­rung des Gesell­schaf­ter­ver­trags (10.12.2018)
  2. Ver­län­ge­rung einer Kauf­op­ti­on über eine Gewer­be­flä­che im Gewer­be­park Am Flug­ha­fen (17.12.2018)
    Der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen stimmt der Ver­län­ge­rung der Bin­dungs­frist des zwi­schen der Stadt Fried­richs­ha­fen und der Fa. Lieb­herr-Aero­space GmbH bestehen­den Kauf­an­ge­bo­tes über den Erwerb eines ca 22.125 m² gro­ßen Grund­stü­ckes im Gewer­be­park Am Flug­ha­fen bis 31.12.2019 zu.
  3. Zustim­mung zum Eigen­tums­wech­sel eines Grund­stü­ckes, das von der Stadt an die Fir­ma dou­ble­Slash Net-Busi­ness ver­kauft wur­de und das die­se nun an die PRIS­MA Hol­ding AG (Pris­ma Deutsch­land GmbH) wei­ter­ver­kauft. Das Grund­stück liegt im Gewer­be­park Am Flug­ha­fen und hat eine Grö­ße von 5.642 m2. (17.12.2018)

Mei­ne Haltung:

Zu 2.: Die Ver­län­ge­rung der Kauf­op­ti­on ist inso­fern wich­tig, weil der­zeit noch die Erwei­te­rung des Fir­men­ge­län­des in den See­wald hin­ein zur Dis­kus­si­on steht. Die­se Pla­nung, die die Abhol­zung eines Teil­stü­ckes des See­wal­des vor­sieht, kann noch gestoppt wer­den, wenn ein adäqua­tes Grund­stück zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kann. Dies ist mit dem reser­vier­ten Grund­stück im Gewer­be­park Am Flug­ha­fen der Fall.

Jet­ten­hau­ser Esch

2018/ V 00344 Bebau­ungs­plan Nr. 219 „Jet­ten­hau­ser Esch“ Zustim­mung zum städ­te­bau­li­chen Ent­wurf – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Der Bereich „Jet­ten­hau­ser Esch“ liegt im Stadt­teil Jet­ten­hau­sen und wird durch die Wag­gers­hau­ser Stra­ße, die Sus­o­stra­ße, durch die bestehen­den Wohn­häu­ser an der Pacel­li­stra­ße und die bestehen­den Wohn­häu­ser an der Wert­h­mann Stra­ße begrenzt.

Künf­tig wird der süd­west­li­che Teil des Grund­stücks an der Wag­gers­hau­ser Stra­ße durch die Unter­tun­ne­lung der B 31 neu ange­schnit­ten. Die­se Flä­che kann nicht über­baut wer­den, wird aber als öffent­li­che Grün­flä­che gestal­tet, über die künf­tig auch der Vel­oring geführt wird. Ins­ge­samt umfasst der Bereich eine Flä­che von 5,83 ha, Eigen­tü­me­rin ist das Sied­lungs­werk Stuttgart.

Das Plan­ge­biet ist im flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Fried­richs­ha­fen als geplan­te Wohn­bau­flä­che dar­ge­stellt. Der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen hat­te dem Aus­lo­bungs­text zur Wett­be­werbs­durch­füh­rung in einem Grund­satz­be­schluss am 09.10.2017 zugestimmt.

Von den 20 zum Ideen­wett­be­werb ein­ge­la­de­nen Archi­tek­ten wur­den 17 Arbei­ten anonym, frist­ge­recht und voll­stän­dig ein­ge­reicht. Die Vor­ga­ben für den Ver­tie­fungs­teil des Ideen­wett­be­werbs sahen unter ande­rem eine Wohn­grup­pe mit Woh­nun­gen für Men­schen mit kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen, einen Club­raum der sowohl von Bewoh­ner des neu­en Quar­tiers als auch von Außen­ste­hen­den genutzt wer­den kann sowie eine Tages­grup­pe zur Betreu­ung von Klein­kin­dern vor.

Der Sie­ger­ent­wurf des Büros K9 Archi­tek­ten aus Frei­burg sieht ca. 400 Wohn­ein­hei­ten vor, von denen ca. 25 als Dop­pel-/Rei­hen­häu­ser vor­ge­se­hen sind. Von den rund 375 Wohn­ein­hei­ten im Geschoss­woh­nungs­bau wer­den ca. 100 Wohn­ein­hei­ten im geför­der­ten Woh­nungs­bau entstehen. 
Zusätz­lich in den Ent­wurf mit auf­ge­nom­men wur­den die vom Amt für Bil­dung, Betreu­ung und Sport nach­träg­lich gefor­der­te Kin­der­ta­ges­stät­te mit drei Grup­pen in den Ent­wurf auf­ge­nom­men, sowie ein ver­bes­ser­ter Lärm­schutz und eine Ver­bes­se­rung im Bereich der Regenrückhaltung.

Beschluss­an­trag:

  1. Der aus dem Wett­be­werbs­er­geb­nis resul­tie­ren­de und über­ar­bei­te­te städ­te­bau­li­che Ent­wurf von K9 Archi­tek­ten vom 30.11.2018 wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 219 „Jet­ten­hau­ser Esch“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der städ­te­bau­li­che Ent­wurf von K9 Archi­tek­ten vom 30.11.2018, der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M1:1000 (Vor­ent­wurf) vom 24.09.2018 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 24.09.2018.
  3. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  4. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Der Ent­wurf ist nicht schlecht – könn­te aber, vor allem was die Berück­sich­ti­gung der Ver­keh­re angeht, bes­ser sein. So wird es laut Plan unter allen Geschoss­woh­nungs­bau­ten Tief­ga­ra­gen geben, deren Zufahr­ten aktu­ell noch nicht ersicht­lich sind. Es ist jedoch zu ver­mu­ten, dass es auf­grund innen­lie­gen­der Zufahr­ten zu einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men inner­halb des Quar­tiers kom­men wird. Das wäre ver­meid­bar und wür­de die Wohn- und Auf­ent­halts­qua­li­tät im Quar­tier deut­lich heben. Bes­ser wäre es gewe­sen, man hät­te im ers­ten Schritt ein Quar­tier­spark­haus auf einer Ecke des Grund­stücks errich­tet und danach die Wohn­be­bau­ung erstellt. So wären teu­re Tief­ga­ra­gen ent­fal­len, die Miet­prei­se hät­ten noch wei­ter gesenkt wer­den kön­nen und die oben schon beschrie­be­ne Wohn- und Lebens­qua­li­tät hät­te deut­lich ver­bes­sert wer­den können.

Dazu hät­te auch eine her­aus­ra­gend gute Anbin­dung an den ÖPNV bei­getra­gen: Die Bus­hal­te­stel­le, die mei­ner Ansicht nach in die Mit­te des Quar­tiers gehört hät­te, liegt im Plan ganz am Rand, so dass die Wege zum Bus für die meis­ten Quar­tiers­be­woh­ne­rIn­nen spä­ter deut­lich län­ger sein wer­den, als die zu ihrem pri­va­ten PKW. So för­dert man den öffent­li­chen Nah­ver­kehr nicht, das ist bes­ten­falls eine Poli­tik des letz­ten Jahrhunderts.

Span­nend dabei ist, dass nicht etwa das Katho­li­sche Sied­lungs­werk als Bau­trä­ger sich die­sen Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­gen ver­schließt – nein, es ist wie­der ein­mal mehr die städ­ti­sche Ver­wal­tung, die sich mit dem Gedan­ken an auto­freie Quar­tie­re offen­sicht­lich längst noch nicht anfreun­den kann.

Die Anzahl der Woh­nun­gen, die ein­ge­zeich­ne­ten Grün- und Auf­ent­halts­flä­chen sowie die geplan­te quar­tier­sin­ter­ne Infra­struk­tur über­zeu­gen mich dennoch.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Itten­hau­sen Nord – Ausgleichsflächen

2018 / V 00357 Bebau­ungs­plan Nr 547 „Itten­hau­sen Nord“ Bin­dungs­be­schluss für exter­ne Ausgleichsflächen

Wor­um geht es?

Durch die Bau­maß­nah­me auf dem Grund­stück an der Teu­rin­ger Stra­ße sind Aus­gleichs­maß­nah­men auf­grund der Bau- und Anla­ge­bed­in­ten Wir­kun­gen im Hin­blick auf die vor­aus­sicht­li­che Ent­wick­lung des Umwelt­zu­stan­des zu leisten.

Neben den Maß­nah­men inner­halb des Gel­tungs­be­reichs des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 547 „Itten­hau­sen Nord“ zur Ver­mei­dung und Mini­mie­rung sind auch außer­halb auf den städ­ti­schen Flur­stü­cken 1784 (Gemar­kung Ailin­gen) und 184 (Gemar­kung Rader­ach) Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Um die­se zu sichern, wird der Bin­dungs­be­schluss getroffen.

Beschluss­an­trag:

Gesetz­li­che Grundlage:

Gemäß § 1a (3) BauGB sind in Bebau­ungs­plä­nen die Ver­mei­dung und der Aus­gleich vor­aus­sicht­lich erheb­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen des Land­schafts­bil­des und der Leis­tungs- und Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Natur­haus­hal­tes in der Abwä­gung zu berück­sich­ti­gen. Gem. § 14 BNatSchG sind Ein­grif­fe in Natur und Land­schaft im Sin­ne die­ses Geset­zes Ver­än­de­run­gen der Gestalt oder Nut­zung von Grund­flä­chen oder Ver­än­de­run­gen des mit der beleb­ten Boden­schicht in Ver­bin­dung stehenden 

Grund­was­ser­spie­gels, die die Leis­tungs- und Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Natur­haus­halts oder das Land­schafts­bild erheb­lich beein­träch­ti­gen kön­nen. Wei­ter heißt es in § 15 BNatSchG: 

(1) Der Ver­ur­sa­cher eines Ein­griffs ist ver­pflich­tet, ver­meid­ba­re Beein­träch­ti­gun­gen von Natur und Land­schaft zu unter­las­sen. Beein­träch­ti­gun­gen sind ver­meid­bar, wenn zumut­ba­re Alter­na­ti­ven, den mit dem Ein­griff ver­folg­ten Zweck am glei­chen Ort ohne oder mit gerin­ge­ren Beein­träch­ti­gun­gen von Natur und Land­schaft zu errei­chen, gege­ben sind. Soweit Beein­träch­ti­gun­gen nicht ver­mie­den wer­den kön­nen, ist dies zu begründen. 

(2) Der Ver­ur­sa­cher ist ver­pflich­tet, unver­meid­ba­re Beein­träch­ti­gun­gen durch Maß­nah­men des Natur­schut­zes und der Land­schafts­pfle­ge aus­zu­glei­chen (Aus­gleichs­maß­nah­men) oder zu erset­zen (Ersatz­maß­nah­men).

Bilan­zie­rung:

Durch die vor­lie­gen­de Pla­nung ent­steht ein rech­ne­ri­scher Ein­griff wie folgt:

Schutz­gut Landschaftsbild

Kom­pen­sa­ti­ons­be­darf

= – 3.374 Ökopunkte

Schutz­gut Boden

Kom­pen­sa­ti­ons­be­darf

= – 123.197 Ökopunkte

Schutz­gut Flo­ra + Fauna

Kom­pen­sa­ti­ons­be­darf

= – 38.229 Ökopunkte

Kom­pen­sa­ti­ons­be­darf

164.800 Öko­punk­te

Der Gemein­de­rat beschließt, die im Antrag auf­ge­lis­te­ten exter­nen Maß­nah­men ent­spre­chend der nach­fol­gen­den Erläu­te­rung, als Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men dem Bebau­ungs­plan Nr. 547 „Itten­hau­sen Nord“ zuzu­ord­nen und die Maß­nah­men auf der exter­nen Kom­pen­sa­ti­ons­flä­che durchzuführen.

Mei­ne Haltung:

Die Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men sind erfor­der­lich, die Aus­gleichs­flä­chen sind in Ordnung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Itten­hau­sen Nord – Satzungsbeschluss

2018 / V 00359 Bebau­ungs­plan Nr. 547 „Itten­hau­sen Nord“ – Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Die Schaf­fung von Wohn­raum hat der­zeit obers­te Prio­ri­tät, wes­halb die Stadt der­zeit auch alle ver­füg­ba­ren Grund­stü­cke auf ihre Nutz­bar­keit hin­sicht­lich der Wohn­be­bau­ung prüft. Die Plan­flä­che ist im Flä­chen­nut­zungs­plan als geplan­te Wohn­bau­flä­che aus­ge­wie­sen und bie­tet auch auf­grund der Eigen­tums­ver­hält­nis­se die Mög­lich­keit, kurz­fris­tig drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum zu schaffen.

Wei­ter­hin ist die Pla­nung auch in Ver­bin­dung mit der ange­streb­ten bau­li­chen Gesamt­ent­wick­lung des Orts­teils Berg und einer hier­aus mög­li­chen Ver­bes­se­rung der Nah­ver­sor­gung zu sehen und ent­spricht daher den sied­lungs­struk­tu­rel­len Ent­wick­lungs­zie­len der Stadt Friedrichshafen.

Es sol­len Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser errich­tet wer­den und je nach Nach­fra­ge besteht auch die Mög­lich­keit, die­ses Ange­bot par­al­lel zur Teu­rin­ger Stra­ße wei­ter nach Nor­den zu ver­län­gern. Eben­falls im Bereich des neu­en Anknüp­fungs­punk­tes soll eine Qua­riers­mit­te mit klei­nem Platz und Grün­flä­che sowie einem inte­grier­ten Kin­der­spiel­platz geschaf­fen wer­den. Die rest­li­che Bebau­ung sieht Indi­vi­du­al­wohn­for­men als Ein­zel- und Dop­pel­häu­ser vor.

Ins­ge­samt kön­nen so je nach Ver­dich­tungs­grad zwi­schen 80 und 90 Wohn­ein­hei­ten entstehen.

Wei­te­rer Verfahrensablauf:

Nach dem Sat­zungs­be­schluss kann die öffent­li­che Bekannt­ma­chung des Bebau­ungs­plans erfol­gen. Mit die­ser Bekannt­ma­chung erlangt der Bebau­ungs­plan die Rechtskraft.

Die Ver­wal­tung prüft auf Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen ob sich Bau­her­ren­ge­mein­schaf­ten für die­ses Wohn­ge­biet inter­es­sie­ren und fin­den lassen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ein­ge­gan­ge­nen Bür­ger­stel­lung­nah­men sowie die Stel­lung­nah­men der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB betei­lig­ten Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­ge 4).
  2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 20.11.2018 wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 3).
  3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 20.11.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 3).
  4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 20.11.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den Bebau­ungs­plan Nr. 547 „Itten­hau­sen Nord“ Ailin­gen“ erlassen:

Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GemO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 28.01.2019 den Bebau­ungs­plan Nr. 547 „Itten­hau­sen Nord“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten als Sat­zung beschlossen.

Ein­zi­ger Paragraph:
Der Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem

Lage­plan vom 20.11.2018 und dem Text­teil vom 20.11.2018.
Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Kri­tisch anmer­ken kann man die Durch­grü­nung, die wie­der ein­mal mehr etwas zu kurz kommt und der geplan­te Spiel­platz, der nun am west­li­chen Rand des Plan­ge­biets lie­gen soll. Aber: Es wird wei­te­rer Wohn­raum ent­ste­hen und jede Woh­nung zählt. So weit, so gut. Jetzt wäre es wün­schens­wert, wenn die Ver­wal­tung ihre Spiel­räu­me nut­zen wür­de und bei die­sem Pro­jekt erst­ma­lig neue Wege gehen wür­de. Das könn­te z.B. eine Aus­schrei­bung für Bau­her­ren­ge­mein­schaf­ten sein, die Pla­nung einer guten Anbin­dung des Rad­ver­kehrs von Anfang an und die Inte­gra­ti­on des ÖPNV als Selbst­ver­ständ­lich­keit mit hohem Nut­zer­kom­fort. Schau­en wir, was kommt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Stell­platz­sat­zung Friedrichshafen

2018 / V 00339 Erstel­lung einer Stell­platz­sat­zung für die Stadt Fried­richs­ha­fen zur Modi­fi­zie­rung der Richt­li­ni­en der Lan­des­bau­ord­nung – Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bün­dis 90/​Die Grü­nen vom 28.11.2016

Wor­um geht es?

Bereits 2016 hat­te die Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen einen Antrag gestellt, der zum Inhalt hat­te, für das Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen eine Stell­platz­sat­zung zur Modi­fi­zie­rung der Richt­li­ni­en in der Lan­des­bau­ord­nung zu erar­bei­ten und dem Gre­mi­um zum Beschluss vorzulegen.

Der Antrag sah vor, die Ver­wal­tung zu beauf­tra­gen, eine Stell­platz­sat­zung für das Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen (ohne Ort­schaf­ten) mit fol­gen­der Ziel­set­zung auszuarbeiten:

  • Min­de­rung des Stell­platz­be­darfs im öffent­lich geför­der­ten Wohnungsbau
  • Min­de­rung des Stell­platz­be­darfs bei öffent­lich geför­der­tem Seniorenwohnungen
  • Min­de­rung des Stell­platz­be­darfs bei unter­schied­li­cher Nut­zung zu ver­schie­de­nen Tages­zei­ten (zeit­lich gestaf­fel­te Mehrfachnutzung)
  • Min­de­rung des Stell­platz­be­darfs im Woh­nungs­bau durch Mobi­li­täts­kon­zep­te wie Car-Sha­ring, Job-Tickets o.ä.

Begrün­det wur­de der Antrag damit, dass die heu­te unter jedem Mehr­ge­schoss­woh­nungs­bau geplan­ten, äußerst teu­ren Tief­ga­ra­gen die Miet­prei­se pro Wohn­ein­heit stei­gen las­sen. Gleich­zei­tig besteht beim preis­ge­bun­de­nen Woh­nungs­bau sowie bei stadt­na­hen Woh­nun­gen oft über­haupt gar kein Bedarf an Stellplätzen.

Mit der Stell­platz­sat­zung soll dar­über hin­aus der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr (MiV) im Stadt­ge­biet gesteu­ert und nach­hal­tig redu­ziert wer­den. Mög­lichst vie­le Wege sol­len zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem ÖPNV zurück­ge­legt werden.

Nur durch eine Redu­zie­rung des MIV las­sen sich die grund­le­gen­den Kli­ma­schutz­zie­le der BRD und die im Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan und im ISEK ange­streb­ten Zie­le der Stadt Fried­richs­ha­fen erreichen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, inner­halb des vor­ge­schla­ge­nen Gel­tungs­be­rei­ches (sie­he Anla­ge 2) einen Ent­wurf für eine Stell­platz­sat­zung ent­spre­chend nach­fol­gen­der Begrün­dung und dem Vor­ge­hens­vor­schlag zu erarbeiten.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Stell­platz­sat­zung nach 5 Jah­ren auf ihre Prak­ti­ka­bi­li­tät in der Pra­xis zu prü­fen und in den Gre­mi­en Bericht zu erstatten.

Mei­ne Haltung:

Kürz­lich plau­der­te ein amtie­ren­der baden-würt­tem­ber­gi­scher OB aus dem Näh­käst­chen, in dem er einen unter den Bür­ger­meis­tern und Ober­bür­ger­meis­tern gän­gi­gen Witz zum Bes­ten gab: „Was ist die schärfs­te Waf­fe der Ver­wal­tung? – Nichts tun.“

Die­se Waf­fe hat die Häf­ler Ver­wal­tungs­spit­ze beim Antrag der Grü­nen wohl genutzt, immer­hin 2 Jah­re ließ sie sich Zeit, bis es nun zu einer Sit­zungs­vor­la­ge kam, damit das The­ma in den Gre­mi­en des Gemein­de­rats bera­ten wer­den kann. Zur Erin­ne­rung: „Auf Antrag einer Frak­ti­on oder eines Sechs­tels der Gemein­de­rä­te ist ein Ver­hand­lungs­ge­gen­stand auf die Tages­ord­nung spä­tes­tens der über­nächs­ten Sit­zung des Gemein­de­rats zu set­zen. (…)“ (GemO BW, § 34)

Dass die Ver­wal­tung nun nach die­ser lan­gen Zeit des Aus­sit­zens nur einen sehr klei­nen Teil im Bereich Stadt­mit­te / Nord­stadt in ihrem Vor­schlag berück­sich­tigt, ist für mich nicht nach­voll­zieh­bar. Sie wird damit weder den Kli­ma­schutz­zie­len noch den selbst­ge­steck­ten Zie­len im Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan und im ISEK gerecht.

Zwar geht der Vor­schlag der Ver­wal­tung einer­seits bei wei­tem nicht so weit, wie im ursprüng­li­chen Antrag gefor­dert. Ande­rer­seits ist der Vor­schlag immer noch bes­ser als nichts.

Sehr bemer­kens­wert war die knapp 20minütigen Frak­ti­ons­er­klä­rung der CDU-Frak­ti­on, die sich in Bezug auf die För­de­rung des PKW-Ver­kehrs mit deut­li­cher Mehr­heit für den Erhalt des Sta­tus quo bzw. des­sen Ver­bes­se­rung aus­sprach und die Kli­ma­schutz­zie­le kur­zer­hand in den Wind blies. Fak­ten waren uner­wünscht, ihre Mei­nung hat­ten sich die Frak­ti­ons­mit­glie­der, die mehr­heit­lich in den Außen­be­zir­ken und Ort­schaf­ten von Fried­richs­ha­fen woh­nen, bereits gebildet.

Eben­falls gegen den Antrag stimm­ten die Mit­glie­der der Öko­lo­gisch Demo­kra­ti­schen Par­tei (ÖDP). Für sie war der vor­lie­gen­de Vor­schlag der Ver­wal­tung „sei­ner Zeit vor­aus“ und des­halb nicht zustimmungsfähig.

Lie­be Kol­le­gen im Gemein­de­rat: Mit einer solch rück­wärts­ge­wand­ten Ver­kehrs­po­li­tik wird man viel­leicht mit dem „Gol­de­nen Scheu­er“ geehrt, die Pari­ser Kli­ma­zie­le dage­gen erreicht man damit nicht.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Die Abstim­mung fiel mit 20 Ja-Stim­men, 17 Gegen­stim­men und 3 Ent­hal­tun­gen denk­bar knapp aus.

All­mandstra­ße

2018 / V 00362 Stra­ßen­raum­ge­stal­tung All­mandstra­ße: Baubeschluss

Wor­um geht es?

Ange­sto­ßen durch die Neu­be­bau­ung durch die Kreis­bau­ge­nos­sen­schaft du die Frän­kel AG soll der Stra­ßen­raum der All­mandstra­ße zwi­schen Char­lot­ten­stra­ße und Schef­fel­stra­ße durch ein neu­es Gestal­tungs­kon­zept auf­ge­wer­tet wer­den. Der Abschnitt Schef­fel­stra­ße bis Kep­ler­stra­ße soll zu einem spä­te­ren Zeit­punkt in glei­cher Gestal­tung umge­setzt wer­den. Dar­über hin­aus besteht auf­grund des Zustands der Stra­ße ein tech­ni­scher Handlungsbedarf.

Der ers­te Bau­ab­schnitt soll 2019 – 2020 soll dabei in 5 Bau­pha­sen unter­teilt wer­den, wel­che zeit­lich ver­setzt umge­setzt wer­den sollen.

Die Neu­ge­stal­tung dient vor allem der Auf­wer­tung durch Attrak­ti­vie­rung der öffent­li­chen Flä­chen. Neben einer Viel­zahl von neu­en Baum­stand­or­ten wird eine moder­ne Stadt­mö­blie­rung vorgesehen.

Die All­mandstra­ße wird als „ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich“ gebaut und aus­ge­schil­dert werden.

Der Abschnitt zwi­schen der Char­lot­ten­stra­ße und der Wen­del­gard­stra­ße soll als Ein­bahn­stra­ße mit Fahrt­rich­tung Nor­den aus­ch­ge­schil­dert wer­den, wobei Rad­fah­rer auch ent­ge­gen­ge­setzt fah­ren dür­fen. Die Maß­nah­me dient der Ver­kehrs­ent­las­tung der Allmandstraße.

Aus Lärm­schutz­grün­den wird der Fahr­bahn­be­lag lärm­min­dernd abge­streut wer­den. Das Pflas­ter im Kreu­zungs­be­reich wird durch roten Asphalt ersetzt.

Die Geh­we­ge sol­len dage­gen gepflas­tert wer­den, die Pflas­ter­flä­chen wer­den dabei bar­rie­re­frei hergestellt.

Die Kos­ten­schät­zung beläuft sich auf 1.600.000 Euro, die Finan­zie­rungs­mit­tel sind bereits im Haus­halt 2019 in aus­rei­chen­der Höhe enthalten.

Zeit­plan:

Die Maß­nah­me soll im Juni 2019 begin­nen und im Mai 2020 abge­schlos­sen wer­den. Der Bau­ab­schnitt Char­lot­ten­stra­ße bis Wen­del­gard­stra­ße soll in Rück­spra­che mit den dort ansäs­si­gen Laden­ge­schäf­ten in den Som­mer­fe­ri­en 2019 her­ge­stellt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Dem vor­lie­gen­den Pla­nungs­kon­zept mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 1.600.000 EUR wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­te­ren Ver­fah­rens­schrit­te und Pla­nun­gen zu ver­an­las­sen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge zu schließen.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich ist die Maß­nah­me sinn­voll und mit­tel­fris­tig auch unum­gäng­lich. Die Stra­ße hat unter den Bau­maß­nah­men der Kreis­bau­ge­nos­sen­schaft und der Frän­kel AG mas­siv gelit­ten: Gra­vie­ren­de Uneben­hei­ten, loses Pflas­ter in den Kreu­zungs­be­rei­chen und feh­len­de Geh­we­ge mar­kie­ren der­zeit das Stra­ßen­bild. Es ist in der Pla­nung deut­lich mehr Grün vor­ge­se­hen, als das bis­lang der Inso­fern stim­me ich der Maß­nah­me zu.

Aller­dings sehe ich die dar­ge­stell­ten Pla­nun­gen zur Aus­füh­rung kritisch:

  • Zu vie­le Park­plät­ze am Stra­ßen­rand (sämt­li­che Neu­bau­ten sind mit Tief­ga­ra­gen unter­baut, es gibt eine öffent­li­che Tief­ga­ra­sche der Frän­kel AG, die All­mandstra­ße liegt im inner­städ­ti­schen Bereich und in guter Anbin­dung zum ÖPNV)
  • Der Stra­ßen­quer­schnitt ist deut­lich zu hoch, auch im Sin­ne der Ver­kehrs­be­ru­hi­gung wäre eine Ver­schmä­le­rung der Stra­ße sinnvoll
  • Beim Quar­tier rund um die All­mandstra­ße han­delt es sich um eines der hei­ßes­ten in ganz Fried­richs­ha­fen. Viel Bebau­ung, viel Ver­sie­ge­lung, kaum Grün­flä­chen. Des­halb ist unbe­dingt dar­auf zu ach­ten, dass die Asphalt- und Plfas­ter­flä­chen mit mög­lichst hel­len Farb­tö­nen aus­ge­stat­tet werden.
  • Die Baum­schei­ben sind zu gering bemes­sen – so kön­nen kei­ne Bäu­me ent­ste­hen, die im Sin­ne des Klein­kli­mas wir­ken können.
  • Ich set­ze mich für einen Grün­kor­ri­dor ein, der vom Ried­le­wald bis in die Innen­stadt reicht und somit die Lebens‑, Woh- und Auf­ent­halts­qua­li­tät für Quar­tiers­be­woh­ner sowie Quar­tiers­durch­que­rer steigert.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Erklä­rung: Obwohl die in der Sit­zungs­vor­la­ge dar­ge­stell­ten Maß­nah­men für Fried­richs­ha­fen tat­säch­lich ein Novum bedeu­ten, schei­nen sie mir nicht weit genug zu gehen, ande­re Städ­te sind bereits deut­lich wei­ter. So habe ich auf­grund der zahl­rei­chen Kri­tik­punk­te und der geplan­ten Ver­kehrs­si­tua­ti­on – Tem­po 30 anstatt der in der Vor­la­ge ange­kün­dig­ten Ver­kehrs­be­ru­hig­ten Zone – gegen die­sen Beschluss­an­trag gestimmt.

Prü­fung Bau­aus­ga­ben der Stadt

2019 / V 00003 Infor­ma­ti­on über die über­ört­li­che Prü­fung der Bau­aus­ga­ben der Stadt Fried­richs­ha­fen durch die Gemein­de­prü­fungs­an­stalt Baden-Würt­tem­berg (Haus­halts­jah­re 2014 bis 2017)

Wor­um geht es?

Die Gemein­de­prü­fungs­an­stalt Baden-Würt­tem­berg (GPA) führt im Auf­trag der Rechts­auf­sichts­be­hör­de (Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen) die über­ört­li­che Prü­fung von Gemein­den nach Maß­ga­be von § 113 Gemein­de­ord­nung (GemO-kame­ral) durch. Der Zweck die­ser gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen – tur­nus­mä­ßig alle 4 bis 5 Jah­re statt­fin­den­den – eigen­ver­ant­wort­li­chen GPA-Prü­fun­gen ist eine über­ge­meind­li­che Prü­fung der Kom­mu­nen mit mehr als 4.000 Einwohnern.

Gegen­stand der Prü­fung waren die Bau­aus­ga­ben der Stadt und der Zep­pe­lin-Stif­tung in den Haus­halts­jah­ren 2014 bis 2017.

Die Prü­fung hat sich auf ein­zel­ne Schwer­punk­te und auf Stich­pro­ben beschränkt, die da waren:

  • Neu­bau der Mehr­zweck­hal­le im Stadt­teil Kluft­ern (Brun­nisach­hal­le)
  • Umbau und Erwei­te­rung von Schu­le und Kin­der­gar­ten im Stadt­teil Kluftern
  • Neu­bau des Regen­was­ser­ka­nals Löwentalerstraße
  • Erschlie­ßung des Gewer­be­ge­biets „Alt-All­manns­wei­ler“

Die Prü­fer stell­ten Nach­fra­gen zu ein­zel­nen Punk­ten, zu denen das Stadt­bau­amt jeweils Stel­lung nahm. Unter ande­rem wur­de von den Prü­fern unter Punkt 4.1 die Pro­dukt­vor­ga­be in Leis­tungs­ver­zeich­nis­sen ange­merkt. Aus­schrei­bun­gen hät­ten grund­sätz­lich pro­dukt­neu­tral zu erfolgen. 
Das Stadt­bau­amt argu­men­tier­te unter ande­rem damit, mit einer pro­dukt­be­zo­ge­nen Aus­schrei­bung eine Min­dest­qua­li­tät der Leis­tung bzw. eine ein­heit­li­che Infra­struk­tur errei­chen zu können.

Das Regie­rungs­rä­si­di­um Tübin­gen bestä­tig­te, dass die über­ört­li­che Prü­fung der Bau­aus­ga­ben der Stadt Fried­richs­ha­fen in den Haus­halts­jah­ren 2014 – 2017 abge­schlos­sen ist.

Ergän­zend wird vom Regie­rungs­prä­si­di­um fol­gen­der Hin­weis gegeben: 

Zu Rdnr. 2 – Pro­dukt­vor­ga­ben in Leistungsverzeichnissen
Im Hin­blick auf die Aus­füh­run­gen in der Stel­lung­nah­me wird auf die zwin­gen­de Beach­tung von § 7 Abs. 2 VOB/A 2016 hin­ge­wie­sen. Die Leis­tung ist grund­sätz­lich pro­dukt­neu­tral auszuschreiben.

Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­rat nimmt von dem Bericht über die Prü­fungs­er­geb­nis­se der über­ört­li­chen Prü­fung der Bau­aus­ga­ben in den Haus­halts­jah­ren 2014 bis 2017 durch die Gemein­de­prü­fungs­an­stalt Baden-Würt­tem­berg Kenntnis.

Wei­ter­hin wird zur Kennt­nis genom­men, dass das Prü­fungs­ver­fah­ren durch das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen mit der Abschluss­be­stä­ti­gung vom 21.12.2018 abge­schlos­sen wurde.

Mei­ne Haltung:

Die Prü­fung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, ich neh­me das Ergeb­nis zur Kenntnis.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Bericht über die Prü­fungs­er­geb­nis­se zur Kennt­nis genommen.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (18 Uhr)

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es kei­ne Wortmeldungen.

Gemein­de­wahl­aus­schuss

2018 / V 00356 Bil­dung eines Gemein­de­wahl­aus­schus­ses für die Wahl der Gemein­de­rä­te und Ort­schafts­rä­te sowie für die Wahl der Kreis­rä­te am 26. Mai 2019

Wor­um geht es?

Am 26. Mai 2019 fin­den neben der Euro­pa­wahl auch die Kom­mu­nal­wahl mit den Wah­len der Kreis‑, Gemein­de- und Ort­schafts­rä­te statt. Für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Kom­mu­nal­wah­len sind die Bestim­mun­gen des Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes (KommWG) und der Kom­mu­nal­wahl­ord­nung (Komm­WO) maßgebend.

Somit ist nach § 11 KomWG die Bil­dung eines Gemein­de­wahl­aus­schus­ses erfor­der­lich. Die­ser hat die Auf­ga­be, die Gemein­de­wah­len zu lei­ten und das Wahl­er­geb­nis fest­zu­stel­len. Bei der Wahl der Kreis­rä­te lei­tet er die Durch­füh­rung der Wahl in der Gemein­de und wirkt bei der Fest­stel­lung des Wahl­er­geb­nis­ses mit.

Der Gemein­de­wahl­aus­schuss besteht aus dem Ober­bür­ger­meis­ter als Vor­sit­zen­den und min­des­tens zwei Bei­sit­zern. Die Bei­sit­zer und Stell­ver­tre­ter in glei­cher Zahl wählt der Gemein­de­rat aus dem Kreis der Wahlberechtigten.

Ist der Ober­bür­ger­meis­ter Wahl­be­wer­ber oder Ver­trau­ens­per­son für einen Wahl­vor­schlag, wählt der Gemein­de­rat den Vor­sit­zen­den des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses und einen Stell­ver­tre­ter aus dem Kreis der Wahl­be­rech­tig­ten und Gemein­de­be­diens­te­ten (§ 11 Abs. 2 KomWG).

Vor­sit­zen­der des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses ist kraft Geset­zes Herr Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Brand. Nach den all­ge­mei­nen Vor­schrif­ten des Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­rech­tes nimmt Herr Bür­ger­meis­ter Andre­as Kös­ter die Funk­ti­on des stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den wahr.

Ent­spre­chend der Zusam­men­set­zung des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses bei vor­an­ge­gan­ge­nen Wah­len, ins­be­son­de­re bei der Ober­bür­ger­meis­ter­wahl 2017, schla­gen wir vor, sechs Bei­sit­zer und Bei­sit­ze­rin­nen und deren Stell­ver­tre­ter und Stell­ver­tre­te­rin­nen aus der Mit­te des Gemein­de­ra­tes oder der wahl­be­rech­tig­ten Bür­ger zu wählen.

Gem. § 15 KomWG darf auch die­ser Per­so­nen­kreis weder Wahlbewerber/​in noch Ver­trau­ens­per­son für einen Wahl­vor­schlag bei der Gemeinde‑, Kreis- und Ort­schafts­rats­wahl sein und in nicht mehr als einem Wahl­or­gan Mit­glied sein. Die gleich­zei­ti­ge Beru­fung in den Gemein­de- und in den Kreis­wahl­aus­schuss ist somit nicht zulässig. 

Beschluss­an­trag:

  1. Vor­sit­zen­der des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses bei den Kom­mu­nal­wah­len am 26. Mai 2019 ist Herr Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Brand.
  2. Stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des Gemein­de­wahl­aus­schus­ses ist Herr Bür­ger­meis­ter Andre­as Köster. 

Als Beisitzer/​innen wer­den gewählt

als deren Stellvertreter

CDU

Johan­nes Brugger

Carl Depp­ler

FWV

Erich Habis­reu­ther

Bern­hard Leins

SPD

Roland Frank

Dr. Ger­hard Sturm

Grü­ne

Gunt­hild Schulte-Hoppe

Ingrid Lei­precht

ÖDP

Josef May­er

Roland Kacz­ma­rek

FDP

Ger­lin­de Ajioboye-Ames

Alfred Eger

Mei­ne Haltung:

Die Bil­dung eines Gemein­de­wahlau­schus­ses ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Mit den genann­ten Bei­sit­ze­rIn­nen und der Stell­ver­tre­te­rIn­nen bin ich ein­ver­stan­den – eine Über­ra­schung gab es: Mit Roland Kacz­ma­rek (SPD) als stell­ver­tre­ten­des Mit­glied für die ÖDP hat­te wohl kaum jemand gerechnet.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG)

2018 / V 00345 Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG): Neu­ent­sen­dung der Auf­sichts­rats­mit­glie­der der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Die Amts­zeit des bestehen­den Auf­sichts­rats der FFG endet gem. § 9 Abs. 3 des Gesell­schafts­ver­trags (FFG) mit Been­di­gung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, die über die Ent­las­tung für das vier­te Geschäfts­jahr nach dem Beginn der Amts­zeit beschließt. Das Geschäfts­jahr, in dem die Amts­zeit beginnt, wird nicht mit­ge­rech­net. Mit Ablauf der Amts­zeit der Mit­glie­der des alten Auf­sichts­rats sind sämt­li­che Ent­sen­dungs­rech­te neu auszuüben.

Vor­ge­schla­gen wer­den für die Wahl des Auf­sichts­rats­ver­tre­ters der Stadt Fried­richs­ha­fen wei­ter­hin Herr Ers­ter Bür­ger­meis­ter Dr. Ste­fan Köh­ler sowie Frau Ross­brey, die über Kennt­nis­se in einem Wirt­schafts­un­ter­neh­men in der Flug­ha­fen­in­dus­trie verfügt.

Vom Land­kreis Boden­see­kreis wird Herr Alex­an­der-Flo­ri­an Bürk­le, Geschäfts­füh­rer des Gesell­schaf­ters Tech­ni­sche Wer­ke Fried­richs­ha­fen, zur Wie­der­wahl vor­ge­schla­gen. Alle Vor­ge­schla­ge­nen sind bereits heu­te Mit­glied im Auf­sichts­rat der FFG.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen schlägt gem. § 9 Abs. 2 des Gesell­schafts­ver­trags der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Wahl die bis­he­ri­gen Auf­sichts­rats­mit­glie­der Herrn Ers­ter Bür­ger­meis­ter Dr. Ste­fan Köh­ler und Frau Petra Ross­brey als Auf­sichts­rats­mit­glie­der für die neue Amts­zeit des Auf­sichts­rats der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH vor.

  2. Der Gemein­de­rat nimmt vom dem abwech­seln­den Vor­schlags­recht von Stadt Fried­richs­ha­fen und Land­kreis Boden­see­kreis gem. § 9 Abs. 2 Gesell­schafts­ver­trag Kennt­nis und begrüßt den Vor­schlag des Land­krei­ses von Herrn Alex­an­der-Flo­ri­an Bürk­le für des­sen Wie­der­wahl durch die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung in den Auf­sichts­rat der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH.

  3. Der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen wird gem. § 104 Abs. 1 GemO ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH am 9. April 2019 bei der Wahl der Auf­sichts­rats­mit­glie­der gem. Zif­fer 1 und 2 die­ses Beschluss­an­trags abzustimmen.

Mei­ne Haltung:

Da ich den Flug­ha­fen in sei­ner bestehen­den Form grund­sätz­lich ableh­ne, ist mir nicht wich­tig, wer dort im Auf­sichts­rat ver­tre­ten ist.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe mich enthalten.

Betei­li­gungs­richt­li­nie

2018 / V 00187 Grund­sät­ze guter Unter­neh­mens­füh­rung der Stadt Fried­richs­ha­fen (Betei­li­gungs­richt­li­nie)

Wor­um geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen hat es sich zur Auf­ga­be gemacht, die bis­her schon viel­fäl­tig prak­ti­zier­ten und geüb­ten Grund­sät­ze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung für die Stadt Fried­richs­ha­fen wei­ter zu ent­wi­ckeln und in noch trans­pa­ren­te­rer Wei­se für die Fest­le­gung der hier gel­ten­den Grund­sät­ze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung zu sorgen.

Ziel ist es auf die­se Wei­se das öffent­li­che Ver­trau­en in Unter­neh­men mit städ­ti­scher Betei­li­gung und in die Stadt als Anteils­eig­ner wei­ter zu stärken.

In nun­mehr drei Work­shops wur­de unter Ein­be­zug von zwei exter­nen Mode­ra­to­ren der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft in Zusam­men­ar­beit mit den Frak­tio­nen, Geschäfts­füh­run­gen und Dezer­nen­ten die bei­gefüg­te Betei­li­gungs­richt­li­nie erar­bei­tet. Als neue Basis und Aus­gangs­la­ge wur­de das GPA-Mus­ter gemäß GPA-Mit­tei­lung Nr. 4/2009 als ein schlank gehal­te­nes Mus­ter der Klar­heit zu Grun­de gelegt. Unter Aktua­li­täts­ge­sichts­punk­ten wur­de in dem Work­shop die­ses GPA-Mus­ter fort­ent­wi­ckelt, so dass im Ergeb­nis dem Gre­mi­um eine über­sicht­li­che und dem aktu­el­len Rechts­stand ent­spre­chen­de Betei­li­gungs­richt­li­nie vor­ge­legt wer­den kann.

Die erar­bei­te­te Betei­li­gungs­richt­li­nie glie­dert sich in die drei nach­fol­gen­den Abschnitte:

  • A:kom­mu­nal­recht­li­che Ver­pflich­tung des Gemein­de­rats zur Steue­rung und Über­wa­chung der Beteiligungsgesellschaften
  • B:Grund­sätz­li­chen Auf­ga­ben, Rech­te und Pflich­ten der gesell­schafts­recht­lich vor­ge­se­he­nen Orga­ne städ­ti­scher Beteiligungsgesellschaften
  • C: Prak­ti­schen Umset­zung und kon­kre­te Vor­ga­ben und geeig­ne­te Instru­men­te, um die not­wen­di­ge Trans­pa­renz und Kon­trol­le im Zusam­men­spiel von Betei­li­gungs­ge­sell­schaft und deren Gesell­schaf­te­rin Stadt (Betei­li­gungs­ver­wal­tung) effek­tiv, effi­zi­ent und nach­hal­tig zu ermöglichen.

Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­rat beschließt die Grund­sät­ze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung mit den in der bei­gefüg­ten Richt­li­nie ent­hal­te­nen Stan­dards für die Stadt Friedrichshafen.

Mei­ne Haltung:

Ich begrü­ße die Erstel­lung der Betei­li­gungs­richt­li­nie und fin­de für mich und mei­ne Arbeit natür­lich vor allem Abschnitt A inter­es­sant und wich­tig. Hier geht es um die Rech­te und Pflich­ten von Auf­sichts­rä­ten in den städ­ti­schen Betei­li­gungs­un­ter­neh­men und Gesell­schaf­ten. Beson­ders span­nend dabei sind zwei künf­ti­ge Grundsätze:

  1. Ämter­häu­fung
  2. Fehl­zei­ten

2.4.3 Jedes Auf­sichts­rats­mit­glied ach­tet dar­auf, dass ihm für die Wahr­neh­mung sei­ner Man­da­te genü­gend Zeit zur Ver­fü­gung steht. Außer­dem sol­len ins­ge­samt nicht mehr als fünf Auf­sichts­rats­man­da­te wahr­ge­nom­men wer­den. Dies gilt nicht für den Ober­bür- ger­meis­ter und Bei­geord­ne­te. Falls ein Mit­glied des Auf­sichts­rats in einem Geschäfts- jahr nur an der Hälf­te der Sit­zun­gen des Auf­sichts­rats und der Aus­schüs­se, denen er ange­hört, oder weni­ger teil­ge­nom­men hat, soll dies im Bericht des Auf­sichts­rats ver- merkt wer­den. Als Teil­nah­me gilt auch eine sol­che über Tele­fon- oder Video­kon­fe­ren- zen; das soll­te aber nicht die Regel sein. 

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Tem­po­rä­re Kita Fischbach

201800342 Errich­tung einer tem­po­rä­ren Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in Fisch­bach: Grund­satz- und Bedarfsbeschluss

Wor­um geht es?

All­ge­mein:

Im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wur­de auf­ge­zeigt, dass in Fried­richs­ha­fen wei­ter­hin Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen für Krip­pen- sowie Kin­der­gar­ten­kin­der besteht. Ins­be­son­de­re auch in den Stadt­tei­len Fisch­bach, Man­zell und Spaltenstein.

Ins­be­son­de­re ist ein star­ker Anstieg der Betreu­ungs­an­fra­gen für Kin­der im Krip­pen­al­ter ist zu ver­zeich­nen. Dar­über hin­aus besteht auch eine wei­ter­hin hohe Nach­fra­ge nach den Betreu­ungs­zei­ten „Ver­län­ger­ter Öff­nungs­zeit“ sowie der „Ganz­ta­ges­be­treu­ung“.

Um dem Bedarf gerecht zu wer­den und das Ziel der Regel­grup­pen­stär­ke für alle Ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen wie­der zu errei­chen, sind die zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­ze zeit­nah zu schaf­fen. Die jetzt geplan­te tem­po­rä­re Ein­rich­tung soll zukünf­tig dann durch ein 5‑gruppiges Kin­der­haus im Rah­men des gesamt­heit­li­chen Pla­nungs­pro­zess in Fisch­bach abge­löst werden.

Stand­ort

Es ist geplant, die Kin­der­ta­ges­stät­te in Fried­richs­ha­fen-Fisch­bach, zwi­schen Jahn- und Kober­stra­ße, west­lich der bestehen­den Sport­hal­le zu erstel­len. Die­ses Grund­stück befin­det sich im Eigen­tum der Stadt Fried­richs­ha­fen und ist als Sport­flä­che ausgewiesen.

Ent­spre­chend dem aktu­ell lau­fen­den Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll an die­ser Stel­le zukünf­tig dann Wohn­be­bau­ung erfolgen.
Grup­pen- und Betreuungsformen

Die Errich­tung einer vor­aus­sicht­lich 3‑gruppigen Ein­rich­tung ist zum bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau not­wen­dig. Hier­bei sol­lend die am stärks­ten nach­ge­frag­ten Betreu­ungs­zei­ten „Ver­län­ger­te Öff­nungs­zeit“ und „Ganz­ta­ges­be­treu­ung“ abge­deckt wer­den. Aber auch die Schaf­fung von wei­te­ren Krip­pen­plät­zen soll im Rah­men der Rea­li­sie­rung berück­sich­tigt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bedarf an zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­zen für das west­li­che Stadt­ge­biet (ins­be­son­de­re Fisch­bach, Man­zell und Spal­ten­stein) wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen mit ver­län­ger­ten Öff­nungs­zei­ten und Ganz­ta­ges­be­treu­ung wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Erstel­lung einer tem­po­rä­ren Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung ein­schließ­lich des ggf. zu schaf­fen­den Pla­nungs­rechts in Fisch­bach zu prü­fen und eine Ent­wurfs­pla­nung auf Grund­la­ge eines ange­mes­se­nen Raum­pro­gramms für eine zwei- bis drei­grup­pi­ge Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Wohn­ort­na­he Kita-Plät­ze wer­den drin­gend benö­tigt. Das Grund­stück steht kurz­fris­tig zur Ver­fü­gung, die tem­po­rä­re Lösung ist sinnvoll.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Erwei­te­rung Kita Noadja

2018 / V 00343 Erwei­te­rung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung im Fami­li­en­zen­trum Noad­ja: Grund­satz- und Bedarfsbeschluss

Wor­um geht es?

All­ge­mein:

Im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wur­de auf­ge­zeigt, dass in Fried­richs­ha­fen wei­ter­hin Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen für Krip­pen- sowie Kin­der­gar­ten­kin­der besteht. Ins­be­son­de­re auch in den Stadt­tei­len Fisch­bach, Man­zell und Spaltenstein.

Ins­be­son­de­re ist ein star­ker Anstieg der Betreu­ungs­an­fra­gen für Kin­der im Krip­pen­al­ter ist zu ver­zeich­nen. Dar­über hin­aus besteht auch eine wei­ter­hin hohe Nach­fra­ge nach den Betreu­ungs­zei­ten „Ver­län­ger­ter Öff­nungs­zeit“ sowie der „Ganz­ta­ges­be­treu­ung“.

Um dem Bedarf gerecht zu wer­den und das Ziel der Regel­grup­pen­stär­ke für alle Ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen wie­der zu errei­chen, sind die zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­ze zeit­nah zu schaf­fen. Die tem­po­rä­re Erwei­te­rung soll wei­te­re Betreu­ungs­plät­ze im der Stadt­mit­te wohn­ort­nah zur Ver­fü­gung stel­len, bis dau­er­haf­te Maß­nah­men wie u. a. das Kin­der­haus im Karl-Olga-Park rea­li­siert sind.

Stand­ort:

Geplant ist die Erwei­te­rung süd­west­lich des bestehen­den Kin­der­gar­tens Fami­li­en­zen­trum Noad­ja mit 2 zusätz­li­chen Grup­pen. Die­ses Grund­stück befin­det sich im Eigen­tum der Stadt Fried­richs­ha­fen, Zep­pe­lin Stif­tung. Das Fami­li­en­zen­trum Noad­ja wird von der evan­ge­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de betrie­ben. Die­se unter­stützt den Vor­schlag der Ver­wal­tung. Das Außen­ge­län­de ist sehr groß­zü­gig bemes­sen und auch nach Rea­li­sie­rung der zusätz­li­chen Grup­pen noch deut­lich grö­ßer als der „Stan­dard“ des Kom­mu­nal­ver­bands für Jugend und Sozia­les (KVJS).

Grup­pen- und Betreuungsformen

Die Erwei­te­rung der Ein­rich­tung ist zum bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau not­wen­dig. Als Betreu­ungs­form soll hier die „Ver­län­ger­te Öff­nungs­zeit“ ange­bo­ten wer­den. Aber auch die Schaf­fung von wei­te­ren Krip­pen­plät­zen soll im Rah­men der Erwei­te­rung berück­sich­tigt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bedarf an zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­zen für die Stadt­mit­te wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen mit ver­län­ger­ten Öff­nungs­zei­ten und Ganz­ta­ges­be­treu­ung wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die tem­po­rä­re Erwei­te­rung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung im Fami­li­en­zen­trum Noad­ja zu prü­fen und eine Ent­wurfs­pla­nung auf Grund­la­ge eines ange­mes­se­nen Raum­pro­gramms für eine Erwei­te­rung um 2 Grup­pen vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Wohn­ort­na­he Kita-Plät­ze wer­den drin­gend benö­tigt. Das Fami­li­en­zen­trum Noad­ja hat im inner­städ­ti­schen Gebiet das größ­te Außen­ge­län­de, so dass hier kei­ne all­zu gro­ßen Ein­schnit­te für den Bewe­gungs­frei­raum der Kin­der zu erwar­ten sind.

Bei der vor­lie­gen­den Sit­zungs­vor­la­ge han­delt es sich um den Grund­satz- und Bedarfs­be­schluss, Details sind damit noch nicht aus­ge­ar­bei­tet. Den­noch gibt es eini­ge Fra­gen zu klä­ren, die even­tu­ell bereits in die­ser frü­hen Pla­nungs­pha­se von Bedeu­tung sind:

  • Wird der alte Baum­be­stand durch den tem­po­rä­ren Anbau beeinträchtigt?
  • Wie wird die Ver­bin­dung zwi­schen Soli­tär­bau im Gar­ten und Haupt­bau hergestellt?
  • Wel­che Infra­struk­tur ist im Neu­bau vor­ge­se­hen (Sani­tär­be­reich, Küche, Büro)?

Von der Ver­wal­tung wur­de in der Sit­zung des KSA bereits zuge­sagt, dass sowohl die Lei­tung als auch das gesam­te päd­ago­gi­sche Team des Fami­li­en­zen­trums in die Pla­nun­gen mit­ein­be­zo­gen wer­den sollen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ten­nis­heim VfB

2018 / V 00298 Neu­bau Ten­nis­heim des VfB Fried­richs­ha­fen: Antrag auf Bezu­schus­sung der Mehrkosten

Wor­um geht es?

Bereits im Dezem­ber 2016 fass­te der Gemein­de­rat den Beschluss, der Abtei­lung Ten­nis des VfB gemäß den damals gül­ti­gen Sport­för­der­richt­li­ni­en einen Zuschuss aus den Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung für den Neu­bau des Ver­eins­heims (187.773,08 Euro) sowie ein zins­lo­ses Dar­le­hen (57.700 Euro) zur Finan­zie­rung des in Aus­sicht gestell­ten WLSB-Zuschus­ses zu gewähren.

Im Juli 2018 teil­te der VfB Fried­richs­ha­fen der Stadt­ver­wal­tung schrift­lich mit, dass sich der Neu­bau zeit­lich ver­zö­gert hat und eine ent­spre­chen­de Bau­kos­ten­stei­ge­rung ein­ge­tre­ten ist. Grund für die Ver­zö­ge­rung war die Absi­che­rung eines not­wen­di­gen Kre­dits in Höhe von 170.000 Euro.

In die­sem Zusam­men­hang wur­de die Pla­nung des Neu­baus des Ver­eins­heims neu aufgesetzt.

Der Vor­stand des SSV hat sei­ne Zustim­mung zu die­sem Bau­pro­jekt aktu­ell noch ein­mal (ers­te Zustim­mung am 26.02.2014) erneuert.

Aus Sicht der Ver­wal­tung kön­nen die Mehr­kos­ten die­ses Bau­vor­ha­bens im Rah­men der gül­ti­gen Sport­för­de­rungs­richt­li­ni­en bezu­schusst wer­den. Es bestehen kei­ne Zwei­fel an den Aus­füh­run­gen des Ver­eins und der Not­wen­dig­keit des Bauvorhabens.

Beschluss­an­trag:

Die Abt. Ten­nis des VfB Fried­richs­ha­fen e. V. erhält gemäß den gül­ti­gen Sport­för­de­rungs­richt­li­ni­en für die Mehr­kos­ten des Neu­baus des Ver­eins­heims einen zusätz­li­chen Zuschuss aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung in Höhe von max. 33.578,52 €.

Mei­ne Haltung:

Alle Zei­chen ste­hen auf „Start“: Die Ver­wal­tung sieht kei­ne Pro­ble­me, der SSV hat zuge­stimmt, die För­de­rung stimmt mit den gel­ten­den Sport­för­der­richt­li­ni­en überein.

Aller­dings muss ich selbst­kri­tisch ein­räu­men, dass wir beim ers­ten Beschluss lei­der ver­ges­sen haben, eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge zur Heiß­was­ser­be­rei­tung sowie ein Gründach ein­zu­for­dern. Aller­dings wäre die­ses Ansin­nen auf­grund der klam­men Finanz­la­ge des Ver­eins evtl. sowie­so geschei­tert, zum jet­zi­gen Zeit­punkt kön­nen wir nur noch anre­gen, es bei kom­men­den Pro­jek­ten gleich von Beginn an mitzudenken.

Die Fra­gen nach Dach­be­grü­nung und Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen konn­te in der Sit­zung nicht beant­wor­tet wer­den, sie wer­den zeit­nah nach­ge­reicht. Auch der Vor­schlag, dass die Finan­zie­rung der Maß­nah­men durch einen höhe­ren Zuschuss der Stadt geför­dert wer­den könn­te, wird mit­ge­nom­men und geprüft.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Poli­ti­sche Teil­ha­be von Migranten

2018 / V 00347 Neue Gre­mi­en­struk­tur zur poli­ti­schen Teil­ha­be von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Mit Gemein­de­rats­be­schluss vom 18.06.2018 wur­de die Ver­wal­tung beauf­tragt, einen Pro­zess zur Umstruk­tu­rie­rung des Rates der Natio­nen und Kul­tu­ren und des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses zu steu­ern und zu beglei­ten mit dem Ziel, die Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen zu stär­ken. Hier­zu soll­te in Zusam­men­ar­beit mit dem Inte­gra­ti­ons­aus­schuss und unter Betei­li­gung der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ein Modell ent­wi­ckelt wer­den, das die neu­en, mit dem Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz Baden-Würt­tem­berg (Par­t­IntG BW) 2015 geschaf­fe­nen Rechts­grund­la­gen berück­sich­tigt. Die­ser Pro­zess soll­te im Sin­ne eines Gesamt­kon­zep­tes mit der Über­ar­bei­tung der Kul­tur­ver­eins­för­de­rungs­richt­li­ni­en ver­zahnt werden.

Unter exter­ner Beglei­tung wur­de im Rah­men von zwei Work­shops die Erar­bei­tung der neu­en Struk­tur durch­ge­führt. Als Ergeb­nis ent­stan­den Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, die vom Amt für Sozia­les, Fami­lie und Jugend auf­ge­nom­men wur­den und die Basis für das vor­lie­gen­de Kon­zept bilden.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen im Überblick:

  • Der Inte­gra­ti­ons­aus­schuss wird zum Inte­gra­ti­ons­bei­rat. Die Anzahl der Sit­ze wird im Sin­ne der Arbeits­fä­hig­keit ver­rin­gert. Die migran­ti­schen Mit­glie­der wer­den künf­tig nicht mehr als Ver­tre­ter ihrer Ver­ei­ne über den Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren gewählt, son­dern auf Grund­la­ge ihrer Exper­ti­se über ein Bewer­bungs­ver­fah­ren zu sach­kun­di­gen Ein­woh­nern bestimmt. Der Inte­gra­ti­ons­bei­rat ist stra­te­gisch ausgerichtet.
  • Der Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren wird zum Forum der Kul­tu­ren. Die­ses soll nicht mehr nur aus Migran­ten­ver­ei­nen bestehen, son­dern wird auch für Hel­fer­krei­se geöff­net. Die Auf­nah­me erfolgt auf Antrag. Die Aus­rich­tung die­ses Gre­mi­ums ist in Abgren­zung zum Inte­gra­ti­ons­bei­rat stär­ker operativ.
  • Mit der Ein­rich­tung eines drit­ten Gre­mi­ums, dem Forum der Reli­gio­nen, wird den in bei­den Work­shops über­ein­stim­mend erwähn­ten extre­mis­ti­schen und pola­ri­sie­ren­den Ten­den­zen Rech­nung getra­gen. Die in Fried­richs­ha­fen ver­tre­te­nen Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sol­len hier prä­ven­ti­ve Arbeit gegen Radi­ka­li­sie­rung und Extre­mis­mus leis­ten und den inter­re­li­giö­sen Dia­log för­dern. Die Instal­lie­rung des Gre­mi­ums wird über das Lan­des­pro­gramm „Loka­le Räte der Reli­gio­nen“ beglei­tet und unterstützt.

Das Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz BW wird durch das vor­lie­gen­de Kon­zept umgesetzt.

Die Ver­zah­nung mit der neu­en Kul­tur­ver­eins­för­de­rungs­richt­li­nie ist dadurch gege­ben, dass die akti­ve Teil­nah­me an den städ­ti­schen Gre­mi­en der Inte­gra­ti­ons­ar­beit als neue För­der­vor­aus­set­zung für Migran­ten- und inter­kul­tu­rel­le Ver­ei­ne auf­ge­nom­men wurde.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Gre­mi­en zur poli­ti­schen Teil­ha­be von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund wer­den gemäß vor­lie­gen­dem Kon­zept in der Anla­ge mit Beginn der neu­en Legis­la­tur­pe­ri­ode 2019 installiert.
  2. Das Sit­zungs­geld für die Sach­kun­di­gen Ein­woh­ner im Inte­gra­ti­ons­bei­rat wird ana­log zu den Voll­ver­samm­lun­gen des Jugend­par­la­ments auf 12,50 Euro pro Sit­zung angehoben.

Mei­ne Haltung:

Seit ich 2014 als Mit­glied in den Inte­gra­ti­ons­aus­schuss gekom­men bin, dreh­ten sich die Dis­kus­sio­nen mehr oder weni­ger immer um die glei­chen The­men (Ver­eins­räu­me, Geld, ver­meint­li­che Dis­kri­mi­nie­rung ein­zel­ner Kulturvereine/​Religionen) und mehr oder weni­ger im Kreis. Die tat­säch­lich wich­ti­gen Auf­ga­ben, wie z.B. den Umgang mit vie­len neu­en Migran­ten 2015 konn­ten in die­sen Struk­tu­ren nicht auf­ge­nom­men und ange­gan­gen werden.

Glück­li­cher­wei­se wur­de der Vor­schlag zur Umstruk­tu­rie­rung pro­blem­los und schnell mehr­heit­lich ange­nom­men, so dass kon­zen­triert und mit exter­ner Hil­fe das nun vor­lie­gen­de Kon­zept erar­bei­tet wer­den konnte.

Ich sehe die Neu­struk­tu­rie­rung als gro­ße Chan­ce, dass die anste­hen­den The­men künf­tig tat­säch­lich sach­be­zo­gen und lösungs­ori­en­tiert ange­gan­gen wer­den können.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Friedrichshafen

2018 / V 00367 Neu­re­ge­lung des Zuschus­ses zu den Beträ­gen an eine Krank­heits­kos­ten­ver­si­che­rung anstel­le der Frei­en Heil­für­sor­ge für Beam­tin­nen und Beam­te im Ein­satz­dienst der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Fried­richs­ha­fen durch Satzung

Wor­um geht es?

Beam­te und Beam­tin­nen des Ein­satz­diens­tes der Feu­er­wehr haben nach § 79 Abs. 1 LBG Anspruch auf freie Heil­für­sor­ge. Alter­na­tiv kann der Dienst­herr ent­spre­chend § 79 Abs. 4 LBG Bei­hil­fe und einen Zuschuss zu den Bei­trä­gen einer Krank­heits­kos­ten­ver­si­che­rung gewähren.

Seit der Umstel­lung von Beschäf­tig­ten­stel­len im kom­mu­na­len feu­er­wehr­tech­ni­schen Dienst auf Beam­ten­stel­len in den Lauf­bah­nen des feu­er­wehr­tech­ni­schen Diens­tes im Jahr 2014 macht die Stadt Fried­richs­ha­fen von dem ihr nach § 79 Abs. 4 LBG ein­ge­räum­ten Gestal­tungs­recht Gebrauch und gewährt den Beam­tin­nen und Beam­ten des Ein­satz­diens­tes der Feu­er­wehr anstel­le der Heil­für­sor­ge zu den Auf­wen­dun­gen in Krank­heits­fäl­len Bei­hil­fe nach den bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­schrif­ten des Lan­des und einen Zuschuss zu den Bei­trä­gen an eine Krank­heits­kos­ten­ver­si­che­rung. Die Bei­hil­fe wird über den Kom­mu­na­len Ver­sor­gungs­ver­band Baden- Würt­tem­berg (KVBW) abge­wi­ckelt, der Zuschuss wird bis­her in pau­scha­li­sier­ter Form gewährt und beträgt seit Ein­füh­rung 100,00 EUR monatlich.

Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Würt­tem­berg (VGH) hat mit Urteil vom 17.11.2016 ent­schie­den, dass die Aus­ge­stal­tung und Fest­le­gung des Zuschus­ses nach § 79 Abs. 4 LBG durch den Gemein­de­rat mit­tels Sat­zung zu erfol­gen hat. Dabei liegt die Höhe des Zuschus­ses im Ermes­sen des Dienst­herrn und unter­liegt nur bedingt einer gericht­li­chen Überprüfbarkeit.

Bei der Gewäh­rung eines Zuschus­ses zur Krank­heits­kos­ten­ver­si­che­rung muss die Höhe durch Gemein­de­rats­be­schluss in Form einer Sat­zung bestimmt werden.

Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­rat beschließt die als Anla­ge A bei­gefüg­te Sat­zung über die Gewäh­rung eines Zuschus­ses zu den Bei­trä­gen an eine Krank­heits­kos­ten­ver­si­che­rung für die Beam­tin­nen und Beam­te des Ein­satz­diens­tes der Feuerwehr.

Mei­ne Haltung:

Ich hal­te die Vor­ge­schla­ge­ne Rege­lung für in Ordnung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Fra­ge: Die Park­zei­ten auf dem Park­platz am Land­rats­amt rei­chen für Bera­tungs­ge­sprä­che und sons­ti­ge Amts­gän­ge nicht aus, Straf­zet­tel sind die Fol­ge. Kön­nen die Park­zei­ten ange­passt wer­den?Ant­wort: Das Pro­blem ist bereits bekannt und wird gelöst.

Fra­ge: Nach dem Brand im Park­haus am See haben sich ein Arzt und diver­se Anwoh­ner gemel­det, die bis­lang Mie­ter im Park­haus waren. Sie alle haben Pro­ble­me zu par­ken, kur­ze Anlie­fe­rungs­fahr­ten zu täti­gen oder im Fall des Arz­tes haben die Pati­en­ten die in der Regel bereits älter sind, Pro­ble­me zu parken.
Ant­wort:

  • Wer kör­per­li­che Grün­de oder eine sons­ti­gen gewich­ti­gen Grund nach­wei­sen kann erhält nach einer Prü­fung durch das Amt für Bür­ger­ser­vice, Sicher­heit und Ord­nung ggf. eine Sondergenehmigung
  • Andien­test es wur­den für die Bewoh­ner der Innen­stadt / Fuß­gän­ger­zo­ne ausgeweitet
  • Die Ufer­pro­me­na­de ist kein (Dau­er-) Park­platz, auch nicht für die (Wasserschutz-)Polizei
  • Wie vie­le Park­ga­ra­gen-Mie­ter sind vom Brand betrof­fen? Ant­wort wird nach­ge­reicht. Aber: Alle Mie­ter haben Ersatz­park­plät­ze erhalten

Fra­ge: Auf­grund der Fol­gen durch die Sper­rung Kno­ten­punkt Kep­ler-/Ai­lin­ger­stra­ße ent­steht ein Cha­os in der Char­lot­ten­stra­ße das vor allem den ÖPNV nach­hal­tig beein­träch­tigt. Wäre es mög­lich, das Par­ken wäh­rend der Bau­zeit nur noch ein­sei­tig zu gestatten?
Ant­wort: Folgt.

Fra­ge: Wer ist für die Bus­hal­te­stel­len im Stadt­ge­biet zustän­dig? An der Bus­hal­te­stel­le am May­bach­stift ste­hen War­ten­de der­zeit im Regen.
Ant­wort: Wird abgeklärt.

Fra­ge: Wäre es mög­lich, den Bus­ver­kehr wäh­rend der Wie­der­in­stand­set­zung des Park­haus am See, wie bereits frü­her, wie­der durch den inner­städ­ti­schen Bereich (Schanz­stra­ße, Karl­stra­ße, Romans­hor­ner Platz) geführt wer­den? Damit wür­den sich die In Fra­ge 2 fest­ge­stell­ten Pro­ble­me bereits gelöst. Es soll sich dabei um eine Inte­rims­lö­sung handeln.
Ant­wort: Wird abgeklärt.