SV Nr. 2014 / V00076

Beschluss­an­trag:

  1. Das Ergeb­nis des Wett­be­werbs und des VOF-Ver­fah­rens wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

  1. Die Kos­ten zum aktu­el­len Pla­nungs­stand (LPH 2 Vor­pla­nung) in Höhe von 7,55 Mio. EUR wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genom­men. Es soll auf der Basis der Ver­ent­wurfs­pla­nung und des beschlos­se­nen Raum­pro­gramms wei­ter­ge­plant werden.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Fort­füh­rung der Pla­nung in der LPH 3 – Ent­wurfs­pla­nung mit Kos­ten­be­rech­nung – zu ver­an­las­sen und das Ergeb­nis dem Gemein­de­rat zur Beschluss­fas­sung vorzulegen.

  1. Das Ener­gie­kon­zept wird zustim­mend zur Kennt­nis genom­men. Bei der Ener­gie­er­zeu­gung soll die Vari­an­te 2 mit Luft-Was­ser-Wär­me­pum­pe und Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge weie­ter ver­folgt werden.

Soll­te eine För­de­rung der Vari­an­te 5 als Modell­vor­ha­ben geneh­migt wer­den, wird die Ver­wal­tung beauf­tragt Vari­an­te 5 zur Aus­füh­rung zu bringen.

Die zusätz­li­chen Mit­tel von vorraus­sicht­lich 162.000 EUR wer­den dann dem Bau­be­schluss zuge­schla­gen und bereitgestellt.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, zur Rea­li­sie­rung des Kin­der­hau­ses die wei­te­ren Schrit­te in die Wege zu lei­ten und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Ergän­zung:

  1. Es wer­den bis zu 5% der Bau­kos­ten für Unvor­her­ge­se­he­nes zusätz­lich als Mit­tel eingestellt.

(Auf­grund der Bera­tung im KSA am 12.11.2014 stell­te StRin Hor­nung den Antrag, den vor­lie­gen­den Beschluss­an­trag zu ergänzen.)

Kos­ten und Finanzierung

Kos­ten­schät­zung mit 5% UVG

Gesamt­kos­ten (brut­to) gerun­det: 7.921.000 EUR

Wei­te­re Ergän­zun­gen / Änderungsanträge

Vari­an­te 5 soll unbe­se­hen einer För­de­rung ange­wen­det wer­den (S. 9 / Graphiken)

Kin­der­haus grundsätzlich:

So hat der Rat gestimmt: dafür

So habe ich gestimmt: dafür

Für die Vari­an­te 5:

So hat der Rat gestimmt: dafür, bei 2 Nein und 3 Enthaltungen

So habe ich gestimmt: dafür