SV 2015 / V 00095
Beschlussantrag:
- Der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.
- Die Bedarfsplanung ist für das ab September 2015 beginnende Kindergartenjahr 2015/2016
verbindlich. Dies gilt insbesondere für die in den einzelnen Einrichtungen vorgehaltenen
Betreuungsangebote und die Ausstattung der Einrichtungen mit Fachpersonal.
- Die in der Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen mit den im Kindergartenjahr 2015/2016
vorgehaltenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten werden im Sinne der örtlichen
Bedarfsplanung formell anerkannt. Die Förderung der von den örtlichen Kirchengemeinden und
von anderen freien Trägern betriebenen Einrichtungen erfolgt entsprechend diesen Festlegungen
und den Vereinbarungen in den Betriebsträgerverträgen bzw. auf der Basis der einschlägigen
Gemeinderatsbeschlüsse.
- Dem Stellenplan und der Stellenzahlermittlung wird die „Verordnung des Kultusministeriums über
den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und
Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO)“
vom 25.11.2010 zu Grunde gelegt. Das sich hieraus ergebende Faktorenmodell wird, gemäß den
Ausführungshinweisen des Landesjugendamts (KVJS) vom 30.12.2010 der Einzelberechnung zu
Grunde gelegt.
- Die Betriebskindertagesstätte der ZF Friedrichshafen AG wird in den Kindergartenbedarfsplan
der Stadt Friedrichshafen mit 2 Ganztagskrippengruppen und 2 Ganztagsgruppe für über-3-
jährige Kinder ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 aufgenommen. Die finanzielle Förderung der
Betriebskindertagesstätte ZF Friedrichshafen AG erfolgt durch Haushaltsmittel der Stadt
Friedrichshafen im Rahmen der gesetzlichen Mindestförderung.
- Die Freiwilligkeitsleistungen zusätzlicher Hauswirtschaftlicher Kräfte, Stellen für „Freiwilliges
soziales Jahr“, zusätzliche Fachkraftstellen für Sprachförderung, Bildungshausarbeit und
Leitungsfreistellung werden gemäß Anlage 3 weiter gewährt. Zusätzlich wird pro Ganztagsgruppe
ein Aufschlag von 15 Minuten täglich gewährt.
- Bis auf weiteres werden grundsätzlich keine auswärtigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen
der Stadt Friedrichshafen aufgenommen. Ausnahmen werden auf Antrag durch das Amt für
Bildung, Familie und Sport – Abteilung Kindertagesstätten geprüft und ggf. genehmigt.
- Es wird angestrebt, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, das Ganztagesangebot weiterhin bedarfsgerecht auszubauen.
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Die Verwaltung soll bei einzelnen Einrichtungen auf die Reduzierung der Schließtage einwirken.
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Dem Antrag des Ortschaftsrates Ailingen, die Schließtage für die Kindergärten Berg und Haldenberg auf 25 Tage / Jahr zu reduzieren wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die Fraktion „Grüne / Bündnis 90“ stellt einen Änderungsantrag zu Ziffer 6 „Hauswirtschaftliche Kräfte“: Anstatt der geplanten Ausweitung der Arbeitszeit um 15 Minuten / pro Tag in Ganztageseinrichtungen, sollte diese auf + 25 Minuten / Tag festgelegt werden. (Mehrkosten: 12.000 € / Jahr)
Die Wäsche sollte nach Möglichkeit in der jeweiligen Einrichtung verbleiben und dort gereinigt werden. (Träger plädierten in der Trägersitzung für den externen Wäscheservice).
So hat der Rat gestimmt: 14 ja 15 nein 0 Enthaltung
So habe ich gestimmt: ja
Gesamter Beschlussantrag:
So hat der Rat gestimmt: Einstimmig ja
So habe ich gestimmt: ja