SV 2015 / V 00095

Beschluss­an­trag:

  1. Der ört­li­chen Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nung 2015/2016 (sie­he Anla­ge 1) wird zugestimmt. 

  1. Die Bedarfs­pla­nung ist für das ab Sep­tem­ber 2015 begin­nen­de Kin­der­gar­ten­jahr 2015/2016

ver­bind­lich. Dies gilt ins­be­son­de­re für die in den ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen vorgehaltenen

Betreu­ungs­an­ge­bo­te und die Aus­stat­tung der Ein­rich­tun­gen mit Fachpersonal.

  1. Die in der Anla­ge 2 auf­ge­führ­ten Ein­rich­tun­gen mit den im Kin­der­gar­ten­jahr 2015/2016

vor­ge­hal­te­nen Betreu­ungs­an­ge­bo­ten und Betreu­ungs­zei­ten wer­den im Sin­ne der örtlichen

Bedarfs­pla­nung for­mell aner­kannt. Die För­de­rung der von den ört­li­chen Kir­chen­ge­mein­den und

von ande­ren frei­en Trä­gern betrie­be­nen Ein­rich­tun­gen erfolgt ent­spre­chend die­sen Festlegungen

und den Ver­ein­ba­run­gen in den Betriebs­trä­ger­ver­trä­gen bzw. auf der Basis der einschlägigen

Gemein­de­rats­be­schlüs­se.

  1. Dem Stel­len­plan und der Stel­len­zah­ler­mitt­lung wird die „Ver­ord­nung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums über 

den Min­dest­per­so­nal­schlüs­sel und die Per­so­nal­fort­bil­dung in Kin­der­gär­ten und

Tages­ein­rich­tun­gen mit alters­ge­misch­ten Grup­pen (Kin­der­ta­ges­stät­ten­ver­ord­nung – KiTaVO)“

vom 25.11.2010 zu Grun­de gelegt. Das sich hier­aus erge­ben­de Fak­to­ren­mo­dell wird, gemäß den

Aus­füh­rungs­hin­wei­sen des Lan­des­ju­gend­amts (KVJS) vom 30.12.2010 der Ein­zel­be­rech­nung zu

Grun­de gelegt.

  1. Die Betriebs­kin­der­ta­ges­stät­te der ZF Fried­richs­ha­fen AG wird in den Kindergartenbedarfsplan 

der Stadt Fried­richs­ha­fen mit 2 Ganz­tagskrip­pen­grup­pen und 2 Ganz­tags­grup­pe für über-3-

jäh­ri­ge Kin­der ab dem Kin­der­gar­ten­jahr 2015/2016 auf­ge­nom­men. Die finan­zi­el­le För­de­rung der

Betriebs­kin­der­ta­ges­stät­te ZF Fried­richs­ha­fen AG erfolgt durch Haus­halts­mit­tel der Stadt

Fried­richs­ha­fen im Rah­men der gesetz­li­chen Mindestförderung.

  1. Die Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen zusätz­li­cher Haus­wirt­schaft­li­cher Kräf­te, Stel­len für „Frei­wil­li­ges

sozia­les Jahr“, zusätz­li­che Fach­kraft­stel­len für Sprach­för­de­rung, Bil­dungs­haus­ar­beit und

Lei­tungs­frei­stel­lung wer­den gemäß Anla­ge 3 wei­ter gewährt. Zusätz­lich wird pro Ganztagsgruppe

ein Auf­schlag von 15 Minu­ten täg­lich gewährt.

  1. Bis auf wei­te­res wer­den grund­sätz­lich kei­ne aus­wär­ti­gen Kin­der in den Kindertageseinrichtungen 

der Stadt Fried­richs­ha­fen auf­ge­nom­men. Aus­nah­men wer­den auf Antrag durch das Amt für

Bil­dung, Fami­lie und Sport – Abtei­lung Kin­der­ta­ges­stät­ten geprüft und ggf. genehmigt.

  1. Es wird ange­strebt, gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben, das Ganz­ta­ges­an­ge­bot wei­ter­hin bedarfs­ge­recht auszubauen.
  2. Die Ver­wal­tung soll bei ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen auf die Redu­zie­rung der Schließ­ta­ge einwirken.

  3. Dem Antrag des Ort­schafts­ra­tes Ailin­gen, die Schließ­ta­ge für die Kin­der­gär­ten Berg und Hal­den­berg auf 25 Tage / Jahr zu redu­zie­ren wird zugestimmt.

Ände­rungs­an­trag:

Die Frak­ti­on „Grü­ne / Bünd­nis 90“ stellt einen Ände­rungs­an­trag zu Zif­fer 6 „Haus­wirt­schaft­li­che Kräf­te“: Anstatt der geplan­ten Aus­wei­tung der Arbeits­zeit um 15 Minu­ten / pro Tag in Ganz­ta­ges­ein­rich­tun­gen, soll­te die­se auf + 25 Minu­ten / Tag fest­ge­legt wer­den. (Mehr­kos­ten: 12.000 € / Jahr)

Die Wäsche soll­te nach Mög­lich­keit in der jewei­li­gen Ein­rich­tung ver­blei­ben und dort gerei­nigt wer­den. (Trä­ger plä­dier­ten in der Trä­ger­sit­zung für den exter­nen Wäscheservice).

So hat der Rat gestimmt: 14 ja 15 nein 0 Enthaltung

So habe ich gestimmt: ja


Gesam­ter Beschlussantrag:

So hat der Rat gestimmt: Ein­stim­mig ja

So habe ich gestimmt: ja