Wer am 26.05.2019 zum ersten Mal an einer Kommunalwahl teilnehmen darf, ist vielleicht zunächst irritiert: Gemeinderatswahl, 40 Stimmen? Kreistagswahl, 22 Stimmen? Begriffe wie „kumulieren“ und „panaschieren“ – bedeuten was genau? Meterweise Papier mit Kandidat*innen-Listen unterschiedlichster Parteien und Wählervereinigungen – phu!
Post aus dem Rathaus
Zunächst erhält man eine Wahlbenachrichtigung. Im Fall der Kommunalwahl wurde der Brief bereits verschickt. Die Wahlbenachrichtigung dient einerseits zur Information, dass eine Wahl stattfindet und ist andererseits quasi die Eintrittskarte zum Wahllokal. Aber keine Sorge, selbst wenn die Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht mehr aufzufinden ist, ist das kein Grund, nicht zur Wahl zu gehen! Einfach den Personalausweis oder Reisepass mit in ein Wahllokal nehmen, und man wird zur Wahl zugelassen.
Im zweiten Schritt bekommt man dann alle Wahllisten nach Hause geschickt, egal, ob man Briefwahl beantragt hat, oder nicht. Das ist bei einer Kommunalwahl, bei der man in Friedrichshafen keinesfalls mehr als 40 Stimmen abgeben darf, durchaus sinnvoll. So kann man ganz in Ruhe seine Wahl treffen und auch noch einmal nachkontrollieren, ob die vergebenen Stimmen die maximale Höchstzahl von 40 nicht übersteigen.
Achtung: In Friedrichshafen dürfen nur 40 Stimmen vergeben werden!
Im Video der Stadt Heidelberg wird das kommunale Wahlverfahren für Baden-Württemberg sehr gut erklärt. Aber Achtung! In Friedrichshafen gibt es nur 40 Gemeinderät*innen. Deshalb gilt: Jede Wählerin, jeder Wähler hat nur 40 Stimmen für den Gemeinderat. Es dürfen in Friedrichshafen also insgesamt nur maximal 40 Stimmen vergeben werden.
Die weiteren Geheimnisse werden jetzt im Video der Stadt Heidelberg gelüftet – viel Spaß beim Wählen!