Wer am 26.05.2019 zum ers­ten Mal an einer Kom­mu­nal­wahl teil­neh­men darf, ist viel­leicht zunächst irri­tiert: Gemein­de­rats­wahl, 40 Stim­men? Kreis­tags­wahl, 22 Stim­men? Begrif­fe wie „kumu­lie­ren“ und „pana­schie­ren“ – bedeu­ten was genau? Meter­wei­se Papier mit Kandidat*innen-Listen unter­schied­lichs­ter Par­tei­en und Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen – phu! 

Post aus dem Rathaus

Zunächst erhält man eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Im Fall der Kom­mu­nal­wahl wur­de der Brief bereits ver­schickt. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung dient einer­seits zur Infor­ma­ti­on, dass eine Wahl statt­fin­det und ist ande­rer­seits qua­si die Ein­tritts­kar­te zum Wahl­lo­kal. Aber kei­ne Sor­ge, selbst wenn die Wahl­be­nach­rich­ti­gung am Wahl­tag nicht mehr auf­zu­fin­den ist, ist das kein Grund, nicht zur Wahl zu gehen! Ein­fach den Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit in ein Wahl­lo­kal neh­men, und man wird zur Wahl zugelassen.

Im zwei­ten Schritt bekommt man dann alle Wahl­lis­ten nach Hau­se geschickt, egal, ob man Brief­wahl bean­tragt hat, oder nicht. Das ist bei einer Kom­mu­nal­wahl, bei der man in Fried­richs­ha­fen kei­nes­falls mehr als 40 Stim­men abge­ben darf, durch­aus sinn­voll. So kann man ganz in Ruhe sei­ne Wahl tref­fen und auch noch ein­mal nach­kon­trol­lie­ren, ob die ver­ge­be­nen Stim­men die maxi­ma­le Höchst­zahl von 40 nicht übersteigen. 

Ach­tung: In Fried­richs­ha­fen dür­fen nur 40 Stim­men ver­ge­ben werden!

Im Video der Stadt Hei­del­berg wird das kom­mu­na­le Wahl­ver­fah­ren für Baden-Würt­tem­berg sehr gut erklärt. Aber Ach­tung! In Fried­richs­ha­fen gibt es nur 40 Gemeinderät*innen. Des­halb gilt: Jede Wäh­le­rin, jeder Wäh­ler hat nur 40 Stim­men für den Gemein­de­rat. Es dür­fen in Fried­richs­ha­fen also ins­ge­samt nur maxi­mal 40 Stim­men ver­ge­ben werden. 

Die wei­te­ren Geheim­nis­se wer­den jetzt im Video der Stadt Hei­del­berg gelüf­tet – viel Spaß beim Wählen!